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Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Aktuelle Entwicklungen bei der SE

Die Anzahl neu registrierter SE steigt in Deutschland weiter. Problematisch ist: Viele von ihnen sind und bleiben mitbestimmungsfrei. So wurde im ganzen Jahr 2020 keine einzige paritätisch mitbestimmte SE registriert.

Grafik Mitbestimmte SE

Anfang Dezember hat das Bundeskartellamt die Übernahme des Online-Getränkelieferdienstes Flaschenpost SE durch die Radeberger-Gruppe des Dr. Oetker-Konzerns freigegeben. Damit werden die Geschäfte der Getränkelieferdienste Flaschenpost und Durstexpress vereint und künftig unter dem einheitlichen Namen Flaschenpost fortgeführt. Flaschenpost firmierte seit Anfang 2019 als Europäische Aktiengesellschaft und wurde auf dem Weg der Verschmelzung mit einer arbeitnehmerlosen österreichischen Gesellschaft gegründet. Sowohl vor als auch nach der SE-Gründung gab es keinen mitbestimmten Aufsichtsrat im Unternehmen. Wie sich die Umstrukturierung auf die Unternehmensstruktur und die Beteiligungsrechte der Beschäftigten auswirken wird, bleibt abzuwarten. 

Ansonsten setzt sich der bislang beobachtete Trend bei den Europäischen Aktiengesellschaften weiter fort. Auch im 2. Halbjahr 2020 hat die Zahl Europäischer Aktiengesellschaften in Deutschland wieder zugenommen. Die Gesamtzahl „normaler“ SE, d.h. operativ tätige Gesellschaften ab fünf Beschäftigten, lag Ende Dezember bei 413 SE. Zwei Entwicklungen sind aus Mitbestimmungssicht weiterhin relevant: Die Zahl der SE mit paritätischer Mitbestimmung stagniert, zudem sind weitere SE-Gründungen nahe der Mitbestimmungs-Schwellenwerte zu verzeichnen.

Zahl der SE mit paritätischer Mitbestimmung stagniert

Die Zahl der SE mit paritätischer Mitbestimmung im Aufsichtsrat ist seit unserem letzten Update konstant geblieben (21 SE). Im gesamten Jahr 2020 wurde keine weitere SE mit paritätischer Mitbestimmung registriert. 

Insgesamt haben lediglich 68 dualistisch strukturierte SE eine Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat. In den übrigen Fällen mit dualistischer Organstruktur (188 SE) fehlt eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer hingegen komplett. Bei den monistischen SE existiert mit der Lindner SE seit dem letztem Jahr wieder eine SE mit Drittelbeteiligung, allerdings nur in einem dreiköpfigen Gremium (2:1). Bei den übrigen 156 monistischen SE gibt es hingegen maximal Informations- und Konsultationsrechte des SE-BR und keine Unternehmensmitbestimmung.

Mitbestimmungserosion durch SE weiterhin ein Problem

Auch im zweiten Halbjahr 2020 sind wieder SE-Gesellschaften hinzugekommen, die eine SE-Gründung nahe den relevanten Mitbestimmungs-Schwellenwerten in Deutschland vollzogen haben. Auf diese Weise haben sie nun weiterhin keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bzw. die bestehende Drittelbeteiligung wurde beibehalten. Zu diesen Unternehmen zählen die Pepperl+Fuchs SE mit etwas mehr als 1.800 Beschäftigten sowie die Umlaut SE mit rund 1.900 Beschäftigten. Im ersten Fall existiert entsprechend des sog. „Vorher-Nachher-Prinzips“ auch weiterhin eine Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat, im letzteren Fall bleibt die SE komplett mitbestimmungsfrei. Siehe zur Problematik der Mitbestimmungserosion durch die SE auch den Bericht im I.M.U.-Mitbestimmungsreport

Ebenfalls wurde im zweiten Halbjahr 2020 mit der team SE eine weitere SE registriert, die zum Zeitpunkt der SE-Gründung keine Beschäftigten im Ausland aufwies. Auch hier setzt sich ein Trend fort, der bereits in den letzten Jahren immer wieder zu beobachten war. Übrigens zählen auch der Impfstoffhersteller BioNTech, der seit 2019 als SE firmiert, und die Flaschenpost SE (siehe oben) zu dieser Gruppe von Unternehmen.

Rechtsverfahren: SAP-Fall vor dem Bundesarbeitsgericht

Beim Softwarekonzern SAP wurde im Rahmen der SE-Gründung in der Beteiligungsvereinbarung festgelegt, dass die reservierten Sitze für Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat (gesondertes Auswahlverfahren für von Gewerkschaften vorgeschlagene Gewerkschaftsvertreter) entfallen. Dagegen richten sich die Anträge der IG Metall und ver.di.

Im August 2020 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass entsprechend des deutschen SE-Beteiligungsgesetzes bei der Gründung einer SE im Wege der Umwandlung die Sitze für Gewerkschaftsvertreter nicht entfallen können. Das Bundesarbeitsgericht hat zudem entschieden, die Frage, ob dieses Verständnis mit Art. 4 Abs. 4 der SE-Richtlinie vereinbar ist, dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Die Rechtsfrage liegt daher nun beim Europäischen Gerichtshof. 

Illustration Cover SE Datenblatt

SE Datenblatt: SE in Europa und Deutschland

3.358 Europa total, davon konnten bislang 749 als normale SE identifiziert werden.

413 sind „normale“ SE mit Sitz in Deutschland (operative tätige Gesellschaft ab 5 AN).
Darunter befinden sich insgesamt 69 mitbestimmte SE.
21 SE mit einer paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat, 45 SE mit einer Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat sowie zwei Fälle, bei denen das Mitbestimmungsniveau im Aufsichtsrat zwischen Drittelbeteiligung und Parität liegt. 
In einer SE mit monistischer Struktur (Verwaltungsrat=Board) besteht eine Drittelbeteiligung.

Außerdem gibt es 10 SE & Co KGaA, die eine Mitbestimmung im Aufsichtsrat der KGaA besitzen (6 Fälle mit Parität, 2 Fälle mit Drittelbeteiligung und 2 Fälle, bei denen das Mitbestimmungsniveau im Aufsichtsrat zwischen Drittelbeteiligung und Parität liegt).

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