zurück
LABOR.A digital Magazin Mitbestimmung

Praxistipp: Digitale Barrieren im Betrieb abbauen

Ausgabe 06/2020

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe anhand eines konkreten Problems eine Auswertung vor.

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) feierte kürzlich ihren 100. Geburtstag. Sie wurde eingeführt, um Kriegsversehrten nach dem Ersten Weltkrieg den Weg zurück ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Heute geht es darum, Menschen mit Behinderung die Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebenslagen gleichberechtigt zu ermöglichen. 

Wie Schwerbehindertenvertretungen sich im Betrieb für Inklusion auch im digitalen Zeitalter einsetzen, zeigen die Beispiele von Daimler, Siemens und der Leipziger Gruppe. Wichtig für eine gelungene Umsetzung einer Inklusionsvereinbarung, wie man an allen drei Beispielen sieht, ist die Einbeziehung aller Schwerbehindertenvertretungen im Unternehmen und ein enger Austausch mit anderen Mitbestimmungsgremien.

Damit Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können, müssen Barrieren abgebaut werden. Dazu gehören etwa barrierefreie Wege oder Arbeitsplätze, an denen die physische Belastung reduziert wurde. 

Auch digitale Technik muss so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit Behinderung bedient werden kann. So wies etwa die SBV der Leipziger Gruppe vor der Einführung eines neuen Intranets auf mangelnde Barrierefreiheit hin. Das System wurde überarbeitet und unter anderem mit einer Übersetzungssoftware ausgestattet, von der nicht nur Beschäftigte mit Behinderung profitieren. Bei Siemens in Perlach setzte sich die SBV für eine Technik ein, die Menschen mit Hörbehinderung auch in schwierigen Situationen Verständigung ermöglicht.

Wird neue digitale Technik eingeführt, achtet die SBV bereits im Vorfeld auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. So müssen auch Qualifizierungen barrierefrei angeboten werden. Ebenso kümmern sich Schwerbehindertenvertretungen um junge Menschen mit Behinderung und ihre Chancen, eine Ausbildung im Betrieb zu absolvieren.

Das Augenmerk richtet sich längst nicht mehr nur auf die Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung oder darauf, wie Arbeitsplätze umgestaltet werden können, wenn Beschäftigte im Laufe ihres Berufslebens Einschränkungen erleiden. Es geht vielmehr darum, Arbeitsplätze von vornherein barrierefrei zu gestalten. Davon profitieren in der Regel alle Beschäftigten.

Ausführliche Berichte zu den drei Beispielen unter

Als Einstieg in das Thema bietet das Mitbestimmungsportal einen Kartenstapel.

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen