COVID-19-Pandemie
Das Besondere Verhandlungsgremium in Zeiten der Pandemie
Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) zur Aushandlung einer SE-Vereinbarung kann sich virtuell nicht konstituieren. Fraglich ist, worauf in Zeiten der Pandemie zu achten ist, wenn Präsenzveranstaltungen unterbrochen werden und was der Konstituierung des BVG entgegenstehen kann.
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