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Überblick

Der Stellenwert von Mitbestimmung

Die Corona-Pandemie zeigt, wie schnell eine sichere Welt ins Wanken gerät. Jetzt in der Krise ist Mitbestimmung höchst wirksam, weil sie zur bestmöglichen Bewältigung von Problemlagen in Betrieben und Verwaltungen beiträgt.

Die Corona-Krise zeigt, wie schnell eine sichere Welt ins Wanken gerät. Was heute fast schon „normal“ wirkt, war vor wenigen Wochen undenkbar: Dauerhaft im Home Office arbeiten, Masken tragen, Videokonferenzen aus dem Wohnzimmer bei schlechter Internetverbindung. Man kennt inzwischen die Inneneinrichtungen der Kolleginnen und Kollegen. 

Die Belastungen für Beschäftigte sind sehr verschieden und verschieden intensiv: Manche sind isoliert und haben kaum etwas zu tun, andere sind in permanentem Doppeleinsatz zu Hause, mit Job und Hausaufgabenbetreuung der Kinder überfordert. Parallel plagen Sorgen um die Existenz, um Angehörige in den Pflegeheimen oder der Frust, keinen Urlaub machen zu können. Nicht zuletzt gibt es die Angst um die eigene Gesundheit - in Krankenhäusern und an vielen anderen Orten. Was kann man Beschäftigten jetzt abverlangen? Was ist faire Lastenteilung? Was ist zumutbar? Bei diesen Fragen wird Mitbestimmung berührt.

Betriebsratsarbeit ist sehr oft Krisenmanagement, um Beschäftigung zu sichern und Arbeitsbedingungen möglichst gut zu gestalten, auch in schwierigen Zeiten. Daher muss allen Ansätzen, die Mitbestimmung gerade jetzt zu umgehen oder auszuhebeln, entschieden begegnet werden. Jetzt in der Krise ist Mitbestimmung höchst wirksam, weil sie zur bestmöglichen Bewältigung von Problemlagen beiträgt. Denn Betriebsräte und Gewerkschaften haben die sozialen Folgen und ökonomischen Verwerfungen im Blick. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mit Schutzwirkung und Gestaltungskraft entstehen, wenn es Mitbestimmung gibt. 

Vereinbarungen zum Kurzarbeitergeld sichern Einkommen, beugen Willkür vor und organisieren faire Verteilung. Bei Personalengpässen werden Arbeitszeitregelungen und Versetzungsregelungen mitbestimmt angepasst, Betriebsvereinbarungen regeln Home Office. Ziel ist es sehr häufig, für flexible Arbeitsabläufe zu sorgen und den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten. So bleiben Betriebe handlungsfähig. Aktuell zeigt sich: Wenn vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Management und Betriebsrat auch in Konfliktzeiten gelebt wird, dann kommen Unternehmen besser durch die Krise. Das sichert langfristig und nachhaltig Unternehmen und Beschäftigung.

Digitalisierung, Globalisierung und demografischer Wandel verändern unsere Arbeitswelt und die Gesellschaft, in der wir leben. Einseitige Gewinne für einzelne Interessengruppen lösen nicht die Herausforderungen der ökologischen, ökonomischen und sozialen Transformationsprozesse, vor denen wir stehen. Schwierige Beschäftigungsverhältnisse und neue Strukturbrüche sind zu erwarten. 

Echte gesetzlich verbriefte Mitbestimmung, die kein Lippenbekenntnis ist, und eine wirkmächtige Tarifautonomie, eingebettet in einen stabilen, funktionierenden Sozialstaat, sind von herausragender Bedeutung für Frieden und Wohlstand, für die demokratische Gestalt der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und für Europa. Nur mitbestimmt können nachhaltige Transformationen (oder „Just Transition“) gelingen. Mitbestimmung ist im Kern friedensstiftend und setzt das Prinzip der Demokratie in der Gesellschaft konkret um. Sie zwingt zum Kompromiss und sie macht bei Wahlen in Betrieben, Aufsichtsräten und in Gewerkschaften keine Unterschiede zwischen Menschen bezogen auf nationale Herkunft oder ihre Identität. Mitbestimmung und Tarifautonomie können Werkzeuge für die Bearbeitung von Zielkonflikten sein. Wir wissen heute, können belegen und vertreten: 

  • Mitbestimmung ist europäisches Grundrecht und europarechtskonform.1
  • Mitbestimmung wird in der Gesellschaft wertgeschätzt. 
  • Mitbestimmung macht Verteilung in Unternehmen gerechter und dämpft Vorstandsgehälter. 
  • Mitbestimmte Unternehmen sind produktiver und innovativer. 
  • Mitbestimmte Unternehmen kommen besser durch Wirtschaftskrisen. 
  • Mitbestimmte Unternehmen haben bessere Personalstrategien. 
  • Mitbestimmung schafft Ausbildungsplätze und führt zu mehr Weiterbildung. 
  • Mitbestimmung hilft international Arbeits- und Menschenrechte durchzusetzen. 
  • Mitbestimmung integriert Menschen in das Unternehmen. 
  • Mitbestimmung ist das Soziale in der sozialen Marktwirtschaft. 
  • Mitbestimmung begrenzt die Verfügungsmacht des Kapitals. 

