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Betriebsvereinbarungen

Portraits: Neugestaltung von Arbeit

Fünf Praxisbeispiele geben Einblicke in Regelungsformen, die als Antwort auf aktuelle und zukünftige Veränderungen der Arbeitswelt vereinbart wurden. Sie tarieren Arbeitsbedingungen zwischen Schutz und Freiraum für die Neugestaltung von Arbeit aus.

Wie wird sich die Arbeitswelt in Zukunft entwickeln? In Anbetracht einer weiterhin zunehmenden Globalisierung und Digitalisierung ist es unausweichlich, dass sich mit ihnen die Gestaltung von Arbeit verändert. Sie wird digitaler und komplexer. Zugleich tritt in der Belegschaft der Wunsch nach mehr Selbstbestimmtheit und besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben immer deutlicher in Erscheinung. Wie begleitet die Mitbestimmung diese Entwicklungstendenzen? Wo wurden Ankerpunkte gesetzt, die einen breiten Mitbestimmungsprozess bei diesen Themen manifestieren? Wie kann auch zukünftig die Qualität der Mitbestimmung gesichert werden? 

Fünf Portraits zeigen betriebliche Lösungen, in denen Interessenvertretungen Antworten auf diese Entwicklungen gefunden haben. Die Portraits eint, dass in allen Unternehmen bzw. Stadtverwaltungen die Interessenvertreterinnen und -vertreter ihre Ideen gerechter und fairer Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verfolgt und proaktiv umgesetzt haben. Überall waren wahrnehmbare Veränderungen des Arbeitsumfelds Auslöser, um Konzepte und Regelungen für eine sozial verträgliche Gestaltung auf den Weg zu bringen. Die Interessenvertreterinnen und -vertreter teilen die Überzeugung, dass die Entwicklungen nicht aufzuhalten und letztendlich notwendig sind. Die Umgestaltung von Arbeit soll zum Vorteil der Beschäftigten genutzt werden, indem negative Auswirkungen frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen beschlossen werden. 

Unterschiedliche Gestaltungswege bei unterschiedlichen Ausgangslagen 

Mit den Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und anderen Regelungsformen haben die Interessenvertreterinnen und -vertreter und ihre Gewerkschaften Bedingungen und Leitplanken für die Transformation von Arbeit festgelegt und damit Beschäftigten Sicherheit vermittelt. Abgestimmt auf die Wünsche der Beschäftigten und die betrieblichen Situationen sind Prozesse, Lösungen und Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt worden, die Antworten auf gegenwärtige Wünsche und Probleme, aber auch auf die Entwicklungstrends der Arbeitswelt geben. Die Portraits decken ein breites thematisches Spektrum ab: von Digitalisierung und Rationalisierung, über den Gesundheitsschutz bis hin zur Ermöglichung von mehr freien Tagen und zur Neuaufstellung der eigenen Betriebsratsorganisation. In Abhängigkeit von den situativen Bedarfen wurden mitbestimmte Lösungen gefunden. Trotz der thematischen Unterschiede sind in den Portraits zwei grundsätzliche Orientierungen zu erkennen. Sie sind Merkmale der Zukunftsgestaltung. 

Informationszugänge und Einflussnahme sichern 

Ein wesentliches Merkmal zeigt sich im Bereich der Informationszugänge und Einflussnahme. In fast allen Portraits werden Prozesse verankert, durch die Interessenvertreterinnen und -vertreter besser über Veränderungen informiert werden, um frühzeitig reagieren und Einfluss nehmen zu können. Teilweise ist dies mit der Gründung von neuen Gremien verknüpft. Aus den Portraits können drei Wege zusammengefasst werden, wie Interessenvertreterinnen und -vertreter in Mitbestimmung gelangen: 

  • Bei dem ersten Weg werden Prozesse festgelegt, durch die Interessenvertretungen zu einem frühen Zeitpunkt Zugang zu Informationen erhalten und eingebunden werden – und zwar bereits in anfängliche Projektplanungen. 
  • Der zweite Weg beschreibt das aktive Einbeziehen von Beschäftigten in die Betriebsratsarbeit. Als Effekt wurden dadurch Informationszugänge geschaffen, da Beschäftigte direkt und unkompliziert über Veränderungen berichten können.
  • Der dritte ist sogleich ein bewährter Weg guter Arbeitsbeziehungen und Sozialpartnerschaft: hier war ein Branchentarifvertrag der Auslöser, weitere betriebsspezifische Regelungen zu verhandeln. 

Beschäftigtenpartizipation als Zukunftsmodell 

Ein weiteres Merkmal ist der Ausbau partizipativer Beteiligungsstrukturen. In vielen Portraits wird die Einbindung der Beschäftigten als wichtiger Faktor für die Umsetzung von Veränderungsprozessen genannt. An vielen Stellen haben die Beschäftigten den Wunsch nach mehr Autonomie und Selbstbestimmung geäußert. Dass Beschäftigten auch die Möglichkeit der direkten Partizipation gegeben wird, ist vor diesem Hintergrund folgerichtig und entspricht einem demokratischen Verständnis. Außerdem wird betont, dass Beschäftigte als Expertinnen und Experten ihres Arbeitsumfelds wichtige Beiträge und Impulse zum Gelingen von Veränderungen beitragen. In der Gesamtschau werden Beschäftigte an der Betriebsratsarbeit selbst, am Entstehungsprozess von Vereinbarungen und bei der konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprojekten beteiligt.

Die Portraits zeigen: Die zukünftige Arbeitswelt bietet viel gestalterisches Potenzial. Es gibt dabei keine Universallösung – die betriebliche Situation und die Bedürfnisse der Beschäftigten formen die Ausgangsbedingungen. Die Interessenvertreterinnen und -vertreter haben Leitfäden geschaffen, an denen sich Personen unterschiedlicher Akteursgruppen orientieren.