zurück
Daniel Hay, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) Magazin Mitbestimmung

Mitbestimmung: Mitbestimmungsflucht stoppen

Ausgabe 04/2021

Mitbestimmung verbessert Entscheidungen in Unternehmen, macht sie nach­haltiger und sichert somit Arbeitsplätze – wie zahlreiche Studien zeigen. Die nächste Bundesregierung muss daher den Erhalt und die Stärkung der Mitbestimmung ganz oben auf ihre Agenda setzen. Von Daniel Hay, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung

Wohl kaum ein Autofahrer käme auf die Idee, in Großbritannien rechts zu fahren, weil sein Fahrzeug auf dem europä­ischen Festland zugelassen ist. Was im Straßenverkehr undenkbar wäre, ist in der Mitbestimmung üblich. Unternehmen können in Deutschland produzieren, sie müssen aber die Mitbestimmung nach deutschem Recht nicht einhalten, wenn sie ausländische Rechtsmodelle nutzen. Das gilt beispielsweise für die Meyer Werft, die als GmbH im luxemburgischen Handelsregister steht, oder für den Fleischfabrikanten Tönnies, der unter dänischer Flagge in Deutschland produziert.

Ein anderes Schlupfloch, der Mitbestimmung zu entkommen, bietet die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Als sie 2004 in Deutschland eingeführt wurde, wurde sie nur von wenigen großen Unternehmen genutzt. Seither ist die Zahl der SE-Gründungen sprunghaft gestiegen. Viele deutsche Unternehmen wandeln sich in eine SE um, rechtzeitig bevor sie einen Schwellenwert hinsichtlich der Beschäftigtenzahl im deutschen Mitbestimmungsrecht erreichen. Denn wenn sie später als SE etwa die Zahl von 2000 Beschäftigten überschreiten, greift das deutsche Recht nicht mehr. Eine paritätische Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bleibt dann für immer ausgeschlossen. Lediglich jede fünfte SE mit mehr als 2000 Beschäftigten ist paritätisch mitbestimmt.

Mittels unterschiedlicher Vermeidungsmodelle umgehen rund 200 Unternehmen in Deutschland ganz legal die paritätische Mitbestimmung von Beschäftigten im Aufsichtsrat. Weitere rund 100 große Unternehmen ignorieren die geltenden Gesetze sogar rechtswidrig und werden dafür bislang nicht sanktioniert. Alle zusammen enthalten rund 2,1 Millionen Beschäftigten ihre Mitbestimmungsrechte vor. Hier muss und kann der Gesetzgeber gegensteuern. Damit mit einem Rechtsformwechsel zur SE nicht die Tür zur Mitbestimmung dauerhaft zufällt, kann er ein sogenanntes Escalator-Prinzip einführen. Ein Unternehmen müsste dann auch nach seiner Umfirmierung zur SE die Mitbestimmung im Aufsichtsrat anpassen, wenn die Beschäftigtenzahl die Schwellenwerte deutscher Mitbestimmungsgesetze von 500, 1000 oder 2000 übersteigt. Ebenso muss die kommende Bundesregierung der Mitbestimmungsflucht durch ausländische Rechtsformen ein Ende bereiten. Dies ist möglich und auch mit europäischem Recht vereinbar, indem sie die Mitbestimmung auf ausländische Rechtsformen erstreckt. Wenn der ökologische und digitale Übergang auch ein sozialer und gerechter werden soll, gelingt das nur mitbestimmt.

Gleichgewicht könnte kippen

Im Aufsichtsrat lebte die Mitbestimmung jahrzehntelang von dem Willen beider Seiten, eine gemeinsame Lösung zum Wohle des Unternehmens zu finden. Dieses Gleichgewicht droht zu kippen, wie das Beispiel Continental gezeigt hat, an dem nicht nur Gewerkschaften, sondern auch Manager anderer Unternehmen Anstoß genommen haben. Wenn unternehmerische Entscheidungen nur noch rendite­getrieben sind, werden die Menschen den Weg in eine klimaneutrale, digitalisierte Wirtschaft nicht mitgehen. Deshalb sollte sich Mitbestimmung im Aufsichtsrat zumindest bei Zukunftsfragen, an denen personelle Entscheidungen hängen, an der Montanmitbestimmung orientieren. Solche Entscheidungen sollten entweder mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen oder von einem neutralen Schlichter vermittelt werden.

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen