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Dachdeckerei Maulhardt

Gefährdungsbeurteilung: Gesundheit vor Klimafolgen schützen

Die Klimakrise bekommen Dach­decker*innen deutlich durch mehr Hitze-, Sturm- und Starkregentage zu spüren. Damit sind erhebliche Gesundheitsgefahren und Einkommens­ausfälle verbunden, die der Betriebsrat der Dachdeckerei eindämmen will.

Portrait Nachhaltigkeit

Das Baugewerbe in Deutschland boomt, auch wenn Corona und Lieferengpässe das Geschäftsklima eingetrübt haben. Aber der Bausektor hat auch ein echtes Klimaproblem: In Deutschland verursachen Gebäude nach Angaben des Umweltbundesamtes 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 30 Prozent der CO2-Emissionen. Bis spätestens 2050 soll deshalb der Gebäudebestand hierzulande – so das Ziel der Bundesregierung – klimaneutral werden. 

Nach Angaben des IPCC waren im Jahr 2010 rund 32 Prozent des weltweiten Energieverbrauchs und 19 Prozent aller Treibhausgasemissionen auf Gebäude zurückzuführen. In Deutschland verursachen Gebäude nach Angaben des Umweltbundesamtes sogar 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 30 Prozent der CO2-Emissionen.

Konkret lagen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor hierzulande 1990 noch bei 210 Millionen Tonnen. Durch energieeffizientere Neubauten und Sanierungen waren sie 2020 aber bereits auf rund 118 Millionen Tonnen gesunken. Nach dem neuen Klimaschutzgesetz sollen die Kohlendioxid-Emissionen weiter auf 67 Millionen Tonnen im Jahr 2030 – das bedeutet um 43 Prozent – gesenkt werden. 

Die IG BAU fordert aus diesem Grund eine Verdoppelung der Sanierungsquote im Gebäudebestand und diese von gegenwärtig 1 Prozent auf 2 Prozent jährlich zu steigern. Außerdem verlangt sie, hierfür die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) auf 7 Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen.

Diese Transformation ist für alle Bereiche der Baubranche eine schwerwiegende Herausforderung. Ein wesentliches Hindernis ist beispielsweise, dass gut 70 Prozent der Bauunternehmen mittelständische Betriebe sind. Noch dazu sind diese stark von Fachkräftemangel geprägt – eine Situation, die sich aus Sicht der IG BAU mit besseren Löhnen und attraktiveren Arbeitsbedingungen eindämmen ließe.

Dies trifft auch auf das Dachdeckergewerbe zu. Hier kommt hinzu: In diesem mittelständisch geprägten Bereich gibt es kaum Interessenvertretungen der Arbeitnehmer*innen. Von den knapp 14.000 Dachdeckerbetrieben existiert nur in rund 30 Firmen ein Betriebsrat. 

Betriebsrat: Klimawandel im Fokus

Die Dachdeckerei Maulhardt in Hameln ist eine davon, allerdings eher eine Ausnahme. Der Arbeitgeber handelt vorbildlich, das Unternehmen ist tarifgebunden und hat eine langjährige Mitbestimmungstradition. 

Der dortige Betriebsrat befasst sich schon seit vielen Jahren mit Fragen der Nachhaltigkeit und insbesondere des Klimawandels. Im Mittelpunkt steht dabei, die Kolleg*innen vor den unmittelbaren Folgen der Klimakrise – zunehmender Hitze, verstärkter Sonneneinstrahlung, vermehrtem Hautkrebsrisiko und wachsenden Gesundheitsrisiken infolge von Stürmen und Starkregen – vor Ort zu schützen, deren Einkommen angesichts vermehrter Ausfalltage in den heißen Sommermonaten zu sichern und sich um ihre Qualifizierung zu kümmern. 

Hohe Gesundheitsrisiken am Bau

Arbeiten bei 40 bis 45 Grad Hitze, bei immer mehr Hitzetagen und kaum vor der intensiven Sonneneinstrahlung geschützt: Das ist seit Jahrzehnten vielfach Alltag im Dachdeckergewerbe – auch bei der Dachdeckerei Maulhardt. 
 

Schweißen bei 40 Grad Hitze an den Füßen und mit Schweißband und Schutzbrille am Kopf: Das hält keiner aus. Genauso wenig wie das Anbringen von Ziegeln und Schieferplatten bei großer Hitze: Die sind zu heiß, um sie anzufassen und dann auch noch kniend zu verarbeiten. Bei Hitze steht alles im Wege.

