Hauptinhaltsbereich
28
Mai '24

Böckler Spotlight Risikomanagement

Praxisbeispiel Lieferketten-Compliance

Wie gelingt die Umsetzung des LkSG im Unternehmen?

Veranstalter
Hans-Böckler-Stiftung
Name der Veranstaltung
Praxisbeispiel Lieferketten-Compliance
Veranstaltungsort
[online]
Adresse
[online]
Datum und Uhrzeit
28.05.2024, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Termin herunterladen (ICS-Datei)

Diese Veranstaltung richtet sich an Aufsichtsratsmitglieder

Verschiedene Gesetzesinitiativen verlangen von Unternehmen, mehr Verantwortung für ihre Lieferkette zu übernehmen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das deutsche „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) in Kraft. Das Gesetz präzisiert die Anforderungen an Unternehmen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Ziel ist es, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen. Was bedeutet das für Unternehmen und Aufsichtsräte in der Praxis? 

Compliance-Abteilungen müssen ihre Arbeit dazu ganz neu aufstellen und neue Kontroll- und Berichtsmechanismen schaffen. Die Rolle der/des Menschenrechtsbeauftragten wird gebildet. Die Einhaltung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundeswirtschaftsministerium kontrolliert. Zuweilen beklagen Unternehmen einen überbordenden Aufwand. Auch politisch wird das Gesetz weiter diskutiert. Auf europäischer Ebene liegen mit dem Entwurf der Lieferkettenrichtlinie weitere Verschärfungen auf dem Tisch. 

Am Praxisbeispiel von Rheinmetall zeigt dieses Böckler Spotlight exemplarisch, wie ein Unternehmen die Lieferketten-Compliance angeht, welche Probleme es dabei zu bewältigen hat, wie die Sozialpartner beteiligt werden und welche Rolle die BAFA einnimmt.  

Im Anschluss besteht die Gelegenheit zu Austausch und Diskussion. 

Referent:  
Michael Salzmann, Chief Compliance Officer, Rheinmetall AG, Düsseldorf 

Tagungsleitung:
Dr. Sebastian Sick, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Unternehmensrecht und Corporate Governance, Düsseldorf 

Teilnehmer*innen:
Aufsichtsratsmitglieder  

Kosten
Es fallen keine Seminargebühren an.  

Es gelten die Teilnahmebedingungen der Böckler Seminare für Aufsichtsräte, einsehbar unter folgendem Link: https://www.mitbestimmung.de/html/teilnahmebedingungen.html 


Anmeldung zur Veranstaltung

Die mit *gekennzeichneten Felder sind zum Absenden der Anmeldung auszufüllen.


   

Du erhältst nach Absendung der Anmeldung eine Eingangsbestätigung (bitte auch in den Spam-Ordner schauen). Solltest Du keine Email bekommen haben, melde Dich bitte bei uns.