Steuerleitfaden
Mit dem „Steuerleitfaden für Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat“ informiert die Hans-Böckler-Stiftung über steuerrechtliche Sachverhalte zu Aufsichtsratsvergütungen.

Für die Einkommensteuererklärung ist zu klären:
- Welche Einkunftsart liegt bei den Aufsichtsratsvergütungen vor? In welchem Formular und an welcher Stelle sind sie in der Einkommensteuererklärung anzugeben?
- Welcher Betrag ist als Einnahme einzutragen? Welche Aufwendungen können als Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden?
Für umsatzsteuerliche Zwecke ist zu klären:
- Ist die Aufsichtsratstätigkeit überhaupt eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit (neue Rechtsprechung von Anfang 2025)?
- Falls ja:
- Ist es zweckmäßig, statt der Regelbesteuerung die Sonderregelungen für Kleinunternehmer*innen in Anspruch zu nehmen, sofern dafür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind?
- Wann muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen werden?
Der vorliegende Steuerleitfaden gibt Antworten auf diese Fragen.
Hinweis: Dieser Steuerleitfaden wurde im Februar 2025 von StB Tobias Strupp im Auftrag der Korthäuer & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Essen, erstellt. Es wird darin die Steuerrechtslage mit Stand 31. Januar 2025 berücksichtigt.
Ausgangspunkt der Darstellung ist die durch Beschluss des DGB-Bundesausschusses am 7. Juni 2016 geänderte Abführungsregelung (Richtlinie Abführung 2016). Sie wird anhand verschiedener Berechnungsbeispiele und -tabellen erläutert.
Für alle steuerrechtlichen Fragen zur Hinzuverdienstregelung in der Altersrente, haben wir Euch die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.