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FAQ

Häufige Fragen

Wann muss ich abführen? Wohin muss ich überweisen? Wann bekomme ich meine Bestätigung? ...

Die Bestätigungen kommen automatisch, im Normalfall innerhalb der folgenden 14 Tage nach der Überweisung.

Ausnahme: Im Dezember haben wir die meisten Zahlungseingänge, weshalb die Bearbeitung verzögert ist. In diesem Fall kann es 4 Wochen oder länger dauern, bis Ihr Eure Bestätigung bekommt. Um diese Verzögerung zu vermeiden, könnt Ihr gerne frühzeitig überweisen.

Für die erste Buchung benötigen wir lediglich die private Anschrift. Bitte schreibe diese in den Verwendungszweck Deiner Überweisung. Alles weitere erhältst Du zusammen mit Deiner Bestätigung.

Bitte verwende zur Berechnung unseren Abführungsrechner, Du findest ihn hier.

Wir verwalten lediglich die Zahlungen, die Überprüfung der Abführung liegt bei den jeweiligen Gewerkschaften.

Solltest Du weitere Fragen haben kannst Du Dich gerne an den Ansprechpartner deiner Gewerkschaft nennen:

Gar kein Problem. Bitte teile uns schriftlich mit, um welchen Betrag es sich handelt (Summe und Überweisungsdatum) und wir erstatten Dir den zu viel gezahlten Betrag.

Wichtig: Solltest Du schon eine Bestätigung von uns erhalten haben, benötigen wir diese aus steuerlichen Gründen zurück, bevor wir die Rückzahlung veranlassen dürfen.

Ja, wir haben die Möglichkeit, Dir eine Bestätigung für das Vorjahr auszustellen. Bitte teile uns dies im Verwendungszweck Deiner Überweisung mit. Beispiel: Überweisung am 01.01.2018 „für 2017“.

Wichtig: Wir können lediglich für das jeweilige Vorjahr buchen, weiter zurück ist dies nicht möglich.

Kein Problem, wir erstellen Dir gerne eine Ersatzbestätigung.

Für Berufstätige liegt unser Jahresbeitrag bei 50€ jährlich, für arbeitssuchende Altstipendiaten bei 6€ jährlich.