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Frankreich, Großbritannien, USA …

Die Mitbestimmung ist im Gespräch

Das internationale Interesse an der Mitbestimmung im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat wächst – als Gegengewicht zu einem entfesselten Finanzkapitalismus und als Zukunftsmodell für nachhaltige Unternehmen.

In 18 der (derzeit noch) 28 EU-Länder sowie in Norwegen haben Beschäftigte das Recht, ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat des Unternehmens zu entsenden. Die Unternehmensmitbestimmung ist in vielen europäischen Ländern ein grundlegender Bestandteil der Unternehmensführung und der Interessenvertretung. Die deutsche Mitbestimmung ist also keineswegs ein „Solitär“ – wie bisweilen behauptet wird, sondern eine starke Referenz unter mehreren in Europa. 

Grafik: Wo Arbeitnehmer in der EU mitbestimmen

Jedes nationale System der Unternehmensmitbestimmung ist auf seine Art einzigartig. Es ist historisch gewachsen und in ein Gesamtsystem der Arbeitsbeziehungen und Unternehmenskultur eingebettet. Dies macht es schwierig, sie miteinander direkt zu vergleichen oder gar zu versuchen, ein System in ein anderes Land zu übertragen. Die institutionell-rechtlichen Strukturen mögen sich von Land zu Land unterscheiden. Gleichzeitig scheint die Stimme der Arbeitnehmer (Workers‘ Voice) an der Spitze von Unternehmen ein Element der länderspezifischen Antworten auf ähnliche Herausforderungen zu sein. Als „funktionale Äquivalente“ betrachtet, werden Unterschiede erfahrbar und vergleichbar (mehr dazu im Mitbestimmungsreport Nr. 52).

Aus diesem Grund lohnt sich der Blick über den nationalen Tellerrand: Zum einen um voneinander zu lernen und die eigene Tradition „zukunftsfest“ zu machen. Zum anderen um zu einem gemeinsamen europäischen Verständnis zu gelangen, was gute Unternehmensführung ausmacht und welche Rolle Mitbestimmung hierbei spielt. Mitbestimmung sorgt dafür, dass Unternehmen eben nicht nur den Shareholdern eindrucksvolle Renditen bescheren. Sie hat mehr im Blick als Börsenwert, Dividende und Investorenrendite. Sie steht für ein breiteres Verständnis von Unternehmensführung, das sich am nachhaltigen Erfolg des Unternehmens ausrichtet. In Zeiten, in denen Unternehmen oft zur reinen Handelsware geworden sind, ist sie ein immer wichtigeres Korrektiv: Um Perspektiven für Arbeit und Standorte zu sichern und um den langfristigen Unternehmenserfolg im Einklang mit seiner Umwelt sicherzustellen.

Mitbestimmte Unternehmen sind robuster

Historisch gesehen waren es in Europa meist (Vertrauens-) Krisen und große Herausforderungen, die dazu führten, dass Mitbestimmungsgesetze eingeführt oder ausgeweitet wurden. Vor diesem Hintergrund kann es nur verwundern, wie wenig in Folge der großen Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2008 unternommen wurde, um Mitbestimmungsrechte zu stärken. Offenbar hat der Schock nicht lange genug angehalten, um nicht doch wieder zu einem Business-as-usual überzugehen. Welches Potenzial hierbei verschenkt wurde, zeigte zuletzt die beeindruckende Studie von Prof. Dr. Marc Steffen Rapp von der Universität Marburg und Prof. Dr. Michael Wolff von der Universität Göttingen. Sie haben für den Zeitraum von 2006 bis 2013 die Entwicklung von 280 deutschen Börsengesellschaften aus dem Prime Standard nachgezeichnet und mit europäischen Wettbewerbern verglichen. Das Ergebnis war eindeutig: Unternehmen, bei denen die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mitbestimmen, haben sich während der Finanzkrise und in den Jahren danach wirtschaftlich signifikant besser entwickelt als Firmen ohne Mitbestimmung. Offensichtlich sind mitbestimmte Unternehmen robuster und zukunftsorientierter.

