Das soziale Europa der Zukunft: Eine starke Stimme für Arbeitnehmer

DISCLAIMER: Die hier aufgeführten Ansichten sind Ausdruck der Meinung des Verfassers, nicht die von Euractiv Media network.

Norbert Kluge spricht zum Publikum beim "Social Europe: Strengthening Workers' Voice" am 27. April in Brüssel. [Katrin Distler/Twitter]

Eine vitale soziale Demokratie wird über die Zukunft der Europäischen Union maßgeblich mitentscheiden. Das von allen EU-Mitgliedsstaaten vertraglich vereinbarte Ziel des vereinten Europas besteht darin, die partizipative Demokratie zu fördern.

Das Grundrecht auf Unterrichtung und Anhörung macht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa zu Bürgern im Betrieb (Art 27 der EU Grundrechtecharta als Bestandteil der EU-Verträge).

Wo niemand die Zukunft von Arbeiten und Wirtschaften im digitalen Zeitalter schon kennt, muss durch die externen Rahmenbedingungen Augenhöhe zwischen den Beteiligten in der Wirtschaft hergestellt werden. Das Recht, an der fairen Gestaltung der sozialen Marktwirtschaft mitzuwirken, wird die Zukunft Europas mitbestimmen. Sonst wird es dazu kommen, dass Arbeitgeber Maßschneiderei für Flexibilität in eigenem Interesse betreiben, während die Arbeitnehmer Europas sich gefordert sehen, dafür ihr letztes Hemd zu geben.

Das soziale Europa rückt auch deshalb in weite Ferne, weil die Dynamik wachsender sozialer Ungleichheit ungebrochen ist. Groß gewordene transnational operierende Unternehmen gelten als Beschleuniger der Ungerechtigkeitsdynamik. Sie „optimieren“ nationalstaatliche Gesetze und Auflagen aller Art (Steuern, Verbraucherschutz, Umweltschutz, Haftung, Mitbestimmung, „Geldwäsche“) – mit sogenanntem company engineering -, ohne dass ihnen auf internationaler Ebene neue verbindliche Rahmen auferlegt würden.

Die Erfahrung zeigt vielmehr: Unternehmen entziehen sich geschickt und regelmäßig der verbindlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Sie gehören an die gesellschaftspolitische Leine genommen.

Mitbestimmung, wie sie in großen Unternehmen mit Sitz in Deutschland bis heute erfolgreich praktiziert wird, ist ein gutes Beispiel dafür, wie es auch anders gehen kann. Aber nicht nur in Deutschland wirkt Beteiligung von Arbeitnehmern an der Spitze von Unternehmen: 18 von 28 EU-Mitgliedsstaaten verfügen über gesetzliche Mitspracherechte für Beschäftigte in den Management- oder Aufsichtsräten, zeigt unsere Forschung. Diese „Worker´s Voice“ sorgt für bessere Arbeitsbedingungen – und sie bildet zusätzlich eine der wenigen heute verbliebenen Hürden, die verhindert, dass Unternehmen gänzlich den Renditeinteressen von Finanzinvestoren ausgeliefert werden.

Nachhaltige Unternehmen brauchen gut qualifizierte Arbeitnehmer. Das ist ihr internationaler Konkurrenzvorteil, wie sich an ihren wirtschaftlichen Erfolgen weltweit zeigt. Arbeitnehmer wollen aber zukunftssichere Arbeitsplätze und Standorte in Europa. Das bindet Unternehmen in Europa gesellschaftlich ein. Die „Worker´s Voice“ an der Spitze von Unternehmen macht diese international besonders und konkurrenzfähig. Soziale Zusammengehörigkeit (gemessen am sogenannten GINI-Koeffizienten) ist in denjenigen EU-Mitgliedsstaaten am höchsten, wo verschiedene Elemente von Arbeitnehmerbeteiligung wie gewerkschaftliche Bindung, hohe Abdeckung durch Kollektivverträge, starke Arbeitnehmerrechte auf betrieblicher Ebene und Mitbestimmung auf Unternehmensebene positiv aufeinander einwirken. Das zeigt seit Jahren der Worker Participation Index, der vom ETUI alljährlich für den „Benchmarking Working Europe Report“ erstellt wird.

Es gibt daher gute und realistische Gründe, Mitbestimmung als Standard ins europäische Gesellschaftsrecht einzufügen. Diese Forderung gehört in jedes Wahlprogramm demokratischer und europafreundlicher Parteien, die zur Neuwahl des Europäischen Parlaments im Frühjahr 2019 antreten. Es muss gelingen, das Thema in das Arbeitsprogramm der nächsten EU-Kommission nach den Europawahlen im Frühjahr 2019 zu bringen. Gelingt das nicht, dürfte es auch in den kommenden fünf Jahren kaum eine Rolle spielen. Ein weiterer Rückschritt für das Soziale Europa droht!

