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Europäische Säule der sozialen Rechte

Neuer Schwung für das soziale Europa?

Am 26.4.2017 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Säule der sozialen Rechte vorgelegt. Die neuen Leitlinien sollen die EU auf Kurs bringen in sozialen Fragen. Ist es ein „Dokument des Aufraffens“?

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ESSR-Banner am Gebäude der EU-Kommission in Brüssel | © EC - Audiovisual Service/ Photo: Mauro Bottaro

Jetzt ist vermutlich die letzte Chance für die EU, ein sozialeres Europa zu schaffen, und die EU kann es sich nicht leisten, sie zu verpassen.

Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds

Arbeitnehmer sind stolz auf die sozialen Besitzstände, die sie bisher in Europa erreicht haben. Sie wollen mehr soziales Europa und nicht weniger: Klare Schutz- und Gestaltungsrechte und keine neuen Grundsätze. Die Europäischen Gewerkschaften und die Arbeitnehmergruppe im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zeigen sich deshalb enttäuscht von dem Dokument, das nun von der EU-Kommission zur Säule der sozialen Rechte in Europa veröffentlicht wurde.

Die EU-Kommission hat noch immer nicht begriffen, was auf dem Spiel steht. Die Ergebnisse der Präsidentenwahlen in Frankreich zeigen uns, woran Bürgerinnen und Bürger Europa heute messen: Wir brauchen mehr soziales Europa und nicht weniger - mit klaren Schutz- und Gestaltungsrechten für Europas Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Gabriele Bischoff, Präsidentin der Gruppe der Arbeitnehmer im EWSA

"Verliert Europa die Europäer?" Mit dieser Frage provozierte kürzlich (am 18.4.2017) das Handelsblatt seine Leserinnen und Leser. Gemeint ist der vermeintliche Vormarsch der Nationalisten in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten. Kritisch gegenüber der Politik der Europäischen Union zu sein, das heißt aber nicht automatisch gegen die europäische Vereinigung zu sein. Erkennbar immer mehr Menschen zeigen das, indem sie an vielen Orten auf die Straßen und Plätze pro Europa ziehen. Insbesondere einer falschen europäischen Politik von Regierungen im Europäischen Rat und der Europäischen Kommission wird zugeschrieben, dass es mit der weiteren Integration Europas nicht weitergeht. Denn sie hat eindeutig Schlagseite. Während für Kapitalanleger, Banken, Unternehmen und Güter die innereuropäischen nationalen Grenzen durch europäische Gesetze immer flüssiger gemacht werden, dümpelt das soziale Europa in den geschlossenen Räumen endlos erscheinender Beratungen ohne greifbares Ergebnis dahin. Wenn, dann wird es eher als Abwehrkampf gegen europäische Übergriffe auf nationale soziale Errungenschaften wahrgenommen. Wer heute die beiden Vokabeln "sozial" und "Europa" umstandslos in einen Satz packen kann, der gilt als unverbesserlicher Optimist oder Naivling.

Wie im Bilderrätsel: Wo liegt der Fehler?

Der aktuelle „TUI-Fall“, der vor dem EuGH gerade verhandelt wird, zeigt erneut, dass es offenbar juristisch möglich ist, die Arbeitnehmerfreizügigkeit als europäische Grundfreiheit gegen nationale Arbeitnehmerrechte wie in diesem Fall das deutsche Recht auf Unternehmensmitbestimmung auszuspielen.

Im Bilderrätsel würde man fragen: Wo liegt der Fehler? Wie kann es sein, dass eine "Errungenschaft" auf europäischer Ebene gegen andere auf nationaler Ebene wie Mitbestimmung oder Tarifautonomie ausgespielt werden kann?

Diese Frage muss von der Grundlinie aus beantwortet werden: Wer ist Europa? Und wem dienen seine gemeinsamen Regelungen? Der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) hat darauf seit langem eine eindeutige Antwort: "Europa das sind WIR" – rund 550 Millionen Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Europäischen Union leben. Sie sind nicht einfach eine wirtschaftlich interessante Masse von Marktteilnehmern. Sie sind soziale Individuen, die ihren Lebensunterhalt mit Arbeit und Leistung bestreiten wollen und dafür auskömmliche Einkommen, soziale Rechte, Sicherungen, Bildung und Chancengleichheit brauchen. Sie wollen das Recht haben, sich demokratisch einzumischen, an ihrem Wohnort, an ihrem Arbeitsplatz, in ihrem Land, in Europa, in Wirtschaft und Unternehmen. Ohne ein erkennbares und leicht zugängliches europäisches Gebäude, in dem die Einwohner Europas aus- und eingehen können, das sie schützt und zugleich Chancen für Neues eröffnet, wird diese Europäische Union nur wenig Überlebenschancen haben.

