EU-Mobilitätsrichtlinie
Verbesserte Mitnahmemöglichkeiten von betrieblichen Zusatzrentenansprüchen
Der Abbau von Hindernissen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung soll die Freizügigkeit von Arbeitnehmern zwischen den EU-Mitgliedstaaten stärken. Mit dieser Zielsetzung ist am 30. April 2014 die sogenannte EU-Mobilitätsrichtlinie nach zehnjähriger Verhandlung zwischen den Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Im Kern verbessert die Richtlinie die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen für Arbeitnehmer.
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