Weiterbildungsgesetz
Das neue „Qualifizierungsgeld“ als innerbetriebliche Fördermaßnahme nutzen
Zum 1. April 2024 wird das sog. Qualifizierungsgeld eingeführt. Es soll vom Strukturwandel betroffene Unternehmen unterstützen, ihre Beschäftigten durch gezielte Qualifizierung weiter zu beschäftigen. Betriebsräte sollten frühzeitig aktiv werden.