Robert Yates, ehemaliger Betriebsrat und heute Betriebsobmann

Mittlerweile ist starke Sonneneinstrahlung über längere Zeiträume hinweg als Ursache für weißen Hautkrebs in den Blick geraten, von dem viele Bauarbeiter*innen inzwischen betroffen sind. Weißer Hautkrebs ist seit Januar 2015 bei Dachdecker*innen sogar als Berufskrankheit (BK 5103) von der Bau-Berufsgenossenschaft anerkannt. 

Bei Maulhardt hat sich der Betriebsrat schon vor Jahren dafür eingesetzt, die Dachdecker*innen vor dem weißen Hautkrebs besonders schützen. Auf Schulungen der IG BAU, mithilfe von Filmen und über die bei der Gewerkschaft angesiedelte Dachdecker-Fachgruppe hat er sich über diese tückische Krankheit umfassend informiert und anschließend die Kolleg*innen aufgeklärt. Außerdem hat er darauf geachtet, dass jede*r neue Dachdecker*in eine gründliche Einweisung in Fragen der Arbeitssicherheit bekommt und in Abständen immer wieder über Gesundheitsrisiken am Bau informiert wird. 

Auch den Arbeitgeber hat er stärker in die Pflicht genommen, Schutzmaßnahmen bereitzustellen. Aber bei großer Hitze stört oft die Ausrüstung und belastet zusätzlich, und so kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die Schutzmaßnahmen.

An Hitzetagen stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter*innen auf dem Dach Wasser zur Verfügung und achtet auf die Arbeitszeiten. Wenn die Hitze zu groß ist, werden manchmal Bedachungen zeitlich verschoben. Bei Industriegebäuden gibt es dafür in der Regel mehr Spielraum als bei Privatbauten. Außerdem erhalten die Beschäftigten vom Arbeitgeber schützende Arbeitskleidung und Sonnencreme mit mindestens Schutzfaktor 50. Auf dem Markt werden zwar UV-beständige T-Shirts und Mützen, die auch den Nacken schützen, angeboten. Auf den Baustellen sind sie aber kaum zu sehen. Auch bei Maulhardt wurden sie aufgrund der hohen Kosten bisher nicht angeschafft. 

Der Arbeitgeber ist ebenfalls in der Pflicht, seinen Beschäftigten Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Maulhardt erhalten alle neu Eingestellten einen Rucksack mit allem, was für die eigene Sicherheit notwendig ist: Helm, Brille, Handschuhe und einiges mehr. Den tragen sie von Baustelle zu Baustelle mit sich. 

Aber vor allem hat der Betriebsrat mit dafür gesorgt, dass bei jeder neuen Baustelle eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, die nicht nur die verwendeten Stoffe, sondern auch die Witterungsbedingungen in den Blick nimmt. Maulhardt wurde damit Vorreiter in der Branche.

Für den Betriebsrat ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente, um Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz auszumachen und um rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu treffen. Die Daten werden heute vorwiegend über Apps auf einem Tablet erfasst. Die Apps klären auch über notwendige Sicherheitsvorkehrungen auf, die nach der Bau-Berufsgenossenschaft vorgeschrieben sind. 

Problematisch ist allerdings: Das macht kaum ein Dachdeckerunternehmen. Diejenigen, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen, kann man an einer Hand abzählen. Denn auch wenn Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben sind, nutzen viele Betriebe Schlupflöcher, um sich herauszumogeln. So werden viele Baustellen erst gar nicht beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz angemeldet. Auch verschweigen Arbeitgeber*innen oft gegenüber Beschäftigten, welchen Gefahrenstoffen sie auf welchen Baustellen ausgesetzt sind. 

Die Stoffe, mit denen auf dem Dach gearbeitet wird, werden bei Hitze verstärkt zum Problem. Klebebahnen zum Anbringen der Dachfolie zerlaufen komplett. Die Beschichtung der Dachfolien löst sich auf und wird häufig völlig zertrampelt. Aus den Stoffen und flüssigen Folien lösen sich Aerosole – unter anderem Benzol, Methanol, Styrol. 

Nicht jeder Arbeitgeber ist bereit, seine Leute vom Dach zu holen, wenn es heiß ist. Und die kleinen Pausen, die ihnen vielleicht gestattet werden, reichen meistens nicht, um sich zu erholen – während die Materialien auf dem Dach weiter „kochen“. Kaum bekannt ist bisher, wie sich diese Stoffe bei starker Hitze und mehr Hitzetagen auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken. 

