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Monitor EU-Wirtschaftsrecht

De-Minimis-Beihilfe

Unternehmen können geringfügige staatliche Förderungen (De-minimis Beihilfen) ohne ausdrückliche Genehmigung der EU-Kommission beantragen. Wichtigste Neuerung: Hinsichtlich des Förderhöchstbetrags wird nicht mehr das einzelne Unternehmen, sondern der Unternehmensverbund betrachtet.

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