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COVID-19-Pandemie

Das Besondere Verhandlungs­gremium in Zeiten der Pandemie

Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG) zur Aushandlung einer SE-Vereinbarung kann sich virtuell nicht konstituieren. Fraglich ist, worauf in Zeiten der Pandemie zu achten ist, wenn Präsenzveranstaltungen unterbrochen werden und was der Konstituierung des BVG entgegenstehen kann.

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