In der jetzigen Klimakrise ist es aber nicht nur die steigende und länger andauernde Hitze, sondern immer wieder auch Starkregen, der die gesundheitlichen Belastungen im Dachdeckergewerbe deutlich steigert. 

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks hat 2011 die Fachregeln für Dacheindeckungen verschärft, um die Kosten von Sturmschäden am Dach zu reduzieren. Vor allem in sogenannten Windsog-Gebieten müssen Dächer mit zusätzlichen Sturmklammern und anderen Befestigungsmaterialien versehen und bei Ziegeldächern alle Ziegel extra gesichert werden. Auch hat die Klimakrise dazu geführt, dass die Dachisolierungen immer dicker werden. Früher waren das in der Regel 80 Millimeter, heute sind es bis zu 300 Millimeter und mehr. 

Das alles bedeutet für die Beschäftigten nicht nur mehr Arbeit, sondern auch stärkere körperliche Belastung und mehr Stress. Ganz abgesehen davon ist die Verarbeitung der Dämmstoffe oft mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden, die nicht leicht abzuschätzen sind. So etwa entstehen beim Schneiden von Dämmstoffen häufig Styroldämpfe oder Bakelit, die besondere Schutzmaßnahmen nötig machen.

Aus- und Weiterbildung

Die – klimabedingten – Veränderungen auf dem Bau haben außerdem Folgen für die Qualifikation der Dachdecker*innen. In den Ausbildungsplänen sind die neuen Anforderungen bereits enthalten und werden auch bei den Abschlussprüfungen aufgerufen. Den Betriebsrat ärgert aber die hohe Abbrecherquote von Auszubildenden im dritten Lehrjahr im Dachdeckergewerbe. Aus seiner Sicht kümmern sich viele Dachdeckerbetriebe zu wenig um die Ausbildung oder auch Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Er beobachtet insbesondere, dass die Älteren kaum weiterqualifiziert werden, obwohl die Arbeit auf dem Bau immer komplexer wird. 
 

Früher glaubten viele, mit dem Gesellenbrief sei alles gelaufen. Aber das Lernen hört nicht auf. Heute machen wir zusätzlich Dachbegrünungen, verlegen Solarpaneele auf dem Dach. Das ist mit viel neuem Wissen beispielsweise über Sicherheitsvorkehrungen und Notüberläufe verbunden.

Robert Yates, ehemaliger Betriebsrat und heute Betriebsobmann

Gesichertes Einkommen in der Klimakrise

Mit der Klimakrise verändern sich aber nicht nur die Arbeitsbelastungen und -anforderungen der Dachdecker*innen. Mehr witterungsbedingte Ausfalltage drücken auch die Einkommen. Den 2020 zwischen der IG BAU und dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks abgeschlossenen Tarifvertrag über ein Ausfallgeld bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen infolge des Klimawandels betrachtet Robert Yates, langjähriger Betriebsrat bei Maulhardt, der den Tarifvertrag als Mitglied der zuständigen Tarifkommission mitentwickelt hat, daher als „einen Segen“ für die Beschäftigten. Denn aufgrund der milden Winter arbeiten inzwischen viele Dachdeckerunternehmen bereits das ganze Jahr hindurch. Dadurch wurde in den vergangenen Jahren kaum noch Schlechtwettergeld gezahlt. Auch sahen sich viele Beschäftigte im Sommer genötigt, bei Ausfalltagen aufgrund von Hitze Urlaub zu nehmen.

Saisonarbeit ist am Bau, und vor allem auf dem Dach, seit jeher die Regel. Nach 1959 wurden die Dachdecker*innen für oft mehr als zwei Monate im Winter nach Hause geschickt – ohne Anspruch auf Lohn- und Rentenfortzahlung. Sie erhielten lediglich „Schlechtwettergeld“, das ihnen als Ausgleichzahlung für Ausfalltage während der Wintermonate gewährleistet wurde. 1996 wurde das Schlechtwettergeld durch das Winterausfallgeld ersetzt. Dieses wurde jedoch erst dann gezahlt, wenn das Arbeitszeitkonto bereits auf 150 Arbeitsstunden aufgelaufen war. 

Seit 2006 gibt es für Beschäftigte im Dachdeckergewerbe Saison-Kurzarbeitergeld („Saison-Kug“) als Ausgleichszahlung. Dieses verhindert, dass Dachdecker*innen in den Wintermonaten aufgrund von Arbeitsmangel oder saisonal bedingtem Arbeitsausfall in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Außerdem wird weiter in die Rente eingezahlt. 

Mittlerweile wird jedoch in immer mehr Dachdeckereien aufgrund der milden Winter das ganze Jahr über durchgearbeitet. Dementsprechend gingen auch die Ausgleichszahlungen (Schlechtwetter- beziehungsweise Winterausfallgeld) zurück. Bei witterungsbedingten Ausfällen im Frühjahr, Sommer und Herbst sahen sich daher viele Beschäftigte gezwungen, Urlaub für Hitze- oder Sturmtage zu nehmen. 

Der 2020 vereinbarte Tarifvertrag zwischen der IG BAU und dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ist deshalb ein Meilenstein im Kampf um gute und gesicherte Arbeit in der Klimakrise. Er sieht vor, dass Beschäftigten bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen in den durch den Klimawandel verstärkt regenreichen Herbst- und Frühjahrsmonaten sowie bei Ausfalltagen durch Hitze, Starkregen und Sturm ein tarifliches Ausfallgeld in Höhe von 75 Prozent des Stundenlohns für insgesamt 53 Stunden im Kalenderjahr gezahlt wird. Diese Vereinbarung soll alljährlich überprüft werden.

Kontrollen verstärken

Am Beispiel der Dachdeckerei Maulhardt wird deutlich, wie wichtig Betriebsräte und Mitbestimmung sind, um die Beschäftigten vor den Folgen der Klimakrise zu schützen und für mögliche Gefahren zu sensibilisieren. Aber da immer weniger Bauunternehmen und die wenigsten Dachdeckereien – aufgrund der klein- und mittelständischen Struktur dieser Branche – einen Betriebsrat haben, ist die Arbeit am Bau noch immer vielfach gesundheitsgefährdende und mitunter prekäre Arbeit. Es lassen sich viele „schwarze Schafe“ unter den Bauunternehmen ausmachen, die sich nicht an gesetzliche Regeln halten und ihre Beschäftigten weitgehend schutzlos arbeiten lassen, weil sie Kontrollen der Gesundheits- und Umweltbehörden, beispielsweise der Bau-Berufsgenossenschaft, kaum befürchten müssen. Dies zu ändern und darauf immer wieder in der Öffentlichkeit und in der eigenen Gewerkschaft hinzuweisen, ist dem Betriebsrat bei Maulhardt ein wichtiges Anliegen.
 

Wie wichtig konsequente Kontrolle für die Gesundheitsprävention am Bau ist, hat sich beim Umgang mit Asbest, der zu vielen Todesfällen unter Bauarbeiter*innen geführt hat, gezeigt. Es gibt inzwischen klare gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Beschäftigten, die deshalb Schutzmasken und -anzüge tragen müssen, ist zudem eine 20-prozentige Erschwerniszulage zu zahlen. Auch ist geregelt, dass die zuständige Berufsgenossenschaft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig kontrollieren muss. 

Bei vielen anderen Gefahrstoffen und dem Einfluss von Witterungsbedingungen halten sich die Berufsgenossenschaften jedoch bis heute mit Kontrollen stark zurück. Ein Grund dürfte sein, keine zusätzlichen Versicherungsfälle und damit verbundene Kosten produzieren zu wollen. 

Im Krankheitsfall ist es dann Sache der Arbeitnehmer*innen nachzuweisen, dass sie über lange Zeit bestimmten Gefahrstoffen oder kritischen Klimabedingungen ausgesetzt waren.

Die entsprechenden Beweise vorzulegen, stößt jedoch immer wieder auf größte Schwierigkeiten. Häufig werden Dokumente, die die Beschäftigten selbst gesammelt haben oder die ihnen vom arbeitsmedizinischen Dienst übergeben wurden, als Belege für eine Berufskrankheit von der Berufsgenossenschaft nicht anerkannt. 

Der Betriebsrat wünscht sich daher nichts mehr, als dass Arbeitgeber*innen künftig verpflichtet werden, die Beschäftigten über Gefahrstoffe, mit denen sie in Berührung kommen, zu informieren und ihnen die Daten darüber, wann, wo und wie lange sie mit den Gefahrstoffen in Kontakt waren genauso wie die Daten aus Gefährdungsbeurteilungen spätestens beim Verlassen des Betriebs zur Verfügung zu stellen. Mithilfe einer von IT-Experten noch zu entwickelnden App sollte es den Beschäftigten dann ermöglicht werden, diese Daten leicht auf einen Cloud-Speicher hochzuladen, um im Falle einer Erkrankung oder am Ende des Berufslebens die Chance zu erhalten, eine Entschädigung zu bekommen.

Kontakt

Robert Yates, Betriebsobmann und ehemaliger Betriebsrat