Mitbestimmung wird als Produktivitätspakt und als Element der Demokratie wertgeschätzt, aber ihre Reichweite schwindet. In der Europäischen Grundrechtecharta besteht Einigkeit über das Recht auf Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wenn sie von Entscheidungen in Unternehmen betroffen sind. Aber das europäische Gesellschaftsrecht ist stark auf Aktionäre und Finanzinvestoren ausgerichtet, Arbeitnehmerbeteiligung an der Spitze von Unternehmen wird nicht als Prinzip verstanden. Entscheidungsmacht muss ins Unternehmen zurückgeholt werden. Es muss gelingen, in Europa Mindeststandards für die Mitbestimmung durchzusetzen und in Deutschland die vorhandenen und neuen Lücken zu schließen. Neue Lücken entstehen, wenn der Arbeitsvertrag und das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr den „normalen“ Rahmen für das individuelle Arbeitsverhältnis bilden, wenn Eigenverantwortung gegen kollektive Interessenvertretung gewendet wird, wenn Tarifautonomie und Tarifbindung nicht mehr relevant sind, wenn Gesetze nicht zur Anwendung kommen. Bestehende Rechte im Betrieb und Unternehmen sowie Tarifverträge müssen weiterentwickelt werden. Und diese Rechte und Regulierungen müssen genutzt und mit Leben gefüllt werden. Mitbestimmung war noch nie ein Geschenk. Sie wurde auf der Straße, in Betrieben und Parlamenten hart erkämpft. Ihre duale Struktur aus betrieblicher und gewerkschaftlicher Vertretungsmacht hat sich über Jahrzehnte in Deutschland bewährt. Nach dem Zweiten Weltkrieg in den Konzernen der damaligen Schlüsselindustrien eingesetzt, bändigte die echte Parität in der Montanindustrie eine Zeitlang die Interessen der Kapitalvertreter. Weil sie gesetzlich abgesichert bis heute Beteiligung und bisweilen Augenhöhe mit dem Management herstellen kann, werden (industrielle) Strukturbrüche, ökonomische und soziale Konflikte besser bewältigt. Gerade die Folgen fundamentaler Konflikte zwischen Arbeit und Kapital konnten und können mitbestimmt und im Zusammenwirken von betrieblichen und gewerkschaftlichen Akteuren zu faireren Interessenausgleichen führten. Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Bürgerinnen und Bürger im Betrieb. Demokratie endet nicht am Werkstor. Nicht allein das Wohl der Finanzierer kann im Zentrum wirtschaftlicher Aktivitäten von Unternehmen stehen. Die Existenz und das erfolgreiche Zusammenwirken in den Mitbestimmungsarenen im Betrieb, Unternehmen und in den überbetrieblichen Arbeitsbeziehungen – DGB-Gewerkschaft, Betriebsrat, Aufsichtsrat, Arbeitsdirektor – machen den erfolgreichen Unterschied in Deutschland aus. Dies ist historisch gewachsen. 

Es kommt auch darauf an, ob Menschen sich in DGB-Gewerkschaften, in Betriebs- und Aufsichtsräten engagieren und ob Menschen Themen der Arbeitswelt mitbestimmt vorantreiben wollen und können. Es kommt darauf an, dass die Institutionen der Mitbestimmung auch von verantwortungsvollen Unternehmern, ihren Verbänden, Politikern und dem Staat geschützt und entwickelt werden. Arbeitnehmerrechte, Mitbestimmung und Gewerkschaften müssen zentrale Werte in der Gesellschaft sein.

Mitbestimmung ist das demokratische Gestaltungsprinzip der sozialen Marktwirtschaft. Dieser Leitsatz der Hans-Böckler-Stiftung ist die Klammer für die Arbeit der Stiftung zum Thema Mitbestimmung der Zukunft. Denn: Mitbestimmung ist „Böckler-DNA“. Sie ist vielfältig und facettenreich in den Aktivitäten der Stiftung verwoben. Die Hans-Böckler-Stiftung unterstützt Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite – Gewerkschafter, Betriebs- und Aufsichtsräte – sowie Arbeitsdirektoren und ihre engeren Mitarbeiter mit Beratung, Qualifizierung, Plattformen für Austausch, etc. In Publikationen aus der Eigen- und Fremdforschung werden wissenschaftlich fundierte Argumente verschiedener Disziplinen in die Arenen der Mitbestimmungsforschung und in öffentliche Diskurse eingebracht. Das bedeutet auch, kritisch Stellung zu nehmen in relevanten gesellschaftlichen und politischen Debatten. 

