Hauptmenü
24
Nov '26

Böckler Seminar für Aufsichtsräte

CSRD & Soziale Nachhaltigkeit

Wie können Transparenzpflichten bei der Verankerung sozialer Nachhaltigkeit genutzt werden?

Veranstalter
Hans-Böckler-Stiftung
Name der Veranstaltung
CSRD & Soziale Nachhaltigkeit
Veranstaltungsort
Adresse
Düsseldorf
Datum und Uhrzeit
24.11.2026, 11:00 Uhr bis 25.11.2026, 15:00 Uhr
Termin herunterladen (ICS-Datei)

Diese Veranstaltung richtet sich an Aufsichtsratsmitglieder.

Icon Nachhaltigkeit und CSR

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzt die EU neue Maßstäbe für Transparenz, Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung. Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind Unternehmen – abhängig von ihrer Größe – verpflichtet, im Rahmen ihrer Lageberichte ausführlich über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu berichten. Die CSRD löst die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattung nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und bringt mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verbindliche, standardisierte und prüfbare Anforderungen mit sich. Für den Bereich soziale Nachhaltigkeit gelten dabei die Standards ESRS S1 bis S4. Diese Standards verpflichten Unternehmen dazu, strukturiert darzulegen, wie sie soziale Risiken identifizieren, bewerten und adressieren, welche Maßnahmen sie ergreifen, welche Ziele sie verfolgen und wie sie über Fortschritte berichten. Dabei spielt die Perspektive der Beschäftigten eine zentrale Rolle – sowohl als Betroffene als auch als aktive Gestalter. Für Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat ergeben sich daraus neue Einflussmöglichkeiten – aber auch neue Anforderungen. Sie sind nicht nur als Teil des Aufsichtsgremiums gefordert, die Einhaltung der Standards kritisch zu hinterfragen und deren Umsetzung zu begleiten. Ihre besondere Nähe zur Belegschaft macht sie auch zu unverzichtbaren Impulsgebern bei der Identifikation relevanter Themen, der Bewertung sozialer Risiken und der Entwicklung wirksamer Strategien im Sinne der Beschäftigten. Die CSRD schafft damit einen neuen Rahmen für strategische Mitbestimmung, der weit über klassische Arbeitsrechtsthemen hinausgeht und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat in ihrer Rolle stärkt, soziale Nachhaltigkeit mitzugestalten und einzufordern. 

Diese Fachtagung richtet sich an Aufsichtsrät*innen, die das Thema soziale Nachhaltigkeit im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion aufgreifen wollen, Erfahrungen austauschen und Handlungsmöglichkeiten diskutieren möchten.

Im Rahmen dieser Tagung werden folgende Aspekte beleuchtet:  

  • Einführung in die gesetzlichen Grundlagen: CSRD, deutsches Umsetzungsgesetz und ESRS-Standards 
  • Soziale Nachhaltigkeit als Kernelement der Berichterstattung 
  • Praxisbeispiele der Berichterstattung, erste Erfahrungen und Auswertungen 
  • Stellenwert von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensstrategie, dem Risikomanagement und der Vorstandsvergütung 
  • Rolle der Arbeitnehmervertretung und Handlungsmöglichkeiten im Aufsichtsrat  

Referentinnen:  
Dr. Judith Beile, wmp consult - Wilke Maack GmbH, Hamburg  
Alexandra Schädler, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf 

Tagungsleitung:  
Alexandra Schädler, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf 

Teilnehmer*innen: 
Aufsichtsratsmitglieder  

Kosten: 
Es fallen keine Seminargebühren und keine Übernachtungskosten an. Lediglich die Fahrtkosten sind von den Teilnehmer*innen selbst zu tragen. Die Teilnehmerzahl ist stark begrenzt, deshalb können wir die Anmeldungen nur nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Im Falle einer Überbuchung wird durch die Tagungsleitung die Möglichkeit eines Zusatztermins geprüft. 

Anmeldung unter: 
https://www.mitbestimmung.de/ar-seminare 

Es gelten die Teilnahmebedingungen der Böckler Seminare für Aufsichtsräte, einsehbar unter folgendem Link: https://www.mitbestimmung.de/html/teilnahmebedingungen.html