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Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft

EU und Nationalstaaten beschließen umfangreiche Maßnahmen

Um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten infolge der Coronakrise abzumildern, werden Firmen und Betriebe vor allem mit ausreichend Liquidität ausgestattet werden.

Die Staaten in Europa ergreifen Maßnahmen zur Eindämmung der Krise, von der die Wirtschaft direkt oder indirekt betroffen ist. Mit der Krise geht ein Rückgang von Angebot und Nachfrage einher. Um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen, werden umfangreiche staatliche Rettungsschirme aufgespannt, damit die Wirtschaft gut durch die Krise kommt. Die EU setzt dafür die Regelungen des Stabilitäts- und Wirtschaftspaktes aus, sodass die Mitgliedstaaten die Wirtschaft auch mit Hilfe von neuen Staatsschulden unterstützen können. Die EZB weitet darüber hinaus ihr Anleihenkaufprogramm dramatisch aus.

Der Coronavirus hat massive Folgen für Angebot und Nachfrage in der Wirtschaft. Zunächst führen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, die Schließung von Geschäften sowie die Verunsicherung in der Bevölkerung aber zu einem massiven Nachfrageeinbruch. Betroffen sind zurzeit u.a. Tourismus, Personentransporte, Gastronomie, Messen, Veranstaltungen, Dienstleistungen am Kunden und Konsumgüter mit Ausnahme von Lebensmitteln und Drogerieartikeln. In China ging im Februar 2020 die Nachfrage nach Mobiltelefonen um 56 % und nach Kraftfahrzeugen um 80 % zurück.

In China und Italien wurden staatliche Maßnahmen ergriffen, die zu einem drastischen Rückgang der industriellen Tätigkeit geführt haben. Auch wenn seit Ende Februar die Produktion in China langsam wieder anläuft, werden die Folgen weltweit noch lange zu spüren sein, da China ein Zentrum der globalen Lieferketten ist.

Europäische Automobilhersteller haben auch ohne staatliche Anordnung ihre Produktion unterbrochen. Zum einen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen, zum anderen, weil Zulieferteile aus China fehlen und mit einem Nachfragerückgang zu rechnen ist.

Trotz Stützungsmaßnahmen der Nationalstaaten, der EU und der EZB wird sich Europa 2020 aufgrund des Coronavirus in einer Rezession wiederfinden.

Europäische Union

Die EU-Kommission hatte bereits in ihrer Winterprognose vom 13. Februar 2020 den Coronavirus als weiteres Abwärtsrisiko für die europäische Wirtschaft eingestuft. Die massive Ausbreitung des Virus außerhalb Chinas werde sich nun deutlich negativ auf die europäische Wirtschaft auswirken. Die wirtschaftlichen Auswirkungen durch den Coronavirus hänge je nach Wirtschaftszweig und Unternehmen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Abhängigkeit von China als Lieferant für Zwischenprodukte, ein mögliches Ausweichen auf alternative Lieferanten, etwaige Lagerbestände oder die Umstellung auf eine bedarfssynchrone Produktion.

Der europäische Währungs- und Stabilitätspakt ist bis zur Beendigung der Krise ausgesetzt mit der Folge einer weiteren Möglichkeit zur Erhöhung staatlicher Schuldenaufnahme.

Um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, gezielte beihilfekonforme Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft in der aktuellen Krise einzusetzen, hat die EU-Kommission einen „Befristeten Beihilferahmen“ angenommen. Dadurch können Unternehmen aller Art nun durch direkte Zuschüsse, Vorschüsse, vergünstigte Darlehen und Garantien mit ausreichend Liquidität versorgt werden, um die Wirtschaftstätigkeit während und nach der Corona-Pandemie aufrecht zu erhalten.

Durch Mobile Arbeit, e-learning und gesteigertes privates Nutzungsverhalten kommt es im Zuge der Corona-Krise zu einer stärkeren Belastung der Netze. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von ausreichenden Kapazitäten hat die EU-Kommission gemeinsam mit dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) Kontakt mit Streaminganbietern wie Netflix und Google (Youtube) aufgenommen und eine Reduzierung des Datenverkehrs vereinbart.

Europäische Zentralbank

Die EZB hat am 18. März 2020 ein Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) im Umfang von 750 Mrd. EUR angekündigt. Die Ankäufe werden bis Ende 2020 durchgeführt und umfassen alle Kategorien von Vermögenswerten, die im Rahmen des bereits bestehenden Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) zugelassen sind.

Die Bandbreite ankauffähiger Vermögenswerte im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) wird auf Commercial Paper von Nichtfinanzunternehmen ausgeweitet, so dass alle Commercial Paper mit ausreichender Bonität angekauft werden können.

