Betriebsratswahlen
Ergebnisse der Betriebsratswahlen 2022
Die übergreifende Auswertung der Wahlstatistiken der DGB-Gewerkschaften ist abgeschlossen. Wie hoch war die Wahlbeteiligung? Kommt der Generationenwechsel voran? Wie sieht es bei den Frauenanteilen aus? Die Ergebnisse im Überblick.
Die Betriebsratswahlen 2022 waren geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und einer neuen Wahlordnung infolge des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes. Durch die Pandemie war die Betriebsratsarbeit zunehmend digital geworden – persönlicher Austausch wurde vielerorts durch Telefon- und Videokonferenzen ersetzt. Je nach Branche und Tätigkeitsbereich sind viele Kolleg:innen kaum oder nie im Betrieb und erledigen ihre Arbeit stattdessen von Zuhause aus. Das erschwert auch die Organisation von gut besuchten Betriebsversammlungen und die Stimmabgabe in Präsenz.
Zusätzlich mussten die Wahlvorstände die vielen Änderungen an der Wahlordnung durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz auf dem Schirm haben, um rechtssichere Wahlen zu gewährleisten. Unter diesen Umständen waren die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie die Mobilisierung eine besondere Herausforderung. Wie hat sich das alles auf die Wahlergebnisse ausgewirkt?
Weiterhin starke Wahlbeteiligung
Trotz der erschwerten Bedingungen liegt die durchschnittliche Wahlbeteiligung weiterhin stabil über der 70-Prozent-Marke, nämlich bei 71,9 Prozent. Damit verfügen die Betriebsräte in ihren Betrieben weiterhin über großen Rückhalt und eine starke demokratische Legitimation. Im Vergleich mit den Wahlen 2018 (76,0 Prozent) war die Beteiligung aber geringer – vor allem in großen Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten gab es offenbar Schwierigkeiten bei der Mobilisierung. Die allgemeine Wahlbeteiligung liegt bei 59,9 Prozent.
Mehr Frauen, mehr Mandatsträger:innen unter 46 Jahren und mehr Neugewählte
Frauen haben durchschnittlich 30,2 Prozent der Mandate pro Betrieb gewonnen – ein kleiner Anstieg im Vergleich zu 2018 (+0,2 Prozentpunkte). Bei der Führung der Gremien sind ihre Anteile geringer (Vorsitz: 21,3 Prozent, stellvertretender Vorsitz: 25,4 Prozent). 2022 wurden aber mehr weibliche Vorsitzende gewählt als bei den letzten Betriebsratswahlen. Je nach Gewerkschaft ein Zuwachs um +0,4 bis +1,7 Prozentpunkte.
Mit Blick auf die Altersstruktur zeigt sich, dass der nötige Generationswechsel noch nicht richtig in Gang gekommen ist. Es sind aber immerhin etwa 40% der Mandatsträger:innen jünger als 46 Jahre alt und ihr Anteil ist gegenüber 2018 leicht um 1,3 Prozentpunkte gestiegen. Besonders hoch ist ihr Anteil mit 45,3 Prozent in neugegründeten Betriebsräten. Es gibt weiterhin ein gutes Verhältnis von erfahrenen Betriebsrät:innen und Neugewählten in den Gremien. Mehr als ein Drittel (37,9 Prozent) der Mandatsträger:innen starten 2022 in ihre erste Amtszeit, um die Interessen ihrer Kolleg:innen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens nimmt zu
Eine der wesentlichen Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist die Veränderung der Regelungen zum vereinfachten Wahlverfahren. In der Größenklasse von 51-100 Wahlberechtigten ist seine Anwendung nun Pflicht, während es bisher nur freiwillig vereinbart werden konnte. In dieser Größenklasse wählten 82,1 Prozent der Betriebe nach dem vereinfachten Verfahren. Die Abweichung zu 100 Prozent erklärt sich zum Teil mit Fehlangaben in den erfassten Wahlberichtsbögen der Gewerkschaften. Außerdem haben einige Betriebe noch nach der alten Wahlordnung gewählt. Insgesamt wählten 44 Prozent der Betriebe nach dem vereinfachten Verfahren.
Zusammengenommen zeigt sich in den meisten untersuchten Bereichen eher eine große Stabilität als tiefgreifender Wandel. Bei den Frauenanteilen und dem Generationswechsel gehen die Entwicklungen in die angestrebte Richtung. Die vollständige Auswertung mit allen Zahlen ist weiter unten verlinkt.