Böckler Spotlight Nachhaltigkeit
Corporate Sustainability Directive (CSRD) und EFRAG Standards
Welche Änderungen gibt es in der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
- Veranstalter
- Hans-Böckler-Stiftung
- Name der Veranstaltung
- Corporate Sustainability Directive (CSRD) und EFRAG Standards
- Veranstaltungsort
- Adresse
- [online]
- Datum und Uhrzeit
- 02.11.2023, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD steht in den Startlöchern. Parallel zur Entwicklung der Richtlinie wurde die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit der Entwicklung von einheitlichen Standards betraut. Diese liegen nun vor und für diese Europäischen „Sustainability Reporting Standards“ hat die EU kürzlich einen 100tägigen Konsultationsprozess gestartet. Im Rahmen dieser Konsultation zeigt sich erfreulicherweise, dass insbesondere der Bereich „Soziales“ vielfältige und teilweise neue Offenlegungspflichten von den Unternehmen einfordert.
Treten diese neuen Regeln für Unternehmen in Kraft, bedeutet dies jedoch für Unternehmen, die bis jetzt eher wenig über Nachhaltigkeit berichtet haben, dass sie möglicherweise dann zusätzliche Daten präsentieren müssen.
Die Anwendung der CSRD-Vorschriften soll in drei Schritten erfolgen, für Geschäftsjahre ab:
1. Januar 2024 für Unternehmen, die vom Geltungsbereich der NFRD erfasst sind;
1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht vom Geltungsbereich der NFRD erfasst sind;
1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, firmeneigene Versicherungs-unternehmen (captive insurance undertakings) und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen (captive reinsurance undertakings).
In diesem Onlineseminar möchten wir uns die bestehenden und die angedachten Pflichten aus dem neuen Richtlinienentwurf und deren Auswirkungen auf Unternehmen und die Arbeit im Aufsichtsrat detaillierter anschauen und ebenfalls sollen die neuen dazugehörigen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt werden.
Referent*in:
Dr. Oliver Emons, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf
Tagungsleitung:
Dr. Oliver Emons, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf
Teilnehmer*innen:
Aufsichtsratsmitglieder
Kosten:
Es fallen keine Seminargebühren an.
Es gelten die Teilnahmebedingungen der Böckler Seminare für Aufsichtsräte, einsehbar unter folgendem Link: https://www.mitbestimmung.de/html/teilnahmebedingungen.html