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Bilanzrechtsreform

Kleine Änderungen erfordern erhöhte Wachsamkeit

Mit dem Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) steht zum Jahreswechsel eine erneute Reform der HGB-Rechnungslegung vor der Tür. Auch wenn das Ausmaß der Veränderungen überschaubar ist, sollten Aufsichtsräte im Rahmen der Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses einzelne Punkte besonders im Auge behalten.

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