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Praxisbeispiele New Work

Neue Formen der Arbeitsorganisation gestalten

Sechs Praxisbeispiele zeigen, wie Betriebsräte Beschäftigteninteressen mit zeitgemäßen und zukunftsorientierten Arbeitsformen (New Work) verbinden, indem sie prozess- und beteiligungsorientiert vorgehen.

Was ist New Work? 

Binnen kurzer Zeit avancierte New Work befördert durch die Corona-Pandemie in vielen Unternehmen zum neuen (Mode-)Thema. New Work, Next Work, New Normal, New Working Model, Arbeit 4.0 sind in aller Munde und fassen unterschiedliche Methoden und Konzepte zusammen: agile Arbeit, Schwarmorganisation, Scrum, hybride Arbeit, mobile Telearbeit, Homeoffice, neue Büroraumkonzepte, Desksharing, Working Cafés, Coworking Spaces, digitale Kommunikations- und Kollaborationstools. 

Die Betriebe und ihre Beratenden versprechen ergonomische Arbeitsplätze, individuelle Gestaltungsspielräume, ganzheitliche Arbeitsaufgaben, selbstorganisierte Zusammenarbeit, wertschätzende Kooperation sowie belastungs- und stressarme Arbeit: Themen, für die Betriebs- und Personalräte seit Jahren kämpfen. 

Vier Portraits und zwei Beispiele aus der Praxis zeigen, wie Betriebsräte die positiven Aspekte von New Work unterstützen und gleichzeitig verhindern, dass sie zu höheren Belastungen führen. Gezeigt wird auch: Es gibt keine Blaupause zu New Work. Je nach Arbeitsform und konkreter Umsetzung sind andere Aspekte zu regeln – in den sechs Praxisbeispielen geht es um mobile Arbeit, Desksharing, Office 365, agile Arbeit. 

Herausforderung New Work gestalten 

Betriebs- und Personalräte stehen angesichts New Work vor unterschiedlichsten Herausforderungen: nicht nur, den Überblick über die vielfältigen Ausprägungen und konkreten Veränderungen der Arbeitsorganisation zu behalten. Sie sehen sich auch empowerten Beschäftigten gegenüber, die sich im Team dezentral organisieren, klassische Führungsaufgaben übernehmen und sich leicht von Betriebsräten gegängelt fühlen, wenn diese ihre Schutzfunktion ausüben wollen. Andererseits haben Führungskräfte neue Rollen, mit denen manche von ihnen ihre Schwierigkeiten haben. 

Neben großen Veränderungsprozessen mit einer neuen Unternehmenskultur geht es auch kleinteilig z. B. um Fragen der Arbeitszeit, um Pausen, Entgelt, Verhaltens- und Leistungskontrolle, Leistungsbemessung, Personalbemessung oder Qualifizierung. Entsprechend entwickeln die beteiligten Akteure neue Wege, um die Mitbestimmung in dieser sich stetig verändernden Arbeitswelt 4.0 abzusichern. 

In den Vereinbarungen der Praxisbeispiele setzen die Betriebsräte unterschiedliche Schwerpunkte. Allen gemeinsam ist der Ansatz, neue Wege für die Mitbestimmung zu etablieren und die Veränderungsprozesse dauerhaft zu begleiten. 

New Work mitbestimmen 

In den Praxisbeispielen wurden die Betriebsräte aktiv, nutzen ihre Gestaltungschancen und Mitbestimmungsrechte. Dadurch lassen sich die neuen Arbeitsformen und die Flexibilität, die sie versprechen, umsetzen, ohne dass sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verschlechtern. Dazu beschritten die Interessenvertretungen neue Wege, die trotz unterschiedlicher Themen mehrere Gemeinsamkeiten ausweisen: 

  • Die Beschäftigten wurden auf vielfältige Weise an den Veränderungs- und Verhandlungsprozessen beteiligt. Beispielsweise wurden sie über digitale Kanäle wie Chats, Videokonferenzen, Betriebsrats-Podcasts informiert oder Befragungen durchgeführt, um ihre Meinungen einzuholen. 
  • Die Betriebsräte schlossen Prozessvereinbarungen ab, die einen klaren Rahmen für Veränderungen bieten und die Mitbestimmungsakteure kontinuierlich einbinden. 
  • Die Gremien modernisierten ihre Arbeitsweise, um mit den Herausforderungen Schritt zu halten; unter anderem wurde Office 365 zum zentralen Kommunikations- und Kollaborationstool des Betriebsrats gewählt. Außerdem arbeiten mittlerweile einige Gremien in kleineren übergreifenden Gruppen, nutzen Betriebsrats-Wiki-Seiten oder erproben agile Arbeitsweisen. 
  • Ein zentrales Anliegen war für alle Gremien die Qualifizierung der Beschäftigten und Führungskräfte. 
  • Allen Mitbestimmungsakteuren war es wichtig, dass die Beschäftigten in der Einführungsphase die neuen Arbeitsformen freiwillig erproben konnten. 
Mitbestimmungspraxis Nr. 50

New Work: Neue Arbeitswelten, neue Chancen?

Beschäftigteninteressen mit zukunftsorientierten Arbeitsformen verbinden - von Bettina Seibold und Walter Mugler

Die Mitbestimmungspraxis zeigt, wie Betriebsräte Beschäftigteninteressen mit zeitgemäßen und zukunftsorientierten Arbeitsformen verbinden und u. a. Themen wie Belastungen, Führung, Qualifizierung, Beteiligung und Mitbestimmung regeln.

Mitbestimmungspraxis Nr. 50, Düsseldorf 2022, 38 Seiten

Portraits und Beispiele aus der Praxis

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