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EZB Empfehlung

Dividendenverzicht für signifikante Banken bis Januar 2021

Die EZB bleibt bei ihrer Empfehlung für signifikante Institute auf Dividendenzahlungen zu verzichten. Die BaFin fordert bei Ausschüttungen eine nachhaltig positive Ertragsprognose.

Update 17.12.2020: Dividenden für Banken weiterhin begrenzt

Die EZB hat das kategorische Verbot zur Zahlung von Dividenden für die von ihr direkt beaufsichtigten Banken gelockert. Verknüpft mir dieser Lockerung sind allerdings Bedingungen: die Institute dürfen maximal 15% der kumulierten Gewinne für die Jahre 2019 und 2020 ausschütten, wenn der ausgeschüttete Betrag zugleich maximal 20 Basispunkte der Kernkapitalquote beträgt. Gleiches ist auch für Aktienrückkäufe anwendbar. Diese Regeln gelten zunächst bis September 2021. Die BaFin wiederum bleibt bei ihrer Linie, Dividendenausschüttung nicht grundsätzlich zu verbieten. Sie rät aber den Instituten weiterhin sehr restriktiv vorzugehen. Im Einzelfall kann die BaFin eingreifen, wenn ein Institut ausschütten möchte, obwohl es Kapital- oder Liquiditätsanforderungen nicht erfüllt. Zudem sollten auch die mittel- und langfristige Kapital- und Liquiditätsentwicklung im Falle einer sich wieder verschlechternden Situation in den Blick genommen werden. Grundsätzlich müssen Institute der BaFin/der EZB vor dem Fassen gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse ihre Pläne zur Dividendenzahlungen/Aktienrückkäufe anzeigen.

Die EZB empfiehlt bedeutenden Instituten weiterhin, auf Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe zu verzichten. Dies gilt zunächst bis zum 1. Januar 2021. Während des vierten Quartals 2020 wird das weitere Vorgehen überprüft und bekannt gegeben. In einer Anfälligkeitsanalyse hat die EZB die Auswirkungen verschiedener Szenarien auf das Eigenkapital von Banken untersucht. Während im Basisszenario das Gesamtkapital (CET1) um etwa 1,9 Prozentpunkte auf 12,6 Prozent abschmelzen könnte, ginge es im schweren Szenario um 5,7 Prozentpunkte auf 8,8 Prozent bis Ende 2022 zurück. Daher vertritt die EZB den Standpunkt, dass Kapital benötigt werde, um mögliche Verluste zu absorbieren sowie weiterhin Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben. Darüber hinaus fordert die EZB bedeutende Institute dazu auf, bei variablen Vergütungszahlungen zurückhaltend zu sein. In Frage komme daher, den Gesamtbetrag der variablen Vergütung zu verringern oder Zahlungen aufzuschieben bzw. in Instrumenten wie eigenen Aktien auszuzahlen. Die BaFin, als Aufsichtsbehörde der weniger bedeutenden Institute, spricht sich ebenfalls für eine restriktive Dividendenpolitik aus. Nach Ansicht der BaFin sollen nur dann Dividenden ausgeschüttet werden, wenn das Institut über eine nachhaltig positive Ertragsprognose verfügt und die Kapitalsituation einer anhaltenden Stressphase standhält.

Die EZB hatte bereits im März 2020 ihre Empfehlungen für Banken zur Verteilung von Dividenden aktualisiert. Die europäische Bankenaufsicht (SSM) hatte entschieden, dass von der EZB direkt beaufsichtigte Banken bis Oktober 2020 keine Dividenden für die Jahre 2019 und 2020 ausschütten dürfen. Darüber hinaus sollten Banken auch Aktienrückkäufe unterlassen.

Auch die BaFin hatte ebenfalls Ende März bekräftigt, dass auch weniger bedeutende Institute (LSIs) keine Dividenden oder Gewinne ausschütten sollten, um sorgfältig mit vorhandenen Gewinnressourcen umzugehen. Die Aufrechterhaltung der operationellen Geschäftstätigkeit sowie die Vergabe von Krediten an die Realwirtschaft stehe im Vordergrund.

Die Liquiditätsmaßnahmen des Bundes sowie der Länder für Unternehmen in Form von Krediten werden über die Banken abgewickelt. Banken, Sparkassen und weitere Finanzierungspartner vergeben die Kredite, für welche die KfW den größten Teil der Haftung übernimmt. Die Prüfung der Kreditvergabe erfolgt durch die Bank bzw. die Sparkassen.

Auch die European Banking Authority (EBA) hatte Ende März ihre Erwartungen bezüglich der Auszahlung von Dividenden sowie Vergütungspraktiken spezifiziert. Alle Institute sind aufgefordert, von der Zahlung von Dividenden sowie Aktienrückkäufen abzusehen. Darüber hinaus sollen Institute ihre Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der aktuellen risikoreichen ökonomischen Situation überprüfen. Zudem hat die EBA Hinweise zur Nutzung der Flexibilität in der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung gegeben. Die zuständigen Behörden hätten einen Spielraum von einem Monat. Kritische Informationen wie das vorhandene Kapital, Risiken sowie Angaben zur Liquidität seien davon nicht betroffen. Zudem bekräftigte die EBA  die Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Ähnlich hatte sich die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) Anfang April geäußert: Versicherer und Rückversicherer sollten Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufe aufgrund der unsicheren Situation bedingt durch COVID-19 unterlassen. Die Aussetzung der Dividendenzahlungen sowie der Aktienrückkäufe sollen überprüft werden, wenn sich die finanziellen und ökonomischen Folgen der Krise besser einschätzen lassen. Dieser zurückhaltende Ansatz sollte ebenfalls bei variablen Vergütungen berücksichtigt werden.