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Neue EU-Richtlinie

Einheitlicher Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Die EU-Richtlinie gegen den rechtswidrigen Erwerb und die rechtswidrige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen birgt für die Arbeitnehmerseite Unsicherheiten bei der Informationsübertragung. Nur mit sehr hohen Risiken können unlautere Geschäftsgebaren von Unternehmen bekannt gemacht werden.

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