Sicher trägt dies dazu bei, dass das Interesse an der Mitbestimmung im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat (Board of Directors) in mehreren Ländern derzeit größer wird. Selbst dort wo es bisher keine ausgeprägte Tradition der Unternehmensmitbestimmung gab, entstehen interessante Debatten.

Die Akteure und politischen Kontexte unterscheiden sich. Und doch steht im Kern meist die gleiche große Herausforderung: Ein Gegengewicht zu einem entfesselten Finanzkapitalismus zu setzen, in dem Arbeitnehmer- und gesamtgesellschaftliche Interessen allzu oft das Nachsehen haben gegenüber einem kurzfristigen Renditedruck, der nur wenigen dient.

Intensive Diskussionen in Frankreich und Großbritannien

Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass – anders als noch 2008 – die Mitbestimmung offensichtlich in vielen Ländern als eine mögliche Antwort diskutiert wird, um die großen Fragen unserer Zeit anzugehen. Im Rahmen einer kleinen „Länderreihe“ werfen wir den Blick auf die aktuellen Debatten und Entwicklungen in Frankreich und in Großbritannien. Wir haben die beiden renommierten Experten Udo Rehfeldt (IRES Paris) und Lionel Fulton (Labour Research Department, London) gewinnen können, in ihrem Land die spannenden Diskussionen für uns nachzuzeichnen, sie zu analysieren und vor dem Hintergrund des spezifischen nationalen Kontexts zu verorten.

MB-Reports 53 und 55

I.M.U. Länderberichte: Frankreich und Großbritannien

Unternehmensmitbestimmung in Frankreich – Neuere Entwicklungen und Debatten – von Udo Rehfeldt

Unternehmensmitbestimmung im Vereinigten Königreich – Kommt sie wirklich? – von Lionel Fulton

Mitbestimmung in Frankreich
  • Frankreich ist eines von 18 EU-Ländern mit Mitbestimmung im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat. Seit 2013 ist sie auch im Privatsektor für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Frankreich bzw. 5.000 weltweit obligatorisch.
  • Durch das traditionelle Misstrauen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften hat die Unternehmensmitbestimmung in Frankreich traditionell einen schweren Stand. Die (meisten) Gewerkschaften befürworten sie aber mittlerweile und fordern eine paritätische Mitbestimmung.
  • In den letzten Jahren hat sich die wissenschaftliche, gewerkschaftliche und politische Debatte in Frankreich zum Thema Mitbestimmung spürbar intensiviert. Sie führte u. a. zu einem viel beachteten Aufruf in der Zeitung LeMonde.
  • Selbst Präsident Macron hatte im Wahlkampf eine Ausweitung der Mitbestimmung versprochen. Umgesetzt wurde dies bisher aber nur sehr begrenzt.
  • Die sozialistische Fraktion hat einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der u. a. ab 5.000 Arbeitnehmer / innen eine paritätische Mitbestimmung vorsieht. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ist die Umsetzung derzeit aber wenig wahrscheinlich.
Mitbestimmung in UK
  • Im Vereinigten Königreich gibt es derzeit keine gesetzlichen Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung. Unternehmen haben in aller Regel eine monistische Leitungsstruktur mit einem Verwaltungsrat (Board of Directors), der sich aus geschäftsführenden und nichtgeschäftsführenden Mitgliedern zusammensetzt.
  • Theresa May hatte angekündigt, dass die Arbeitnehmer künftig Vertreter in den Verwaltungsräten entsenden sollen. Von diesem Versprechen ist nur wenig übrig geblieben.
  • Eine 2019 in Kraft getretene Revision des britischen Corporate Governance Kodex hat die Arbeitnehmervertretung in den Verwaltungsräten britischer Unternehmen immerhin wahrscheinlicher als je zuvor in den letzten 40 Jahren gemacht.
  • Börsennotierte Unternehmen sollen nunmehr aus drei Optionen wählen, wie sie die Arbeitnehmerseite einbinden will. In der Praxis wurden bisher aber nur vereinzelt Arbeitnehmervertreter in Verwaltungsräte entsendet.
  • Dennoch zeigt sich, dass Bewegung in die Diskussion gekommen ist. So fordert der britische Gewerkschaftsbund TUC mittlerweile aktiv, mindestens ein Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrats durch die Beschäftigten zu ernennen.
  • Die Position der Labour-Partei hat sich dem TUC angenähert. So kündigte Parteichef Jeremy Corbyn für den Fall eines möglichen Regierungswechsels an, künftig ein Drittel der Sitze im Verwaltungsrat für die Arbeitnehmerseite reservieren zu wollen.

Die Frage der Mitbestimmung wird zunehmend nicht nur im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen diskutiert, sondern auch unter dem Gesichtspunkt ökologischer Nachhaltigkeit.

„Codetermination – Bringing America together“

Interessanterweise beschränkt sich die Entwicklung keineswegs auf den europäischen Kontinent. Auch in den USA stößt die Unternehmensmitbestimmung „plötzlich“ auf Interesse. So tragen US-Wissenschaftler/innen seit einiger Zeit auf der Website codeterminationfacts.com unter dem Motto „Bringing America together“ Informationen und Fakten rund um die Mitbestimmung zusammen. Prominenteste Befürworterin der Mitbestimmung ist die demokratische US-Senatorin und Präsidentschaftskandidatin Elizabeth Warren. Ihr Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Beschäftigten 40% der Mitglieder des Board of Directors wählen. Er ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, dass die einseitigen Marktanreize des „Aktionärskapitalismus“ verändern soll, die Unternehmen dazu verleiten, ihren Fokus auf die Maximierung des Shareholder Value zu legen statt in ihre Beschäftigten und die Gesellschaft zu investieren. Der US- Journalist und Buchautor Steven Hill hat die amerikanische Debatte in einem Beitrag für das Mitbestimmungsportal anschaulich analysiert.

Selbstverständlich geht es nicht darum, die deutsche Mitbestimmung eins zu eins zu übernehmen. Gemeinsam mit anderen europäischen Modellen ist sie aber eine wichtige Referenz, um die Diskurse in anderen Ländern zu inspirieren und Initiativen zu unterstützen, die Workers‘ Voice stärken wollen. Und auch in Deutschland lohnt es sich, die Debatten aus anderen Ländern aufzugreifen und sie für den eigenen Kontext fruchtbar zu machen. Wichtig ist auch, dass sie nicht nur auf Ebene einzelner Länder beschränkt bleiben. Nicht zuletzt die Entwicklungen im europäischen Gesellschaftsrecht zeigen: Mitbestimmungsrechte sind heute nur dann gesichert, wenn ein starkes nationales Fundament mit einem funktionierenden Schutz auf europäischer Ebene einhergeht. Mitbestimmung gehört auf die EU-Agenda. Nachhaltige Unternehmensführung und stärkere Kollektivrechte müssen in den nächsten fünf Jahren zu einer Priorität der neuen EU-Kommission werden. Ein Vorschlag für eine Europäische Rahmenrichtlinie zu Unterrichtung, Anhörung und Unternehmensmitbestimmung – wie sie etwa der Europäische Gewerkschaftsbund fordert, wäre hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Faire Lösungen auf Augenhöhe

Ob Klimawandel, erodierender gesellschaftlicher Zusammenhalt, digitaler Wandel oder exzessiver Finanzkapitalismus: Wir brauchen mehr denn je zuverlässige Mechanismen der Aushandlung guter und fairer Lösungen mit Beteiligung aller Betroffenen auf Augenhöhe. Genau dafür stand und steht die Mitbestimmung. Nach Jahren des mitbestimmungspolitischen Stillstands in Deutschland wie in Europa sollten wir offensiv und selbstbewusst dafür kämpfen, dass wieder mehr in die „Mitbestimmungsinfrastruktur“ investiert wird. Sonst droht der „Vorteil Mitbestimmung“ verloren zu gehen.

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