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Soziale Medien

Betriebsräte machen Öffentlichkeitsarbeit

Der Einsatz von Social Media im Unternehmen stellt Beschäftigte und ihre Interessensvertretungen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Ein neuer Leitfaden zeigt, wie Betriebs- & Personalräte Social Media für ihre Arbeit nutzen können.

Soziale Medien wie Wikis, Weblogs und soziale Netzwerke werden nicht nur privat genutzt, sondern kommen mittlerweile auch im Unternehmen zum Einsatz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten über eine gemeinsame Plattform abteilungs- und länderübergreifend zusammen; sie entwickeln Ideen, teilen Wissen und bearbeiten Projekte. Im Unternehmen verändern sich auf diese Weise Arbeitsstrukturen, Entwicklungsprozesse von Produkten und Dienstleistungen sowie Vermarktungswege. Was der Einsatz von Social Media für die Beschäftigten bedeutet und welche Herausforderungen sich dadurch für die betriebliche Mitbestimmung ergeben, hat Tanja Carstensen im Rahmen des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekts „Arbeit 2.0. Neue Anforderungen an Beschäftigte und ihre Interessensvertretungen im Umgang mit Social Media“ untersucht. Im Rahmen der Studie an der TU Hamburg-Harburg wurde eine Online-Befragung mit über 500 Teilnehmern durchgeführt. Darüber hinaus wurden Interviews mit Beschäftigten und Betriebsräten geführt.

Arbeitserleichterung oder Mehrarbeit?

Über die Hälfte der befragten Gremien gab an, dass im Unternehmen soziale Medien genutzt werden. Hierbei wurde nicht zwischen unternehmensinternen und externen Angeboten unterschieden. Genutzt werden Social Media u. a. zur Informationsbeschaffung (80 %), externen (77 %) und internen (73 %) Kommunikation, Zusammenarbeit mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Kooperationspartnern (39 %) etc.

Abbildung Kompetenzen im Umgang mit Social Media
Erforderliche Kompetenzen im Umgang mit Social Media | © Transcript-Verlag (Abbildung aus: Tanja Carstensen (2016) - S. 144)
Ob die Nutzung unternehmensinterner sozialer Medien die Arbeit der Beschäftigten erleichtert oder eine Zusatzbelastung darstellt, wird höchst unterschiedlich aufgefasst. Einige Beschäftigte schildern in den Interviews, mit welcher Arbeitserleichterung (u. a. effizientere Beschaffung von Informationen, schnellere Antworten auf Fragen etc.) die Nutzung von Social Media im Unternehmen einhergeht. Für andere sind die internen sozialen Kanäle Mehrarbeit und damit eine Zusatzbelastung. Auch bei anderen Themen zeigen sich unterschiedliche Erfahrungen der Beschäftigen (z.B. „Mehrwert oder Nutzlosigkeit?“, „Freiwilligkeit und Offenheit oder Unklarheit?“, „Wertschätzung oder Konflikte ?“) .

Neue Anforderungen an die Beschäftigten

Die Anforderungen an die Beschäftigten im Umgang mit Social Media werden seitens der Interessensvertretungen als hoch eingeschätzt. Als besonders wichtig erachten sie beispielsweise die Kompetenz des Informationsmanagements (77 %). Auch Abgrenzungsvermögen (76 %) sei eine zentrale Kompetenz.

Leitfaden zeigt Potenzial von Social Media für die Betriebsratsarbeit auf

Auch Betriebs- und Personalräte nutzen Social Media für ihre Arbeit; insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit (44 %), Kommunikation mit Beschäftigten (37 %) sowie Kommunikation mit anderen Betriebsräten (30 %). Die Kommunikation mit Arbeitgebern erfolgt mit 7 Prozent eher selten über Social Media.

Ute Demuth hat in der Reihe Mitbestimmungspraxis einen Leitfaden für die Hans-Böckler-Stiftung erstellt, der das Potenzial von Social Media für die Betriebsratsarbeit herausarbeitet. Zudem lotet der Leitfaden mögliche Nachteile und Risiken aus. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Kompetenzen notwendig sind, um soziale Medien erfolgreich einzusetzen. Die ersten Kapitel (Social Media: Was ist das?, Rahmenbedingungen der Öffentlichkeitsarbeit über soziale Medien: Was ist neu? etc.) führen in das Thema ein und vermitteln ein grundlegendes Verständnis. Somit eignet sich der Leitfaden auch für Betriebs- und Personalräte, die noch wenig erfahren sind im Umgang mit Social Media. Ausgewählte Praxisbeispiele unterstützen die Betriebs- und Personalräte dabei, ein Nutzungskonzept auf die Beine zu stellen, das zu ihren Gremien und Zielen passt. Ein weiteres Thema: Welche gesetzlichen Regelungen und Tendenzen kommen in der Rechtsprechung zum Tragen, wenn manals Interessensvertretung oder Arbeitnehmer in den sozialen Medien auftritt?

Cover Mitbestimmungspraxis Nr. 4

U. Demuth: Betriebsräte machen Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien

Ein rechtlicher und kommunikationspolitischer Leitfaden für betriebliche Interessenvertretungen.

Reihe: MBF Mitbestimmungspraxis, Nr. 4.
Düsseldorf: 2016, ISSN: 2366-0449. 16 Seiten

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