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Update zum EU-Company Law Package

Kompromiss zum Gesellschafts­rechts­paket verabschiedet

Die EU möchte grenzüberschreitende Sitzverlagerungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen erleichtern. Die Mitbestimmung wird im Gesellschaftsrechtspaket aber nur unzureichend geschützt, neue Schlupflöcher entstehen.

Das Gesellschaftsrechtspaket („Company Law Package“) der EU-Kommission liegt seit April 2018 vor. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die EU-Kommission – insbesondere nach der EuGH Entscheidung Polbud - nunmehr die Regulierung von Sitzverlegungen in Angriff nimmt. Doch die Vorschläge der EU-Kommission zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung, Spaltung, Verschmelzung sowie zur digitalen Registrierung von Unternehmen weisen erhebliche Defizite auf. Die Regeln zum Schutz der Mitbestimmung sind, ähnlich wie bei anderen Initiativen, nicht ausreichend und schaffen neue Schlupflöcher zur Umgehung der Unternehmensmitbestimmung. Gleichermaßen wird durch die neue Möglichkeit der Onlineregistrierung der Gründung von Briefkastenfirmen Vorschub geleistet.

Am 18.04. hat nun das Europäische Parlament dem Gesetzespaket zur Unternehmensmobilität zugestimmt. (Hier geht es zur Pressemitteilung des DGB) Der Ministerrat hatte bereits Ende März dem Kompromiss mit Parlament und Kommission zugestimmt. Obwohl es einige kleinere Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission gibt, bleibt der Schutz für die Mitbestimmung unzureichend. Weiterhin fehlt ein dynamisches Element, sodass die Unternehmensmitbestimmung bei Sitzverlegung, Verschmelzung und Spaltung „eingefroren“ bleibt, auch wenn (deutsche) Schwellenwerte nachträglich überschritten werden. Eine ähnliche Problematik gibt es bereits bei der SE-Richtlinie sowie bei der bisher bestehenden Verschmelzungsrichtlinie. Falls es vor der Sitzverlegung, Spaltung oder Verschmelzung bereits Unternehmensmitbestimmung gab, hat diese einen Bestandsschutz von vier Jahren. Eine verpflichtende Einrichtung eines Europäischen Betriebsrates analog zur SE- Richtlinie wurde ebenfalls nicht aufgenommen.

Die Position des Rechtsausschusses vom Europäischen Parlament sowie des Ministerrates dienten als Grundlage für den sog. informellen Trilog. Im Trilog sind Repräsentanten von Ministerrat sowie vom Europäischen Parlament unter Vermittlung der EU-Kommission vertreten und versuchen gemeinsam, einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Positionen zu erarbeiten. Der Bericht des Europäischen Parlamentes, verfasst von Evelyn Regner (SPÖ), enthielt viele Forderungen der Gewerkschaften, wie etwa dynamische Schwellenwerte für die Beteiligung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat. Dem Ministerrat, der die Vertretung der Nationalstaaten ist, ging dies deutlich zu weit. Er sprach sich gegen eine substantielle Stärkung von Mitbestimmungsrechten aus, sodass viele Forderungen des Parlaments nicht im Kompromiss enthalten sind.

Der Kompromiss zur zweiten Richtlinie zu digitalen Instrumenten im Gesellschaftsrecht wird ebenfalls am 18.04., im Europäischen Parlament abgestimmt. Die vorläufige Einigung zwischen Ministerrat und Parlament hatte es bereits Anfang Februar gegeben.

Die Mitgliedstaaten haben nach der formalen Annahme des Kompromisses durch den Rat und der Veröffentlichung der Richtlinien im Amtsblatt der EU 36 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dabei gilt es, die wenigen verbleibenden Stellschrauben zu nutzen, um die Mitbestimmung zu schützen.

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