Die Stiftung ist die gemeinnützige Plattform der Gewerkschaften. Auf vielfältige Weise werden durch die Stiftung als selbstständig arbeitender Akteurin Handlungskorridore und Strukturen für Gewerkschaften und Beteiligte der Mitbestimmung geschaffen. So forcieren wir Mitbestimmungsthemen, unterstützen und stärken Gewerkschaften als Institutionen der Mitbestimmung und tragen zu ihrer Weiterentwicklung entscheidend bei. Dieser Report beleuchtet aktuelle Fragen und Herausforderungen für die Mitbestimmung. Wir liefern Antworten und Erkenntnisse aus unserer Arbeit. Es ist ein leidenschaftliches und empirisch fundiertes Plädoyer für mehr Mitbestimmung.


Mitbestimmung bringt Nachhaltigkeit
Mitbestimmung ist der zentrale Beitrag für das nachhaltige Unternehmen mit Zukunft, für gute Arbeit, Einkommen und ein Arbeitsleben in gesunden Umwelten. Mitbestimmung ist gelebte Demokratie und macht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Bürgerinnen und Bürgern im Betrieb. Stärker mitbestimmte Unternehmen investieren mehr, haben höhere Ausbildungsquoten und sind nachhaltiger.

Kapitalmärkte und Unternehmensstrategien verändern das Gesicht der Mitbestimmung
Mitbestimmung muss sich proaktiv dem Thema Unternehmensstrategien annehmen, um den unternehmensinternen Wissensvorsprung der Beschäftigten in die Waagschale werfen zu können. Mitbestimmungsträger sind einem veränderten Umfeld von Finanzinvestoren und Kapitalmarktakteuren ausgesetzt, die den Transformationsprozessen ihren „Stempel“ aufdrücken wollen.

Die Investoren werden es nicht richten
Nur mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann der Wandel gelingen. Sie sind das demokratische Bindeglied zur Gesellschaft und stehen gerade mit ihrem Interesse am Erhalt von Arbeitsplätzen, Erwerbsmöglichkeiten und Unternehmen in einer gesunden Umwelt für Nachhaltigkeit.

Der Wert der Mitbestimmung ist hoch
Der Wert der Mitbestimmung für eine sozialpartnerschaftliche Interessenwahrnehmung ist hoch. Daher muss eine konsistente Anwendung der Gesetze gewährleistet und Mitbestimmungslücken müssen geschlossen werden; gerade weil das ARUG II und der neue Corporate Governance Kodex wichtige Chancen versäumt haben.

Wir brauchen europäische Mindeststandards
Die Zahl der Eurobetriebsräte wächst. Arbeitnehmerbeteiligung muss ein starkes zentrales Element guter Unternehmensführung europaweit im Rahmen der Corporate Governance werden. Man sollte nicht darauf hoffen, dass Investoren „es schon richten“ werden. Wir brauchen effektiv stärkere Informations­-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte auf europäischer Ebene.

Mehr Frauen führen in mitbestimmten Unternehmen
In mitbestimmten Unternehmen gibt es doppelt so viele weibliche Vorstände wie in nicht mitbestimmten Unternehmen. Das gleiche gilt für Aufsichtsratsgremien. Vor allem auf der Arbeitnehmerbank sind diese Frauen zu finden. Die Geschlechtergleichstellung kommt vor allem in mitbestimmten Aufsichts- und Betriebsräten voran.

Mitbestimmung braucht globale Netzwerke
Man kann menschenwürdige Arbeitsstandards in der Welt durchzusetzen und das Recht auf kollektive Interessenvertretung stark machen. Dafür brauchen wir starke europäische und globale Netzwerke und Instrumente, um internationale Mindestarbeitsstandards effektiv überwachen und durchsetzen zu können.

Arbeitsdirektoren sind Vertrauensmanager
Eine wirksame Mitbestimmung findet auf verschiedenen Ebenen statt: Im Betriebsrat, im Aufsichtsrat und in der mitbestimmungsnahen Vorstandsposition des Arbeitsdirektors. Wir brauchen mitbestimmte Arbeitsdirektoren. Sie sind die Vertrauensmanager in der Transformation.

