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Arbeit & Gesundheit

Wie gelingt Betriebliches Eingliederungsmanagement?

Was tun, wenn durch eine Erkrankung eine Unterbrechung der Arbeit notwendig geworden ist? Wie kann die Rückkehr in den Job funktionieren? Unser aktualisierter BEM-Handlungsleitfaden zeigt mögliche Wege auf.

Gesundheit als hohes Gut auch in der Arbeitswelt anzuerkennen, ist nicht zuletzt im Zuge der Digitalisierung, eine Notwendigkeit geworden. Sowohl die Anforderungen an die praktische Gestaltung des Arbeitsplatzes – z.B. Ergonomie – als auch die Anforderungen durch zunehmende Flexibilisierung – z.B. psychische Belastungen – sind gestiegen.

Welche Optionen stehen Beschäftigten im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zur Verfügung, um eine Rückkehr nach einer Erkrankung zu bewerkstelligen?

Grafik Betriebliche Rahmenbedingungen
BEM ist Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde zum Schutz krankheitsbedingter Kündigungen gesetzlich verankert und stellt eine präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Langzeiterkrankungen dar. Eine Grundvoraussetzung für ein funktionierendes BEM ist die freiwillige Zustimmung der Beschäftigten.

Der Handlungsleitfaden bietet Interessenvertretungen eine Orientierung für ein erfolgreiches BEM an. Hierzu gehören neben einer Schritt-für-Schritt Anleitung zur BEM-Durchführung insbesondere auch Textbausteine aus Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Sie können eine wertvolle Hilfe für betriebliche Mitbestimmungsakteure sein, um eine eigene Vereinbarung zu gestalten. Darüber hinaus bietet die Publikation diverse Musterschreiben, Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sowie weiterführende Links und Materialien.

 Cover Betriebliches Eingliederungsmanagement

Cornelia Danigel (2018): Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ein Handlungsleitfaden, 3. erweiterte und überarbeitete Auflage.

Reihe: Mitbestimmungspraxis, Nr. 12
Düsseldorf: 2018, ISSN: 2366-0449

46 Seiten

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