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Wirtschaft und Menschenrechte

Nationaler Aktionsplan bringt neue Sorgfaltspflichten

Der Aktionsplan der Bundesregierung (2016-2020) fordert Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte auf. Auch wenn der Plan derzeit noch nicht verbindlich ist, ergeben sich aus ihm zahlreiche Konsequenzen für die Arbeit von Arbeitnehmervertretungen.

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