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Dokumentation

Mitbestimmung im 21. Jahrhundert

„Was leistet die Mitbestimmung: Was sagt die Wissenschaft?“ Zweite Biennale-Konferenz zur Mitbestimmungsforschung am 11. Juni 2018 im WZB, gemeinsam organisiert von Sigurt Vitols (WZB) und Norbert Kluge (Hans-Böckler-Stiftung).

Die Mitbestimmung von Betriebs- und Aufsichtsräten ist bereits sehr lange fester Bestandteil der deutschen Wirtschafts- und Sozialordnung, sie gilt als das demokratische Gestaltungsprinzip der Sozialen Marktwirtschaft. Sie bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten, sich an unternehmerischen Entscheidungen zu beteiligen. Die Grundlage dafür bieten Gesetze, Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen. Der damalige Bundespräsident Joachim Gauck hat in seiner Laudatio zum 40. Jubiläum des Mitbestimmungsgesetzes im Juni 2016 die Mitbestimmung daher als deutsches Kulturgut bezeichnet. Allerdings ist die Mitbestimmung mehr als eine bemerkenswerte Tradition – sie bleibt wichtig für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Herausforderungen.

Auf der Konferenz wurde deshalb beleuchtet, inwiefern die Mitbestimmung Einfluss auf die Unternehmensführung, die Nachhaltigkeit von Unternehmen oder die Vermeidung von Geschlechterungleichheitenhat. Außerdem wurden Unterschiede nationaler Mitbestimmungssysteme diskutiert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Frage, welche Rolle die Mitbestimmung in den zunehmend länderübergreifend agierenden Konzernen spielt. Gerade multinationale Unternehmen standardisieren aus Kostengründen ihre Prozesse immer mehr, kollidieren dann aber teilweise mit länderspezifischen Institutionen, insbesondere eben auch mit den Rechten zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen.

Die wissenschaftliche Konferenz brachte verschiedene Disziplinen zusammen, die die (zukünftige) Rolle der Mitbestimmung unter Einsatz ganz unterschiedlicher Methoden untersuchen. Klar ist, dass nur ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen auch zukunftsfähig ist. Zugleich sind aber Instrumente nötig, die soziale Ungleichheiten abmildern, Beteiligungsmöglichkeiten schaffen und eine sozialpolitisch austarierte gesellschaftliche Entwicklung gewährleisten. Hier sind Unternehmen zentrale Akteure.

Neben den Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen prägen institutionelle Rahmenbedingungen die Mitbestimmung. So hat die Europäische Kommission ein Gesetzespaket zur grenzüberschreitenden Unternehmensmobilität vorgelegt. Damit sollen Rechtssicherheiten und Standards bei grenzüberschreitenden Unternehmensaktivitäten geschaffen werden. Bislang fanden diese weitgehend ungeregelt statt, wie es die Debatte um Briefkastenfirmen in europäischen Steueroasen zeigt – ein Zustand, den die neue Richtlinie beenden möchte. Wenn jetzt ein Unternehmen seinen Sitz von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen verlegt, ist damit allerdings auch die Ausgestaltung der Mitbestimmung berührt. Wie ist damit umzugehen? Schützt das neue Gesetzespaket bestehende Standards und Regelungen, oder ist es eine Bedrohung für die Mitbestimmung? Diese Frage wurde auf dem Abschlusspanel diskutiert.