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Mitbestimmungsreport Nr. 27

Geheimwirtschaft bei Transparenz zum gesellschaftlichen Engagement?

Bis Dezember 2016 muss die CSR Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Doch das Umsetzungsgesetz wird voraussichtlich nur rund 540 „große Unternehmen“ in Deutschland erfassen. Zu wenig, um eine breite Wirkung zu entfalten.

Auf einen Blick:

  • Die sog. CSR-Richtlinie (EU-Richtlinie 2014/95/EU) muss bis zum Dezember 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das soll durch entsprechende  Ergänzungen im Handelsgesetzbuch (HGB) erfolgen.
  • Geht es nach dem Gesetzentwurf der Bundesregie-rung, werden von den neuen Transparenzpflichten lediglich rund 540 „große Unternehmen“ in Deutschland erfasst.
  • Der enge Anwendungsbereich zielt vorwiegend auf kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern ab. Große nichtbörsennotierte Unternehmen bleiben so außen vor. Insbesondere solche Unternehmen, die schon heute keine Lageberichterstattung wie bei börsennotierten Aktiengesellschaften leisten müssen, dürfen auch nach dem neuen Gesetz ihre Geheimwirtschaft gegenüber Kunden, Mitarbeitern und der gesamten Gesellschaft weiter betreiben. Beispielsweise Aldi, Lidl, Dr. August Oetker, Alba oder Würth mit Milliardenumsätzen würden nicht erfasst.
  • Besonders Unternehmen, die auffällig gesetzliche Mitbestimmung vermeiden oder umgehen, werden vom neuen Gesetz nicht gezwungen, wenigstens auf diesem Wege etwas über ihre Geschäftsstrategien offenbaren zu müssen.
  • Es ist vorauszusehen, dass diese enge Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie in Deutschland keine Wirkung entfalten wird, weil ihr der breite Anwendungsbereich, sowie Verbindlichkeit und inhaltliche Über-prüfbarkeit fehlen werden.
Cover MB-Report 27

Norbert Kluge & Sebastian Sick (2016): Geheimwirtschaft bei Transparenz zum gesellschaftlichen Engagement?

Zum Kreis der vom CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz potentiell betroffenen Unternehmen

MBF-Report Nr. 27, 11.2016

33 Seiten

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