Europäischer Kapitalmarkt
Neue Verordnung vereinheitlicht Marktmissbrauchsrecht
Nach zweijähriger Vorlaufzeit trat am 3. Juli 2016 die Marktmissbrauchsverordnung in Kraft. Die EU reguliert nunmehr Kernbereiche des Kapitalmarkts wie das Insiderrecht, die Ad-hoc Publizität, das Verbot der Marktmanipulation und die Veröffentlichung von Directors‘ Dealings.
Für einige Inhalte und Funktionen wird ein Nutzerkonto benötigt. Die Registrierung für das Mitbestimmungsportal ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Bereits registriert? Dann logge dich bitte mit deinen Anmeldedaten ein.
Was bietet das Mitbestimmungsportal für registrierte Nutzer*innen?