Böckler Spotlight
CSRD 2026: Aktueller Stand
Wo stehen wir beim Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung?
- Veranstalter
- Hans-Böckler-Stiftung
- Name der Veranstaltung
- CSRD 2026: Aktueller Stand
- Veranstaltungsort
- Adresse
- [online]
- Datum und Uhrzeit
- 25.03.2026, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Diese Veranstaltung richtet sich an Aufsichtsratsmitglieder.
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU neue Standards für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit eingeführt. Bestimmte Unternehmen sind verpflichtet, umfassender und verbindlicher über ökologische, soziale und Governance Aspekte (ESG) zu berichten. Wann und für wen die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht, richtet sich vor allem nach der Größe der Unternehmen. Der Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch die europäischen Standards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert und vereinheitlicht. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“, denn Berichtspflichten hängen grundlegend davon ab, ob das Unternehmen auf Grundlage dieses Konzeptes Nachhaltigkeitsaspekte als wesentlich erachtet oder nicht. Dies schließt auch die Angaben zur Belegschaft ein.
In diesem Spotlight erhaltet ihr einen kompakten Überblick über die wesentlichen Rahmenbedingungen der ab 2024 geltenden, verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung und einen Einblick in wichtige Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung:
- Update gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Praktische Umsetzung: Welche Erfahrungen gibt es im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung der Berichterstattung, insbesondere im Zusammenhang mit der Berichterstattung über soziale Kriterien und der Beteiligung von Arbeitnehmervertreter*innen?
Referentin:
Alexandra Schädler, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf
Tagungsleitung:
Alexandra Schädler, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf
Teilnehmer*innen:
Aufsichtsratsmitglieder
Kosten:
Es fallen keine Seminargebühren an.
Es gelten die Teilnahmebedingungen der Böckler Seminare für Aufsichtsräte, einsehbar unter folgendem Link: https://www.mitbestimmung.de/html/teilnahmebedingungen.html
