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Zahlen und Fakten zur Mitbestimmung

Mitbestimmung in Zahlen

Seit 2002 ist ein kontinuierlicher Rückgang paritätisch mitbestimmter Unternehmen in Deutschland zu erkennen. Ins Auge fällt vor allem der Rückgang bei mitbestimmten Aktiengesellschaften. Neueste Zahlen zeigen jetzt: 2019 gab es erstmals wieder einen Zuwachs. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat ist seit 2010 kontinuierlich gestiegen – in mitbestimmten Aufsichtsräten und vor allem auf der Arbeitnehmerbank. Mit Blick auf andere europäische Länder und zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen gilt: Da geht noch mehr! Die Anzahl europäischer Betriebsräte hat sich verdoppelt. In Westdeutschland haben rund 42 Prozent aller Beschäftigten einen Betriebsrat, in Ostdeutschland sind es 35 Prozent. Ein Plus um 2 Prozent!

Mitbestimmte Aufsichtsräte

Der Blick auf die lange Zeitreihe zur Entwicklung der Anzahl paritätisch mitbestimmter Unternehmen zeigt ein langsames, aber stetiges Wachstum bis zur deutschen Wiedervereinigung (1989: 522 Unternehmen).

Zwischen 1991 und 1992 stieg ihre Anzahl von 573 auf 709 Unternehmen an, um 1996 ihren vorläufigen Höhepunkt von 725 Unternehmen zu erreichen. Dieser Zuwachs erklärt sich nur zum Teil durch die neu hinzugekommenen Unternehmen mit Sitz im Osten Deutschlands. Weitere Faktoren waren zum einen die Privatisierung von großen, ehemals öffentlichen Unternehmen und Umstrukturierungen in der deutschen Unternehmenslandschaft. Vormals kleinere, eigenständige Unternehmen wurden in großen Konzernen gebündelt, in denen dann mitbestimmte Aufsichtsräte gebildet wurden (Bertelsmann Stiftung und Hans-Böckler-Stiftung 1998: 45f.).

Anzahl paritätisch mitbestimmter Aufsichtsräte, nach Rechtsform, 1981 – 2019

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Nach einigen Pendelbewegungen erreichte die Anzahl paritätisch mitbestimmter Unternehmen im Jahre 2002 ihren historischen Höchststand von insgesamt 767 Unternehmen. Seitdem ist ein kontinuierlicher Rückgang zu erkennen. Ins Auge fällt vor allem der Rückgang bei mitbestimmten Aktiengesellschaften (2002: 386, 2018: 215), der auch nicht durch leichte Zuwächse bei anderen Rechtsformen aufgefangen wurde. 2019 ist zum ersten Mal wieder ein Anstieg zu verzeichnen: 652 Unternehmen waren paritätisch mitbestimmt. Es bleibt abzuwarten, ob sich hier eine Trendwende andeutet. In Anbetracht der Gesamtsituation sind Zweifel zumindest angebracht (vgl. dieser Beitrag).

Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat

Für die paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen gilt seit 2016 die gesetzliche Pflicht (maßgebliches Gesetz ist das FüPoG1), mindestens 30 Prozent der Posten mit dem Minderheitsgeschlecht zu besetzen – im Regelfall sind das Frauen. Die Betrachtung der 160 größten deutschen börsennotierten Unternehmen zeigt, dass der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat seit 2010 kontinuierlich angestiegen ist. 2018 lag er bei knapp über 30 Prozent. Damit wird die Mindestquote gerade so erreicht, aber auch nur in der Gesamtschau. Der Blick auf einzelne Unternehmen zeigt, dass Ende 2018 noch 22 Unternehmen die Mindestquote unterschritten haben, was auf verschiedene (wahl-)rechtliche Feinheiten zurückzuführen ist (vgl. Weckes 2019). Mit Blick auf höhere Quoten in anderen europäischen Ländern und die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen gilt: Da geht noch mehr! (vgl. dieser Beitrag)

Frauenanteile in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen nach Börsenindex in Deutschland (2009 – 2018), in Prozent
Anzahl Europäischer Betriebsräte und SE-Betriebsräte, 1996 – 2019

Europäische Betriebsräte

Wenn Unternehmen grenzüberschreitend agieren, müssen sich auch die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite im Konzern über Grenzen hinweg organisieren, um ihren Einfluss geltend machen zu können. Aus dieser Einsicht erwuchs nach langen Diskussionen die Eurobetriebsrats­-Richtlinie von 1994, die 2009 novelliert wurde. Sie gab Arbeitnehmervertretern das Recht, sich in transnationalen Eurobetriebsräten zu vernetzen. Die Unternehmensleitung muss über geplante Entscheidungen informieren und die Arbeitnehmerseite anhören (vgl. dieser Beitrag). So besteht die Chance, dass zum Beispiel grenzüberschreitende Umstrukturierungen sozialverträglicher gestaltet werden. Seit 1996 hat sich die Anzahl Europäischer Betriebsräte und SE­-Betriebsräte mehr als verdoppelt:

Ein deutlicher Beleg für die wachsende Bedeutung der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerinteressenvertretung! Die positive Entwicklung der Anzahl eingerichteter SE- und Eurobetriebsräte darf nicht über Probleme in der Praxis hinwegtäuschen. Oft genug stellen Arbeitgeber die Arbeitnehmervertreter vor vollendete Tatsachen und beginnen den Informations- und Konsultationsprozess erst, wenn die wichtigen Entscheidungen schon getroffen wurden. Es bedarf hier schärferer Sanktionierungsmöglichkeiten durch den Gesetzgeber, damit SE- und Eurobetriebsräte ihr Potenzial entfalten können.

Verbreitung von Betriebsräten

Es existieren derzeit keine gesicherten Daten, wie viele Betriebsratsgremien bzw. ­mandatsträger/innen es in Deutschland gibt. Aus dem IAB­-Betriebspanel lässt sich jedoch entnehmen, welcher Anteil von Betrieben einen Betriebsrat hat und zudem, welcher Anteil von Beschäftigten in einem Betrieb mit Betriebsrat arbeitet (nur Privatwirtschaft). Die Daten werden, jährlich aktualisiert, in den WSI­-Mitteilungen veröffentlicht (zuletzt Ellguth/Kohaut 2019):

In West­ und in Ostdeutschland haben neun bzw. zehn Prozent aller Betriebe einen Betriebsrat. Über die Zeit betrachtet bilden diese Zahlen den vorläufigen Endpunkt einer seit Jahren rückläufigen Entwicklung, die sich jedoch zumindest seit 2015 nicht verändert hat. Bezogen auf die Beschäftigten bestätigt sich diese rückläufige Tendenz bis 2017: Waren 2010 noch 44 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat beschäftigt, galt dies im Jahr 2017 noch für 39 Prozent. Der Rückgang kann im Wesentlichen auf die Betriebe mittlerer Größe zurückgeführt werden. Den aktuellsten Daten aus dem Jahr 2018 zufolge gibt es jedoch auch positive Tendenzen zu verzeichnen: 42 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland und 35 Prozent der Beschäftigten in Ostdeutschland arbeiteten in einem Betrieb mit Betriebsrat – eine Steigerung um zwei Prozentpunkte in beiden Regionen.

Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat
Frauen in Belegschaften und Betriebsräten (in Prozent)

Strukturen von Betriebsräten

Die WSI-Betriebsrätebefragungen sind repräsentativ für alle Betriebe mit Betriebsrat und mindestens 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Baumann 2015). Aus ihnen lassen sich Angaben zur Verteilung von Strukturmerkmalen in Betriebsräten entnehmen, z. B. ob Betriebsratsmandate auf Frauen, Teilzeitbeschäftigte oder Personen mit Migrationshintergrund entfallen.
 

Mehr Informationen zur WSI­-Betriebsrätebefragung


Zwei interessante Befunde sollen hier kurz vorgestellt werden: Der Anteil von Frauen in Belegschaften und Betriebsräten unterscheidet sich voneinander. Während 2018 etwa 42 Prozent aller Beschäftigten in mitbestimmten Betrieben Frauen waren, galt dies nur für 38 Prozent aller Betriebsräte. Verglichen mit der Zeit vor der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 hat sich die Repräsentanz von Frauen in Betriebsräten zwar erheblich erhöht. Tiefere Analysen zeigen allerdings auch, dass eine anteilige Repräsentanz der Frauen in den Betriebsräten nicht in allen Betrieben gegeben ist. Frauen sind häufig dann im Betriebsrat unterrepräsentiert, wenn sie das Mehrheitsgeschlecht in der Belegschaft stellen. Anders formuliert: Sie sind dann unterrepräsentiert, wenn der Minderheitenschutz des BetrVG nicht greift. Eine ausführliche Erörterung dieser Befunde findet sich in Baumann et al. (2017).

