Hauptinhaltsbereich

Steuerleitfaden

Mit dem „Steuerleitfaden für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat“ informiert die Hans-Böckler-Stiftung über steuerrechtliche Sachverhalte zu Aufsichtsratsvergütungen.

Für die Einkommensteuer- bzw. Umsatzsteuererklärung ist zu klären:

  • Welche Einkunftsart für Zwecke der Einkommensteuer liegt bei den Aufsichtsratsvergütungen vor? In welchem Formular und an welche Stelle sind sie in der Einkommensteuererklärung anzugeben?
  • Welcher Betrag ist als Einnahme einzutragen?
  • Welche Aufwendungen können als Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden?
  • Ist es zweckmäßig, statt der „normalen“ Umsatzbesteuerung die Sonderregelungen für Kleinunternehmer in Anspruch zu nehmen, sofern dafür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind?
  • Wann muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen werden?

Der vorliegende Steuerleitfaden gibt Antworten auf diese Fragen.

Ausgangspunkt der Darstellung ist die durch Beschluss des DGB-Bundesausschusses am 7. Juni 2016 geänderte Abführungsregelung (Richtlinie Abführung 2016). Sie wird anhand verschiedener Berechnungsbeispiele und -tabellen erläutert.

Zur Erleichterung der Lektüre enthält der Steuerleitfaden ein Stichwortverzeichnis.

Für alle steuerrechtlichen Fragen zur Hinzuverdienstregelung in der Altersrente, haben wir Euch die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.