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Insolvenzverordnung

Eine zweite Chance für Unternehmer

Am 20. Mai 2015 veröffentlichte die EU-Kommission die Neufassung der Verordnung über Insolvenzverfahren. Erstmalig sieht die EU auch präventive Verfahren für grenzüberschreitende Insolvenzverfahren vor. Auf diese Weise soll in Not geratenen, jedoch wirtschaftlich bestandsfähigen Unternehmen eine zweite Chance zur Weiterführung ihrer Geschäftstätigkeit eingeräumt werden.

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