Schwerbehindertenvertretungen
Digitalisierung der Arbeit mitbestimmen
Digitalisierung erleichtert Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn sie inklusiv gestaltet wird. Praxisbeispiele zeigen den Beitrag der Interessenvertretung. (Artikel in DIAS)
Digitalisierung kann die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben stärken, aber auch neue Barrieren schaffen. Praxisbeispiele des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) zeigen, wie Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie das Engagement von Betriebs-, Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen dazu beitragen, digitale Arbeitswelten inklusiv zu gestalten. Von barrierefreien Anwendungen über Assistenzsysteme bis hin zu Inklusionsvereinbarungen wird deutlich, dass technische Innovationen nur dann ihr Potenzial entfalten, wenn sie die Bedürfnisse aller Beschäftigten berücksichtigen.
Der Beitrag in der Zeitschrift "Digitales Arbeits- und Sozialrecht" (DIAS) zeigt anhand konkreter Fälle, welche Rolle Mitbestimmung für mehr Chancengleichheit in der digitalisierten Arbeitswelt spielt, und warum Digitalisierung als Chance für Teilhabe verstanden werden sollte.
Schwerbehindertenvertretungen bestimmen die Digitalisierung der Arbeit mit
Sandra Mierich und Sina Swaczyna
Artikel ab S. 57 in der Zeitschrift "Digitales Arbeits- und Sozialrecht" (DIAS)
2026, 40 Seiten
Die aktuelle Ausgabe von DIAS beleuchtet die rechtlichen, gesellschaftlichen und praktischen Herausforderungen. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis behandeln digitale Barrierefreiheit, den Einsatz von KI in der Arbeitswelt, Fragen der Teilhabe sowie die Bedeutung der betrieblichen Schwerbehindertenvertretungen. Die Zeitschrift ist kostenfrei abrufbar.

