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Aktuell, verständlich und kompakt

Über den Monitor EU-Wirtschaftsrecht

Der „Monitor Europäisches Wirtschaftsrecht für Aufsichtsräte“ hat neben einer wirtschaftlichen Analyse der europäischen Entwicklungen das Ziel, Aufsichtsräte der Arbeitnehmerseite zu unterstützen und auf relevante Entwicklungen aufmerksam zu machen.

Der Monitor „Europäisches Wirtschaftsrecht“ greift diejenigen Themenfelder und Instrumente auf, die jenseits nationaler Regelungen auf der europäischen Ebene in Vorbereitung oder bereits vollzogen sind. Bei dem jeweils behandelten Thema konzentriert sich die Darstellung des Monitors auf die Rechtsgrundlagen, Inhalte und Ziele sowie auf die Instrumente der Europäischen Union.

Der EU-Monitor soll verstehbar, konzentriert und praxisrelevant sein:

  • Die Komplexität europäischer Zusammenhänge, europäischer Gesetzgebungsvorschläge und Stellungnahmen werden komprimiert dargestellt.
  • Der Text konzentriert sich auf das Wesentliche: Grundsatz und wesentlicher Inhalt, Verfahrensstand, Weiterentwicklung, Relevanz für Arbeitnehmer – Vertreter*innen und deren Unternehmen.
  • Der Monitor ermöglicht, arbeitnehmerrelevante Fragen zu europabezogenen Themen in den jeweiligen Gremien stellen zu können.

Die Themen werden aktuell gehalten und bei Fortgang der politischen Initiativen angepasst. 

Der Monitor für Europäisches Wirtschaftsrecht ist in der Fokussierung auf die Interessen von Arbeitnehmer*innen in mitbestimmten Unternehmen einzigartig in Deutschland. Es gibt keine andere Plattform, auf der sich Aufsichtsräte so umfassend über den Stand, die Aktualitäten und die Entwicklungen im europäischen Wirtschaftsrecht informieren können.

Die Informationen werden von Maxi Leuchters und Dr. Martin Feldmann für die Hans-Böckler-Stiftung zusammengestellt. Wichtig ist dem Redaktionsteam eine Rückmeldung zu den eingestellten Themen mit folgenden Fragestellungen:

  • Ist der Monitor in der Praxis des Aufsichtsratsmandats hilfreich?
  • Sind die Themen zu lang oder zu kurz behandelt?
  • Ist der Inhalt verständlich?
  • Sind die Fragen, die der/die Aufsichtsratsvertreter*in dem Vorstand stellen kann, geeignet? Wie reagiert der Vorstand?
  • Welche Themen sollte der EU-Monitor noch behandeln?
  • Welche weiteren Anregungen und Verbesserungsvorschläge gibt es?

Über Anregungen und Feedback freuen wir uns sehr!

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