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Corporate Governance Kodex

Kodex-Konsultation enthält kritische Punkte

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat eine Konsultation über Vorschläge neuer Kodexempfehlungen gestartet. Diese enthält alarmierende Punkte für die Arbeitnehmervertretung. Bis zum 15.12. kann man gegenüber der Kommission Stellung nehmen.

Die Konsultation der Regierungskommission ist öffentlich. Insofern ist es auch möglich, als aktives Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmerseite Stellung zu beziehen, um den Arbeitnehmerinteressen Gehör zu verschaffen. Wer eine Stellungnahme einreichen möchte, kann sich für seine Argumentation an der Stellungnahme des DGB orientieren. Die Stellungnahmen werden online veröffentlicht, es sei denn man widerspricht dem ausdrücklich. Die Stellungnahmefrist endet am 15.12.2016.

Die Kodex-Konsultation enthält insbesondere zwei kritische Punkte für Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertreter und Mitbestimmung.

Der Aufsichtsratsvorsitzende soll in angemessenem Rahmen bereit sein, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen.

Änderungsvorschlag DCGK vom 13.10.2016

Vorgeschlagen ist eine Empfehlung zu Gesprächen zwischen Aufsichtsratsvorsitzendem und Investoren (Investorengespräche). Bislang ist die Zulässigkeit solcher Gespräche rechtlich umstritten und gesetzlich nicht verankert. Zu befürchten ist eine schleichende Verschiebung des Kompetenzgefüges in der Unternehmensverfassung zugunsten der Investoren und zulasten der Arbeitnehmer. Es drohen eine Schwächung des Aufsichtsrats als Kontrollgremium und rechtlich nicht gebilligte Parallelstrukturen. Dies gilt es durch entsprechende Stellungnahmen zu verhindern.

Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten.

Änderungsvorschlag DCGK vom 13.10.2016

Außerdem werden Vorschriften zu einem Kompetenzprofil und zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder erweitert. Neu ist aber zugleich ein wichtiger Satz, dass für die Arbeitnehmervertreter die Mitbestimmungsgesetze maßgeblich sind. Es ist wichtig, dass diese Klarstellung Bestand hat, um die Mitbestimmung vor Angriffen zu schützen.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex formuliert diese Empfehlungen und Anregungen und überprüft jährlich, ob sie angepasst werden müssen.