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Betriebsvereinbarungen

Portraits: Beispiele einer mitbestimmten digitalen Transformation

Wie kann die digitale Transformation gestaltet werden? Drei Portraits zeigen Lösungen einer mitbestimmten Gestaltung. Sie verdeutlichen: Je früher Regelungen vereinbart werden, desto besser und weitsichtiger kann agiert werden.

Die digitale Transformation war schon vor der Corona-Pandemie ein präsentes Thema. Unzweifelhaft hat die Pandemie zu einer Beschleunigung digitaler Prozesse beigetragen, vor allem hat sie für Rückenwind von mobilen Arbeitsformen und deren Realisierung gesorgt. Zeitlich befinden wir uns in den Anfängen der digitalen Transformation; erste Schritte dieser schleichenden Veränderungen sind jedoch bereits heute zu erkennen. Je früher Interessenvertreterinnen und -vertreter informiert sind und Einfluss nehmen können, desto umsichtiger und vorzeitiger kann der Wandel der Arbeitswelt gestaltet werden. Doch wie kann das sichergestellt werden? In drei Portraits werden Konzepte aus der Praxis vorgestellt, in denen Arbeit mitbestimmt und partizipativ umgestaltet wird. 

Portraits

Unsere Portraits erzählen kompakt und informativ die Geschichte hinter einer Vereinbarung. Sie bieten Handlungs- und Orientierungswissen von Mitbestimmungsakteuren für Mitbestimmungsakteure. Hierzu kommen Betriebs- und Personalräte und ihre beratenden Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen zu Wort. Sie geben wertvolle Informationen, wie es zu der Vereinbarung kam und wie sie in der Praxis umgesetzt wird.

Drei Gestaltungswege: Vom Konzept bis zum globalen Rahmenvertrag

In den Portraits waren es die Mitbestimmungsakteurinnen und -akteure, die proaktiv Konzepte zur Gestaltung der digitalen Transformation initiiert haben. Aus unterschiedlichen Ausgangslagen heraus sind Regelungsformate entstanden, die vom Konzept bis zum globalen Rahmenvertrag reichen. Die Auseinandersetzung hiermit war in den Unternehmen die Initialzündung, sich mit den Veränderungen der Arbeitswelt im sozialpartnerschaftlichen Dialog auszutauschen und über die Wege der Gestaltung zu diskutieren. Die entstandenen Regelungsformate bilden den Grundstein für die Umgestaltung von Arbeit. Sie enthalten Werte, Prinzipien und konkrete Maßnahmen. Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte eint die Überzeugung, dass die digitale Transformation nicht aufgehalten werden kann und darf – zum Schutz der Unternehmen und damit der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Vielmehr gilt es die digitale Transformation zum Vorteil der Beschäftigten zu gestalten, indem die Wandlung von Tätigkeiten für bessere Arbeitsbedingungen genutzt wird.

Schaffung von Orientierung durch Konzepte und Vereinbarungen

Die Diskussionen um die Auswirkungen der digitalen Transformation verunsichern Beschäftigte, Interessenvertreterinnen und -vertreter sowie das Management gleichermaßen. Konzepte und Vereinbarungen zu Veränderungen der Arbeit schaffen Orientierung und Vertrauen für alle Seiten. Die Portraits zeigen Maßnahmen zu zentralen Gestaltungsfeldern der digitalen Transformation. Die wichtigsten sind: die Ausgestaltung von modernen Arbeitszeitkonzepten, der Datenschutz und Qualifizierungsmaßnahmen. Letztere werden relevant, wenn sich Tätigkeitsfelder ändern. Beschäftigten stehen dann Umschulungen und Kompetenzentwicklungen zu. 

Förderung von Mitbestimmungsstrukturen 

In den Portraits ist die Neugestaltung von Arbeit unmittelbar mit dem Ausbau und der Förderung von Mitbestimmung verbunden. Zu beobachten sind eine neue Haltung, eine neue Kultur und ein neues Selbstverständnis in der Gestaltung von Veränderungsprozessen, welche sich dadurch auszeichnen, dass Interessenvertreterinnen und -vertreter sowie  Beschäftigte aktiver einbezogen werden. In den Vereinbarungen wurde eine ganze Reihe von Mitbestimmungsmechanismen und Möglichkeiten der partizipativen Prozessgestaltung geschaffen. Diese werden nicht nur kurzfristig angewendet, sondern verankern kontinuierlich und langfristig Mitbestimmungsprozesse. So ist z. B. die Einbindung und Zustimmung der Arbeitnehmervertretung Voraussetzung für die Abwicklung von Digitalisierungsprojekten. Für die Mitbestimmung ergeben sich neue Gestaltungsformen, die Türöffner für demokratische Veränderungsprozesse sind. Vielerorts – besonders in Ländern ohne gesetzliche Mitbestimmungsgrundlage – sind diese neuen Gestaltungsformen der Auftakt für die erstmalige Etablierung von partizipativen und demokratischen Mitbestimmungsformen. Dies in Verbindung mit dem proaktiven Vorgehen der Betriebsrätinnen und Betriebsräte ruft in den Portraits ein stärkeres Mitbestimmungsbewusstsein aus.

Mehr Partizipation von Beschäftigten

Ein weiteres Merkmal einer neuen Veränderungskultur ist die Partizipation von Beschäftigen. Sie ist ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Gestaltung von Transformation. Beschäftigte sollen als Expertinnen und Experten ihres Arbeitsumfelds eigene Ideen und Vorstellungen einbringen. In den Vereinbarungen lassen sich Mechanismen unterschiedlicher Reichweite und Stärke für die Partizipation von Beschäftigten finden, z. B. bereits bei der Vorbereitung und Durchführung von digitalen Projekten oder bei der Analyse von qualitativen und quantitativen Folgen. Der Teilhabeprozess soll ein einheitliches Verständnis über die Art und Weise des Umbruchs fördern und Vertrauen schaffen. Die Partizipation von Beschäftigten tritt als neues Paradigma eines demokratischen Verständnisses von Unternehmen und als Bedingung für die Gestaltung des digitalen Wandels in Erscheinung. 

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