Böckler Spotlight
Künstliche Intelligenz mitbestimmen
Welche Rolle hat die Arbeitnehmervertretung bei Einführung von KI?
- Veranstalter
- Hans-Böckler-Stiftung
- Name der Veranstaltung
- Künstliche Intelligenz mitbestimmen
- Veranstaltungsort
- Adresse
- [online]
- Datum und Uhrzeit
- 13.05.2026, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Diese Veranstaltung richtet sich an Aufsichtsratsmitglieder.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) hält Einzug in Fabrikhallen und Büros. Wie können Mitbestimmungsakteurinnen und -akteure Chancen nutzen und Herausforderungen rechtzeitig erkennen und minimieren?
Die Zahl von Unternehmen, die mit KI-Anwendungen experimentieren, wächst. In etlichen Branchen (Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, industrielle Wartung, Transportwesen) wird KI bereits bei der Arbeit eingesetzt.
Wie Mitbestimmungspraktikerinnen und -praktiker KI gestalten, wird anhand branchenübergreifender Beispiele aus der betrieblichen Regelungspraxis skizziert.
Die Einführung von KI ist aber nicht nur für das Mitbestimmungsgremium auf der betrieblichen Ebene relevant, sondern spielt auch für die Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat eine wichtige Rolle. Warum sollten sich Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mit KI auseinandersetzen? Welche Handlungsfelder ergeben sich? Welche Auswirkungen hat die KI-Verordnung der EU (AI Act) auf ihre Arbeit?
Eine Kollegin oder ein Kollege eines Gremiums stellt eine betriebliche Regelung vor und schildert, warum KI aus Sicht der Arbeitnehmervertretung ein wichtiges Thema für den Aufsichtsrat ist.
Referent*innen:
N.N.
Dr. Sebastian Sick, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Unternehmensrecht und Corporate Governance, Düsseldorf
Nils Werner, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Arbeit und Mitbestimmung, Praxiswissen Betriebsvereinbarungen, Düsseldorf
Tagungsleitung:
Nils Werner, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Arbeit und Mitbestimmung, Praxiswissen Betriebsvereinbarungen, Düsseldorf
Teilnehmer*innen:
Aufsichtsratsmitglieder
Kosten:
Es fallen keine Seminargebühren an.
Es gelten die Teilnahmebedingungen der Böckler Seminare für Aufsichtsräte, einsehbar unter folgendem Link: https://www.mitbestimmung.de/html/teilnahmebedingungen.html
