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Steuer- & Unternehmensrecht

Reverse Morris Trust: Was geht das uns an?

RMT ist eines von vielen Instrumenten zur „steuerlichen Optimierung“ von Unternehmensfusionen bzw. -übernahmen. Was können Arbeitnehmervertreter tun, um die Belegschaftsinteressen vor schädlichen Nebenwirkungen bestmöglich zu schützen?

Steuervermeidung ist „in“. Unternehmen (und reiche Privatpersonen) verwenden viel Energie darauf, Steuerzahlungen an die Staaten, in denen sie aktiv sind, möglichst zu vermeiden, zumindest aber so gering wie möglich zu halten. Über den Umfang haben wir in den letzten Jahren einiges durch Medien-Recherchen erfahren (z.B. Panama-Papers und jüngst Paradise Papers), deren Auswertung noch einige Überraschungen versprechen. Staaten und Regierungen spielen mit bei der Entwicklung derartiger Möglichkeiten: durch niedrige Steuersätze ebenso wie durch Regelungslücken oder bewusste Ausschlusstatbestände.

Mit dem Instrument „Reverse Morris Trust“ war ich zum ersten Mal in 2016 konfrontiert, während einer Verhandlung über eine europäische Arbeitnehmervertretung anlässlich einer Unternehmensfusion zu einer Europäischen Aktiengesellschaft (Coty SE / Procter & Gamble Cosmetics). Im Laufe der Diskussion um durchsetzbare Ergebnisse ging es u.a. um den Fortbestand der Mitbestimmung bei der Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Hier spielte eine wichtige Rolle, ob es eine Kontinuität in der Unternehmensidentität gab.

Die Hoffnungen zerschlugen sich, als das Schlagwort „Reverse Morris Trust“ fiel. Diese Konstruktion erlaubt es (völlig legal), anlässlich Unternehmensfusionen in den USA „normalerweise“ fällige Steuerzahlungen zu vermeiden, wenn der Ablauf des Fusionsprozesses in einer bestimmten Art und Weise organisiert und durchgeführt wird. Eine Nebenwirkung ist dabei, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Unterbrechung der Unternehmensidentität erfolgt, die u.U. zur Nichtanwendung von Übergangs- bzw. Besitzstandsregelungen (auch) im europäischen / deutschen Rechtsraum führt.

Infobox: Was ist ein Reverse Morris Trust?

Ein Reverse Morris Trust ist im US-amerikanischen Recht eine Transaktion, welche die Abspaltung eines Unternehmensteils (Spin-off) in einer gesetzlich vorgeschriebenen Weise mit der Akquisition eines anderen Unternehmens kombiniert, um so die steuerfreie Übertragung (in Form einer Fusion) einer Tochtergesellschaft zu ermöglichen.

Ausgehend von einem Rechtsstreit (Commissioner v. Mary Archer W. Morris Trust) im Jahre 1966, hat der US-Kongress im Jahre 1997 die Rahmenbedingungen für ein solches Geschäft gesetzlich fixiert (Internal Revenue Code Section 355(e)). Die Verfahrensweise zeigt international u.U. Nebenwirkungen.

Steuerrecht hat mit Unternehmensrecht nichts zu tun!?

Unternehmen unterliegen je nach Rechtsform in vielen Bereichen auch unterschiedlichen Regeln, dazu gehören auch Besteuerungsvorschriften – das ist in den meisten Ländern der Fall. Dass steuerliche Regelungen genutzt werden, um die berühmte „steuerliche Optimierung“ auch bei Unternehmensfusionen zu erreichen, kann daher nicht wirklich überraschen. Die Summen, um die es dabei geht – im Einzelfall mehrere Milliarden USD – verschlagen einem erst einmal die Sprache. Dass durch die Nutzung derartiger Gestaltungsmöglichkeiten (in diesem Fall in den USA) nicht nur staatliche Budgets, sondern potentiell auch die Rechte von Arbeitnehmern (in Europa) betroffen sind, sollte zu Überlegungen führen, in welcher Weise sich Arbeitnehmervertreter in derartigen Fällen möglichst optimal auf Verhandlungen über die zukünftige Form und Gestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung vorbereiten können. Dazu gehört die Frage der Verhandlungsführung ebenso wie die Informationsbeschaffung, die grenz- und unternehmensüberschreitende Kommunikation und die Überlegungen zur Kooperation (oder Konfrontation) mit Anteilseignern und Unternehmensleitungen.