Die EU Kommission hat die Chance für mehr Glaubwürdigkeit regelrecht verspielt. Die Ergebnisse sind absolut unzureichend und enttäuschend.

Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender
Foto EWSA Social Pillar
EWSA Arbeitnehmer-Gruppe: Keine Zukunft ohne eine starke soziale Säule

Es wäre mehr bei der sozialen Säule drin gewesen

Das ist die Brille, mit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufnehmen werden, was uns die Europäische Kommission mit ihrer "Europäischen Säule der Sozialen Rechte" anbietet. Diese wurden vom EU-Kommissionspräsidenten am 9.9.2015 als Programm für eine fairere Wirtschafts- und Währungsunion angekündigt. Die Krisenbotschaft schien an der Spitze des Europäischen Büros in Brüssel angekommen. Nun ist das Dokument veröffentlicht. Wird es stark genug sein, uns überzeugende Wege und Lösungen aus der Krise anzubieten und Europa vorrangig und endlich in eine Perspektive des sozialen Zusammenhalts zu führen?

Das bleibt eine offene Frage. Dem sozialen Dialog und der Einbeziehung der Arbeitnehmer ist zwar ein Platz innerhalb der europäischen Säule gewidmet. Nach Einschätzung der beiden juristischen Experten des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI), Isabelle Schömann und Klaus Lörcher, bleibt das Verständnis der EU-Kommission jedoch hinter den Möglichkeiten des sog. Europäischen Acquis von Rechten und Verträgen zurück: Einbezogen wird zwar ausdrücklich das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung, wie es auch in den Europäischen Verträgen verankert ist. Auffällig außen vor bleibt aber das Recht auf Mitbestimmung auf Unternehmensebene, das wir in 18 von 28 EU-Mitgliedstaaten im Prinzip finden. Ähnlich begrenzt ist das Verständnis der EU-Kommission von der europäischen Verankerung von Gewerkschaftsrechten.

Nehmen wir den Vorschlag der beiden Juristen als Elle, an der das neue Dokument der EU-Kommission zu messen ist: Der ausdrückliche Wille Europas, Rechte nicht nur zu akzeptieren, sondern sie aktiv in ihrer Durchsetzung zu unterstützen. Sei es das Recht, Gewerkschaften zu bilden oder ihnen beizutreten, das Recht auf Kollektivverträge und auf Streik, um sie zu erreichen oder das Recht auf sozialen Dialog sowie auf Unterrichtung und Anhörung inklusive der Mitbestimmung.   

Es entsteht allerdings der Eindruck, dass die EU-Kommission ihren politischen Handlungsspielraum bei weitem nicht ausnutzt. Konkrete Schritte zur Regulierung und rechtlichen Ausgestaltung der Ziele fehlen weitgehend, obwohl sie zahlreich durch Europäisches Parlament, den EWSA und auch durch die europäischen Gewerkschaften auf dem Tisch liegen.

Ich fordere die EU-Kommission auf, konkrete Gesetzesvorschläge vorzulegen, die das soziale Europa auf ein stabiles Fundament stellen. Denn Kartenhäuser haben die Tendenz schon beim leisesten Windhauch einzustürzen.

Evelyn Regner, Abgeordnete des Europäischen Parlaments

Künftig soll ein Kompass ("social scoreboard") den Fortschritt des sozialen Europas anzeigen. Legt man die Geschwindigkeit der letzen Jahrzehnte zugrunde, so dürfte dies keine allzu populäre Informationsquelle werden. Allzu lange wird schon in geschlossenen Sälen über soziale Gestaltung diskutiert - meist mit schmalem Ergebnis. Daran wird sich nur etwas ändern, wenn die EU-Kommission zeigt, wie sie wirkliches Momentum in die Debatte bringen will. 

Sorgen zur Umsetzung der ESSR machen auch die harschen Ausbrüche der Arbeitgeberseite im Vorfeld der Präsentation: Denn ohne die Unterstützung aller Parteien wird die Kommission ihre Ziele nicht erreichen können und die ESSR wird doch nur eine politische Idee sein.

