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Neue Regelung im AÜG

Leiharbeitnehmer zählen bei Schwellenwerten mit

Seit dem 1.4.2017 ist das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Nunmehr ist klar: Leiharbeitnehmer zählen bei den für die Unternehmensmitbestimmung geltenden Schwellenwerten auch im Entleihunternehmen mit.

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