Damit Geschäftspartner die Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems weiterhin in vollem Umfang nutzen können, werden die Anforderungen an die Sicherheiten durch Anpassung der wichtigsten Risikoparameter des Sicherheitenrahmens gelockert. Insbesondere wird der Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen (Additional Credit Claims – ACC) auf Forderungen ausgeweitet, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmenssektors stehen.

Deutschland

Mit einem „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ wird die Bundesregierung der Krise entgegenwirken. Er besteht aus den folgenden Maßnahmen:

  • Flexibleres Kurzarbeitergeld unter erleichterten Voraussetzungen,
  • Erleichterung der Stundung von Steuerzahlungen und Absenkung von Steuervorauszahlungen sowie Verzicht auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge,
  • Ausweitung der bestehenden Programme für Liquiditätshilfen etwa durch KfW-Kredite auf weitere Unternehmen.

Darüber hinaus bereitet die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung insbesondere von Solo-Selbstständigen und Kleinstbetrieben vor, denen das Kurzarbeitergeld nicht hilft und Liquiditätshilfen nicht in allen Fällen die richtige Unterstützung liefern können.

Zur Sicherung des Unternehmens wirdder Staat Direktzahlungen leisten. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für die nächsten drei Monate, bei bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro bekommen.

Die Bundesregierung wird insgesamt 600 Mrd. € für die Wirtschaft zurVerfügung stellen. Sie nimmt für die Hilfspakete Neuschulden in Höhe von 150 Mrd. € am Kreditmarkt auf.

Die Bundesländer legen eigene zusätzliche finanzielle Förderprogramme auf.

Ein zusätzliches Gesetz erleichtert die Kurzarbeit für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise gefährdet sind. Mit dem Gesetz werden befristet bis Ende 2021 die Hürden für Kurzarbeit gesenkt. Auch Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld erhalten und Arbeitgebern die Sozialbeiträge für Kurzarbeiter erstattet werden.

Für die weitere Zukunft sind Konjunkturprogramme in einem großen Stil dann vorgesehen, wenn wegen des Virus Unternehmen ihre Produktion wegen unterbrochener Lieferketten in großem Umfang einstellen müssen und Betriebsschließungen drohen.

Weitere europäische Staaten

Schon jetzt haben die Staaten der Eurozone Schätzungen zufolge mehr als eine Billion Euro an Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt. Wie es in einer gemeinsamen Erklärung heißt, wurden etwa zehn Prozent der gemeinsamen Wirtschaftskraft in Form von Kreditgarantien oder gestundeten Steuerschulden an Liquiditätshilfen zugesagt, zudem ein Prozent für direkte Finanzspritzen. Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone liegt bei mehr als elf Billionen Euro.

In Frankreich hat die Regierung Wirtschaftshilfen von 45 Milliarden Euro angekündigt, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Verstaatlichungen werden nicht ausgeschlossen.

Italien stellt Hilfen für die vom Coronavirus betroffene Wirtschaft in Höhe von bis zu 3,6 Milliarden Euro bereit. Diese Maßnahmen entsprechen 0,2 Prozent des italienischen Bruttoinlandprodukts (BIP).

Spanien legt ein Rettungspaket über 200 Milliarden Euro auf, um die Folgen der Corona-Krise für die heimische Wirtschaft abzufedern. Das sind etwa 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und das größte Maßnahmenbündel, das Spanien in seinerGeschichte verabschiedet hat.

Großbritannien reagiert mit massiven Wirtschaftshilfen auf die Krise und gibt Kreditgarantien in Höhe von 330 Milliarden Pfund.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung in der Corona-Krise als absolut richtig und notwendig. Zugleich fordert der DGB die Arbeitgeber auf, Erleichterungen bei den Sozialabgaben an die Beschäftigten weiterzugeben, um soziale Schieflagen zu verhindern. Die Kurzarbeiter-Regelung müsse durch eine Aufstockung auf mindestens 80 % dringend nachgebessert werden

„Die Perspektive für Millionen von Beschäftigten ist Hartz-IV", befürchtet auch Frank Werneke, Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in einem ZDF-Interview. Es sei ein massiver Konstruktionsfehler, wenn die Bundesagentur für Arbeit neben den Anträgen auf Kurzarbeit jetzt auch noch viele Anträge zur Aufstockung bekomme.

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) begrüßt die Maßnahmenpakete und schlägt weitere wirtschaftspolitische Maßnahmen vor, die für positive Impulse in der Wirtschaft sorgen können.