Gewerkschaftsrechte: Wir brauchen eine stabile dritte Säule der Mitbestimmung
Neben der betrieblichen und der Unternehmensmitbestimmung stellen Gewerkschaften und Tarifverträge eine dritte Säule der Mitbestimmung dar. Der Wert der Tarifautonomie ist hoch. Aber der Anteil der tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse ist in den letzten Jahren gesunken. Dieser Trend kann umgekehrt werden. Es gibt verschiedene Ansatzpunkte für eine moderne Gewerkschafts- und Tarifpolitik.

Lasst Betriebsräte aktive Gestalter sein
Betriebsräte sind aktive Gestalter, wenn sie frühzeitig in Konzeption und Umsetzung digitaler Projekte eingebunden werden. Aber das passiert zu selten. Einführungsprozesse von neuen digitalen Technologien werden häufig noch „top­down“ angeordnet und organisiert. Transparenz über Veränderungen sowie Beschäftigte und Betriebsräte zu beteiligen wird in Zukunft noch notwendiger.

Ein neues Feld: die Plattformökonomie
Interessenvertretung und Mitbestimmung in der Plattformökonomie sind möglich. Trotz widriger Umstände beginnen Beschäftigte in der Plattformökonomie, solidarisch für ihre Interessen einzutreten. Sie zeigen: Beteiligung, Interessenvertretung und Mitbestimmung sind möglich. Um diese Initiativen zu unterstützen, müssen sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern.

KI als Herausforderung für die Mitbestimmung
In der Arbeitswelt werden zunehmend Systeme eingesetzt, die mit „künstlicher Intelligenz“ arbeiten. Betriebsräte haben bei deren Einführung und Nutzung zwar Informations- und Mitbestimmungsrechte. Um den Wandel sozial zu gestalten und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten wirksam zu schützen, ist es erforderlich, die rechtliche Stellung des Betriebsrats für diese Veränderungsprozesse zu stärken.

Betriebsräte gestalten Transformationsprozesse mit
Betriebs- und Personalräte kennen ihre Betriebe gut. Sie sind innovative Ideengeber, gestalten digitale Transformation in vielen Fällen aktiv mit – dort, wo man sie lässt. Dann setzen sie Leitplanken für gute Arbeit und sichern Beschäftigung und Standorte. Um sich frühzeitig in Zukunftsthemen beteiligen zu können, brauchen sie in Zukunft mehr Mitbestimmung, z. B. bei Personal- und Qualifizierungsthemen.

Mit Stabsmitarbeiter geht mehr
Die Anforderungen an die betriebliche Mitbestimmung steigen kontinuierlich. Stabsmitarbeiter und -­mitarbeiterinnen tragen dazu bei, dass Betriebsräte handlungsfähig bleiben, eine wirksame Arbeitsteilung betreiben, effektiv und effizient arbeiten können. Sie bilden einen wirksamen, professionalisierten Brückenkopf zur Arbeitgeberseite.

Betriebsräte in der Transformation
Betriebsräte betrachten den Betrieb als Ganzes: ökonomisch, sozial, ökologisch, lebensweltlich. In dieser Sicht auf den Betrieb und die arbeitenden Menschen liegt ein wichtiger Ansatzpunkt für die Zukunft. Die Mitbestimmung hat das Potenzial und die Legitimation ihrer Wähler, auch in Zukunft soziale Interessen und Konflikte in der Transformation konkret auszuhandeln – vorausgesetzt die Wähler im Betrieb sind auch Gewerkschaftsmitglieder.

Mitbestimmung muss möglichst früh mitgedacht werden
Junge Beschäftigte sind offen und ansprechbar für gewerkschaftliche Themen. Aber Mitbestimmung ist nur selten ein Thema im Studium angehender Leistungsträger und Manager. Um sie zu gewinnen, muss Mitbestimmung stärker im Studium verankert werden. Es braucht gezielte Projekte zur Einbindung in institutionalisierte Strukturen und Gremien.

Szenarien erlauben Ideen für die Zukunft
Szenarien handeln von der Zukunft, aber sie sind keine Prognosen, die vorhersagen was passieren wird. Vielmehr geht es um einen konstruktiven Umgang mit Unsicherheiten, indem mögliche Veränderungen und die jeweils damit verbundenen Herausforderungen durchgespielt werden. So können wir frühzeitig Handlungsoptionen identifizieren und Vorkehrungen treffen. Gerade für Mitbestimmungsakteure erweist sich der Szenarien-­Ansatz als wirkungsvolles Instrument.

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1 Juristisch korrekt handelt es sich hier nicht um volle Mitbestimmungsrechte, sondern um das Recht auf Information und Konsultation. Die juristische Genauigkeit in dieser Aussage beschreibt selbst die herausfordernde Gemengelage in den politischen Diskursen.