Was können Aufsichtsräte, Wirtschaftsausschüsse und Betriebsräte tun?

Arbeitnehmervertreter sollten sich also, sobald die Möglichkeit einer Fusion angedeutet wird, schnellstens danach erkundigen, in welcher Art und Weise diese vor sich gehen soll. Dabei sollte auf alle zur Verfügung stehenden Informationsmöglichkeiten zurückgegriffen werden. Es ist klar, dass Management oder Kapitaleigner häufig das Gespenst der Vertraulichkeit von Informationen bemühen. Für den Betriebsrat besteht – wie auch insgesamt bezüglich des Umwandlungsprozesses – ein Anspruch auf gewerkschaftliche Begleitung ebenso wie auf Sachverständigen-Beratung, der regelmäßig auch in Anspruch genommen werden sollte. Im Aufsichtsrat (soweit ein Mitbestimmungsstatut vorliegt) können ebenfalls Fragen, insbesondere hinsichtlich der unternehmensrechtlichen und steuerlichen Implikationen, gestellt werden: Aus den Antworten ergibt sich ja möglicherweise u. a., ob auch in Zukunft die von den Umgestaltungen im Unternehmen betroffenen Arbeitnehmer durch Mitbestimmung geschützt sein werden. Je nach Unternehmens- und Arbeitnehmervertretungsstruktur sollten auch zu einem frühen Zeitpunkt bestehende grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretungen in die Verhandlungsstrategie eingebunden werden.

Welche Fragen stehen im Vordergrund?

In diesem Zusammenhang kann es nur darum gehen, die Fragestellungen zu erwägen, die sich bei einem Umwandlungsprozess mit Beteiligung mehrerer Unternehmen zusätzlich zu den „normalen“ Fragestellungen bei Unternehmensänderungen ergeben. Über steuerliche Besonderheiten in anderen Ländern werden nationale Manager nicht immer voll informiert sein. Es können aber aus dem zeitlichen und organisatorischen Ablauf z.B. einer geplanten Fusion oder Abspaltung Rückschlüsse auf die steuerlichen und damit auch auf die unternehmensrechtlichen Hintergründe gezogen werden, die u.U. Auswirkungen auf die Arbeitnehmerbeteiligung auf deutscher oder europäischer Ebene haben kann:

  • Wann werden Betriebe aus dem Unternehmen ausgegliedert?
  • Wann wird die Zusammenlegung mit dem anderen Unternehmen (oder Unternehmensteil) erfolgen?
  • Wann soll die Fusion vollzogen sein?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich für die beteiligten Unternehmen und wer trägt die steuerlichen Lasten?
  • Wer wird (zunächst) die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten?
  • Soll das neue Unternehmen börsennotiert sein? Wo?
  • Wird es einen Beherrschungsvertrag geben und wer wird die Unternehmensführung übernehmen?
  • Werden zu einem späteren Zeitpunkt Gesellschaftsanteile zurückübertragen und ändert sich dadurch die Unternehmensführung?
  • Wird jetzt oder später die Eingliederung des fusionierten Unternehmens in einen der beteiligten Unternehmen (Unternehmensgruppen/ Konzerne) erfolgen?
  • Welche Gesellschaftsform soll das neue Unternehmen haben?

Wenn diese (und ggf. weitere) Fragen beantwortet sind, fängt die Arbeit an…

Mein Bericht „Reverse Morris Trust (RMT) – Kollateralschaden für Mitbestimmung?“ behandelt den Ausgangsfall (Abspaltung und Verschmelzung von Unternehmen / Unternehmensteilen nach dem US-Steuersparmodell „Reverse Morris Trust“) und seine Implikationen für die deutsche und europäische Arbeitnehmerbeteiligung. Dabei geht es nicht nur um die Beschreibung des Vorgangs, sondern auch um rechtliche und praktische Hinweise für Arbeitnehmervertreter in ähnlichen Fällen.

Cover Reverse Morris Trust

Rolf Jaeger (2018): Reverse Morris Trust (RMT)

Kollateralschaden für Mitbestimmung?

April 2018, 29 Seiten

 

Ansprechpartner: Lasse Pütz

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