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EuGH-Vorlage

Ist die Mitbestimmung europarechtswidrig?

Im EU-Ausland beschäftigte Arbeitnehmer haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht bei Aufsichtsratswahlen in Deutschland. Das Kammergericht Berlin hält es „für möglich“, dass dies gegen EU-Recht verstößt. Nun muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.

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