Mitbestimmungspraxis 67
Kostentragung und Arbeitsbefreiung bei Weiterbildung von Aufsichtsratsmitgliedern
Welche Rechte haben Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat bei Fort- und Weiterbildungen? Das Rechtsgutachten erläutert, wann Unternehmen die Kosten tragen und eine bezahlte Freistellung gewähren müssen.
Um den ständig wachsenden Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit gerecht zu werden und ihren Sorgfaltspflichten – die auch eine Pflicht zur Fort- und Weiterbildung umfassen – nachzukommen, sind Arbeitnehmervertreter*innen darauf angewiesen, auch unternehmensexterne, ggf. entgeltliche Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Die vorliegende Mitbestimmungspraxis zeigt auf, wann Unternehmen zu einer Kostenübernahme und zur entgeltlichen Freistellung von Arbeitnehmervertreter*innen im Zusammenhang mit Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen verpflichtet sind.
Kostentragung und Arbeitsbefreiung bei Weiterbildung von Aufsichtsratsmitgliedern
Rüdiger Krause
Mitbestimmungspraxis 67
Düsseldorf: 2026, ISSN 2366-0449, 26 Seiten