Das Europäische Gespräch 2018, organisiert von Hans-Böckler-Stiftung und Europäischem Gewerkschaftsinstitut (ETUI), markiert den Beginn einer neuen Debatte über europäische Mitbestimmung. Aufgabe der Politik auf nationaler wie auf europäischer Ebene muss es sein, die Regeln des Binnenmarkts deshalb auch durch Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung an Entscheidungen von Unternehmen anzureichern.

Es ist das einstimmig vertretene Ziel der Gewerkschaften im Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC), Mindeststandards dafür im europäischen Gesellschaftsrecht einzuführen. Nationale Unterschiede können als „funktionale Äquivalente“ beschrieben werden und werden damit in ihren Wirkungen vergleichbar. So können Entscheidungen des Managements auf einen gesellschaftlichen Diskurs bezogen werden. Nationale Unterschiede in den industriellen Beziehungen können akzeptiert werden, ohne institutionell auf grenzüberschreitender Ebene angepasst zu werden. Diesen neuen Ansatz für die Diskussion hat die Böckler Expertengruppe „Worker´s Voice in European Corporate Governance“ anlässlich des Europäischen Gesprächs 2018 eingeführt. Anzeichen mehren sich, dass dieser Ansatz Gehör in der europäischen Politik findet.

Mit ihrem Company Mobility Package will die EU-Kommission die Potenziale der Digitalisierung für grenzüberschreitende Unternehmensmobilität im EU-Binnenmarkt leichter nutzbar machen. Heute ungeregelte Verlegungen des Unternehmenssitzes über innereuropäische Grenzen sollen damit einen Rahmen bekommen. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Unternehmen darüber Rechenschaft ablegen, welche wirtschaftlichen Gründe sie zur gesellschaftsrechtlichen Veränderung motiviert haben. Insbesondere soll darüber berichtet werden, wie sich das auf Beschäftigung und Mitbestimmung auswirkt. Wir werden die Tauglichkeit der Vorschläge vor allem daran messen, ob dem Unwesen Einhalt geboten werden kann, operativ tätige Unternehmen in reine Briefkastenfirmen in innereuropäischen Steueroasen umzuwandeln.

Die EU-Kommission hat bei ihrem Gesetzesvorschlag leider versäumt, einen europäischen Mindeststandard für Mitbestimmung ins europäische Gesellschaftsrecht einzufügen. Aber der Vorschlag lässt erkennen, dass sie sich das Thema Schutz von Arbeitnehmerechten  zum Anliegen gemacht hat. So finden sich mehrere Regelungen, um zuvor vorhandene Arbeitnehmerrechte für eine begrenzte Zeit abzusichern. Nach erster gewerkschaftlicher Einschätzung ist dieser Versuch nicht substanziell genug. Das ist aber kein Grund zur Ablehnung, weil im nun folgenden Gesetzesverfahren vor allem im EU-Parlament die Chance zur Nachbesserung besteht.

Einen besonderen Schutz für die deutsche Mitbestimmung wird das EU Company Mobility Package definitiv nicht bewirken. Statt Anwendung gesetzlicher Regelungen müsste im Fall eines Wegzugs von Fall zu Fall die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Spitze des Unternehmens neu ausgehandelt werden, wie bei der Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Bereits heute ist aber zu sehen, wie Unternehmen sich über Anwendung  europäischen Rechts, der deutschen Mitbestimmung zu entziehen. Zum Erhalt der Mitbestimmung in Deutschland muss die deutsche Politik ihre Hausaufgaben deshalb erst einmal selbst machen.

Auch wenn der Vorschlag aus Brüssel eine Reihe von Sicherungsmaßnahmen enthält, muss Europa  jetzt zeigen, dass es mehr sein will als ein Binnenmarkt. Worker´s Voice für gute Unternehmensführung funktioniert gesellschaftspolitisch als Treiber für aktive soziale Integration und Sozialstaatlichkeit. Der EU-Binnenmarkt gehört nicht nur Kapitalbesitzern, institutionellen Investoren und Unternehmern. Wir brauchen deshalb einen Paradigmenwechsel im europäischen Gesellschaftsrecht: Unternehmen und ihre Investoren müssen gesetzlich darauf festgelegt werden, langfristige und nachhaltige Perspektiven aufzubauen, mit Zukunft für Arbeitsplätze, Standorte und Umwelt – um darüber international wettbewerbsfähig zu sein. Darum geht es!

Norbert Kluge ist Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren