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Europäischer Kapitalmarkt

Neue Verordnung vereinheitlicht Markt­missbrauchs­recht

Nach zweijähriger Vorlaufzeit trat am 3. Juli 2016 die Markt­missbrauchs­verordnung in Kraft. Die EU reguliert nunmehr Kernbereiche des Kapitalmarkts wie das Insiderrecht, die Ad-hoc Publizität, das Verbot der Marktmanipulation und die Veröffentlichung von Directors‘ Dealings.

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