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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Neue GRI-Version ab Juli 2018 verpflichtend

Der Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative (GRI) wird in einer neuen Version veröffentlicht. Unternehmen, die der CSR-Berichtspflicht unterliegen, können den GRI als anerkannten Standard nutzen.

Seit 1999 veröffentlicht die Global Reporting Initiative einen Berichtsstandard, an dem sich Unternehmen bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung orientieren können. Die neueste Version löst nun den bisher gültigen Standard „G4“ ab und soll ab Juli 2018 verpflichtend angewendet werden. Verpflichtend bedeutet hier lediglich, dass der „G4“ für die Initiative nach Juli 2018 keine Gültigkeit mehr hat – eine generelle Verpflichtung für Unternehmen zur Nutzung der GRI-Standards gibt es nicht, seine Anwendung ist freiwillig. Allerdings gibt es seit April 2017 rückwirkend für das Geschäftsjahr 2017 für eine Verpflichtung zur Berichterstattung ohne Festlegung auf einen Standard. Dies regelt das so genannte CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 in nationales Recht umsetzt. Die betroffenen Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht oder einem separaten Nachhaltigkeitsbericht nichtfinanzielle Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte, zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie zu Diversitätskonzepten für die Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und des Aufsichtsrats offenlegen. Mehr als 500 Unternehmen, davon mehr als die Hälfte Banken und Versicherungen, unterliegen dieser Berichtspflicht. (Hier geht es zum Kartenstapel „CSR-Richtlinie“).

GRI für die Erfüllung der Berichtspflicht anerkannt

Das Gesetz sieht kein verpflichtendes Format für die Berichterstattung vor. Für die Erstellung können nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke genutzt werden. Die EU-Richtlinie verweist allerdings zur Orientierung auf bestehende Rahmenwerke, darunter auf die Global Reporting Initiative (GRI). Berichte, die dem GRI entsprechen, werden aller Voraussicht nach auch den Vorgaben der EU genügen. Der GRI hat sich aber auch ohne Berichtspflicht international durchgesetzt. Weltweit berichten mehr als 6000 Unternehmen nach dem GRI-Rahmenwerk. Aus Arbeitnehmersicht ist der GRI als Berichtsstandard empfehlenswert. Er enthält u.a. eine ganze Reihe wichtiger sozialer Kriterien, beispielsweise zum Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis, zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, zu Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen. Unter den Berichtskriterien finden sich auch Themen, die Unternehmen eher ungern offenlegen, wie beispielsweise die so genannte CEO to Worker Pay Ratio, also das Verhältnis der Vergütung der bestbezahlten Person im Unternehmen zur durchschnittlichen Vergütung aller Angestellten.

GRI-Standards – was ändert sich?

Inhaltlich bleibt das Konzept des G4 im Kern unverändert. Neu ist die modulare Struktur: Die GRI-Standards sind nun ein modulares, miteinander verknüpftes Set an Standards, das aus drei universellen Standards besteht:

  • GRI 101: Grundlagen 2016,
  • GRI 102: Allgemeine Angaben 2016 und
  • GRI 103: Managementansatz 2016.

Die 46 Aspekte (aspects) des G4 werden zu 33 Themen (topics), teilweise anders gebündelt und zusammengefasst. Zu jeder Angabe (disclosure) gibt es inhaltliche Erfüllungsanweisungen mit Angabe von Pflicht und Kür. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft stehen im Fokus. Es soll beschrieben werden, wo diese Auswirkungen verursacht werden. Damit gerät die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette mehr in den Fokus.

Wie bisher sollen Unternehmen nur zu den für sie wesentlichen Themen berichten. Die beiden Berichtsoptionen „Kern“ (core) und „Umfassend“ (comprehensive) bleiben bestehen. Die sektorspezifischen Angaben (sector disclosures) werden derzeit überarbeitet und ausgeweitet. Für die Übergangszeit wird die Verwendung der alten sektorspezifischen Angaben der Vorläuferversion G4 empfohlen, sie ist aber nicht verpflichtend. Eine weitere Neuerung: Neben der Komplettanwendung des GRI-Standard-Sets ist es nun ebenfalls möglich, einzelne themenspezifische Standards heranzuziehen, wenn das Unternehmen nur über ausgewählte Informationen berichten möchte. Das berichtende Unternehmen muss in allen veröffentlichten Materialien mit einer vorgegebenen Anwendungserklärung angeben, welche GRI-Standards genutzt wurden, und die GRI darüber informieren. Dies stellt Transparenz darüber sicher, wie die Standards verwendet werden.

GRI – der Berichtsstandard der Wahl

Es ist zu hoffen, dass der GRI sich weiter als Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durchsetzt – sowohl bei den Unternehmen, die der Berichtspflicht unterliegen, als bei allen anderen Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsleistungen freiwillig publizieren. Bei den Dax-Unternehmen hat sich der GRI bereits heute weitgehend etabliert.

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