Aus den Betriebsrätebefragungen lassen sich weitere interessante Daten zu den Strukturen von Betriebsräten entnehmen. So zeigt sich zunächst, dass in größeren Betrieben und Unternehmen Betriebsräte häufig eine längere Dienstzeit aufweisen; anders ausgedrückt: Hier wechseln die Betriebsräte seltener. Betriebsräte sind im Durchschnitt älter als die Belegschaften. Hochqualifizierte sind in den Gremien tendenziell überrepräsentiert, unterrepräsentiert sind befristet Beschäftigte. Während letztere etwa 9 Prozent aller Beschäftigten stellen, ist nur jeder zehnte Betriebsrat befristet beschäftigt. Schließlich kann – wenig überraschend – bemerkt werden, dass Betriebsräte sehr viel häufiger in Gewerkschaften organisiert sind (ausführlich Emmler/ Brehmer 2019).

Weitere regelmäßig in den Betriebsrätebefragungen erhobene Strukturmerkmale umfassen den Umfang der Beschäftigung (Teilzeit/Vollzeit) sowie Freistellungen. Die Ergebnisse werden auf den Portalen der HBS sowie in einschlägigen Zeitschriften publiziert.

Themen von Betriebsräten

Die folgende Abbildung 6 zeigt die Liste der 20 Themen, mit denen sich die meisten Betriebsräte in den vergangenen Jahren2 besonders beschäftigt haben. So gaben etwa vier von fünf Betriebsräten an, intensiv mit dem Thema „Arbeitsschutz/Gesundheitsförderung“ befasst gewesen zu sein – seit Jahren ist dies das Top-Thema von Betriebsräten.

Beim Blick auf die einzelnen Themen fällt auf, dass sich viele der meistgenannten Themen um das Thema Arbeitszeit bzw. Leistungsdruck drehen; dazu gehören Regelungsbestände wie Arbeitszeitkonten, immer flexiblere Arbeitszeiten, Wochenendarbeit sowie Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit, aber auch Folgen von Überlastung, wie etwa zu geringe Personalstärke, Erhöhung des Leistungsdrucks und Arbeitsverdichtung.

Einige weitere Themen lassen sich im Rahmen der „betrieblichen Veränderung“ fassen, die von Betriebsräten begleitet werden muss. Hierzu zählen die Änderung der Arbeitsorganisation und die Einführung neuer Techniken, aber im weiteren Sinne auch die Verschlechterung des Betriebsklimas.

Schließlich muss sich der Betriebsrat auch mit sehr speziellen Themen wie Mitarbeitergesprächen, befristeter Beschäftigung sowie Fort- und Weiterbildung auseinandersetzen. Diese Befunde legen nahe, dass das Themenspektrum und Agenda Setting von Betriebsräten komplexer wird.

Themen, mit denen sich Betriebsräte besonders beschäftigt haben
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1 Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst: FüPoG
2 Die Angaben stammen aus dem Jahr 2015. Die Themen, mit denen sich Betriebsräte nach eigenen Angaben beschäftigen, ist sehr konstant
Literatur
Bertelsmann Stiftung und Hans-Böckler-Stiftung (1998): Mitbestimmung und neue Unternehmenskulturen. Gütersloh: Bertelsmann Verlag.
Baumann, Helge (2015): Die WSI-Betriebsrätebefragung 2015, in: WSI Mitteilungen 8/2015, S. 630 –  638, [09.03.2020].
Baumann, Helge et al (2017): Baumann, Helge/ Brehmer, Wolfram/ Klenner, Christina (mit D. Hobler, S. Pfahl) (2017), Frauen und Männer in Betriebsräten. Zur Umsetzung des Minderheitenschutzes bei Betriebsratswahlen, WSI-Report Nr. 34, Januar 2017, [09.03.2020].
Emmler, Helge / Brehmer, Wolfram (2019): The Composition of German Works Councils. Results from the WSI Works Council Survey. In: Behrens, Martin / Dribbusch, Heiner (eds.): Industrial Relations in Germany, Dynamics­ and Perspectives, WSI-Mitteilungen special issue 2019, ­Nomos, Düsseldorf.

Ellguth, Peter / Kohaut, Susanne (2019): Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2018, WSI Mitteilungen 72(4), 290 – 297, [09.03.2020].

Weckes, Marion (2019): Strahlungsarmes „Quötchen“. Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat und Vorstand 2019, Mitbestimmungsreport 48, Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung.