Böckler Seminar für Aufsichtsräte
Verschwiegenheit
Was gilt für Insiderrecht und Whistleblowing?
- Veranstalter
- Hans-Böckler-Stiftung
- Name der Veranstaltung
- Verschwiegenheit
- Veranstaltungsort
- Adresse
- Düsseldorf
- Datum und Uhrzeit
- 27.10.2022
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Hinweis
Soweit nicht als Onlineseminar bezeichnet, sind die Böckler Seminare für Aufsichtsräte 2022 als Präsenzseminare geplant.
Abhängig vom Pandemiegeschehen wird rechtzeitig vor dem jeweiligen Seminartermin entschieden, ob das Präsenzformat möglich ist oder andernfalls eine Hybrid- oder reine Onlineveranstaltung notwendig ist.
Geschlossene Veranstaltung für Aufsichtsratsmitglieder

Mitglieder des Aufsichtsrats unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. So weit, so abstrakt. Aber mit wem darf ich worüber reden und wer entscheidet eigentlich, was ein Geheimnis oder ein vertraulicher Bericht ist? Diese Fragen stellen sich im Arbeitsalltag von Aufsichtsrät:innen regelmäßig und sind oft nicht pauschal zu beantworten. Um Haftungsrisiken zu minimieren, müssen Aufsichtsrät:innen dazu in der Lage sein, die Möglichkeiten und Grenzen des Austauschs mit betrieblichen Gremien oder externen Beratern richtig einzuschätzen zu können.
Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen der Verschwiegenheitspflicht erörtert und Hinweise zum praktischen Umgang gegeben. Außerdem wird die europäische Whistleblower-Richtlinie thematisiert. Wo und inwieweit werden die Grundsätze des deutschen Gesellschaftsrechts zur Verschwiegenheit modifiziert? Was bedeutet das für die Haftung und die Compliance? Schließlich werden die Grundlagen des Insiderrechts vermittelt. Wer ist Insider? Was ist eine Insiderinformation, was verbotene Verhaltensweisen und wie kann der Aufsichtsrat präventive Maßnahmen ergreifen?
Referent:
Felix Gieseke, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Unternehmensrecht und Corporate Governance, Düsseldorf
Tagungsleitung:
Felix Gieseke, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Unternehmensrecht und Corporate Governance, Düsseldorf
Teilnehmer:
Aufsichtsratsmitglieder
Kosten:
Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft.
Es gelten die Teilnahmebedingungen der Böckler Seminare für Aufsichtsräte, einsehbar unter folgendem Link: https://www.mitbestimmung.de/html/teilnahmebedingungen.html

Felix Gieseke
leitet ein Referat Unternehmensrecht und Corporate Governance am Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.). Er berät Arbeitnehmervertreter:innen in Aufsichtsräten zu Fragen des (europäischen) Gesellschafts- und Mitbestimmungsrechts.