Steuerleitfaden

Mit dem „Steuerleitfaden für Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat“ informiert die Hans-Böckler-Stiftung über steuerrechtliche Sachverhalte zu Aufsichtsratsvergütungen.

Für die Einkommensteuererklärung ist zu klären:

  • Welche Einkunftsart liegt bei den Aufsichtsratsvergütungen vor? In welchem Formular und an welcher Stelle sind sie in der Einkommensteuererklärung anzugeben?
  • Welcher Betrag ist als Einnahme einzutragen? Welche Aufwendungen können als Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden?

Für umsatzsteuerliche Zwecke ist zu klären:

  • Ist die Aufsichtsratstätigkeit überhaupt eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit (neue Rechtsprechung von Anfang 2025)?
  • Falls ja:
    • Ist es zweckmäßig, statt der Regelbesteuerung die Sonderregelungen für Kleinunternehmer*innen in Anspruch zu nehmen, sofern dafür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind?
    • Wann muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen werden?

Der vorliegende Steuerleitfaden gibt Antworten auf diese Fragen.

Steuerleitfaden für Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat

von Tobias Strupp

Mitbestimmungspraxis 64, Düsseldorf 2025

In dem Steuerleitfaden wird die Steuerrechtslage mit Stand 31. Januar 2025 berücksichtigt.

Ausgangspunkt der Darstellung ist die durch Beschluss des DGB-Bundesausschusses am 7. Juni 2016 geänderte Abführungsregelung (Richtlinie Abführung 2016). Sie wird anhand verschiedener Berechnungsbeispiele und -tabellen erläutert.

Für alle steuerrechtlichen Fragen zur Hinzuverdienstregelung in der Altersrente, haben wir Euch die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.