Weiterführende Informationen rund um die Europäische Säule sozialer Rechte:

Die Komission hat am 26. April 2017 die Europäische Säule sozialer Rechte vorgestellt: 

Pressemitteilung "Kommission präsentiert die europäische Säule sozialer Rechte"

Factsheet "Europäische Säule sozialer Rechte – Fragen und Antworten"

Die Kommission hat in einigen Bereiche konkrete Initiativen eingeleitet. Hierzu gehören u.a. ein Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie zwei Konsultationen der Sozialpartner: zur Modernisierung der Vorschriften über Arbeitsverträge (Richtlinie über die Unterrichtung der Arbeitnehmer) und zum Zugang zu Sozialschutz. Außerdem soll eine Präzisierung der Arbeitszeitrichtlinie erfolgen. Die Kommission sieht die ESSR als Fortschritt zu früheren Initiativen im Bereich des sozialen Dialogs, da alle Unternehmen, unabhängig ihrer Größe angesprochen, sowie Arbeitnehmer nicht nur unterrichtet sondern bei Umstrukturierung und Mergern auch angehört werden sollen. Außerdem geht das benannte Recht auf rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung  weiter als Artikel 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Des weiteren soll 2017 eine REFIT Evaluierung der Directive 2009/38/CE zu den Eurobetriebsräten veröffentlicht werden. Der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) kritisiert dies: Die EU-Kommission habe offenbar keinerlei Interesse die vom ETUC geforderte Überarbeitung der EBR-Richtlinie anzugehen. 

Die Säule ist aktuell als Empfehlung der Kommission rechtskräftig und soll jetzt auch eine gemeinsame Proklamation von Europäischem Parlament, Rat und Kommission werden. Die Säule wird als ein dynamisches Instrument gesehen. Die Implementation der ESSR liegt vor allem bei den Mitgliedsstaaten und Sozialpartnern. Die Kommission schreibt dazu: "Angesichts der Rechtsform der Säule sind die Grundsätze und Rechte nicht unmittelbar durchsetzbar, sondern müssen in entsprechende Maßnahmen und/oder separate Rechtsvorschriften umgesetzt werden; dabei ist auf den besonderen rechtlichen Kontext und die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen behördlichen Ebenen und den Sozialpartnern zu achten." 

​Vorgestellt hat die Kommission auch ein sog. "social scoreboard", mit dem die Veränderungen gemessen werden sollen.

 

Reaktionen:

"EU-Kommission hat Chance regelrecht verspielt" - Pressemitteilung DGB (25.4.2017)

"No future without a more social Europe" -  Pressemitteilung Europäischer Gewerkschaftsbund (26.4.2017)

„Mit den Eckpunkten der Kommission müssen wir jetzt ein soziales Fundament in Europa schaffen“ - Evelyn Regner, Abgeordnete im Europäischem Parlament (27.4.2017)

"Workers' want concrete changes: a social Europe that works for people" - Workers' Group Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (26.04.2017) 

"Europäische Säule sozialer Rechte: Zu kurz gesprungen" (Anke Hassel, Daniel Seikel - Hans-Böckler-Stiftung)

"Die EU zeigt im Jahr wichtiger Wahlen ein wenig soziales Gewissen. Die Bekämpfung von Armut und Ungleichheit steht aber nicht zur Debatte." - Eric Bonse EU-Korrespondent der taz (26.4.2017) 

„Säule sozialer Rechte gaukelt vor, Jobs seien per Erlass zu schaffen.“ - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände  (26.4.2017)

"Was wir nicht brauchen, ist Gleichmacherei bei sozialen Leistungen in Europa" - BAVC - Die ChemieArbeitgeber (26.4.2017)

"Mehr 'heiße Luft' statt sozialer Kurswechsel" - Österreichischer Gewerkschaftsbund, 28.4.2017

Die Europäische Säule sozialer Rechte soll wesentliche Grundsätze der Beschäftigungs- und Sozialpolitik umfassen, die allen Euro-Ländern gemeinsam sind. Ziel ist, zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion beizutragen.

Am 26. April 2017 hat die EU-Kommission den endgültigen Entwurf der europäischen Säule sozialer Rechte vorgelegt, ergänzt um einen konkreten Legislativvorschlag zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben berufstätiger Eltern und pflegender Angehöriger. Parallel dazu hat sie Anhörungen der Sozialpartner zur Modernisierung des Arbeitsvertragsrechts und zum Sozialschutz für alle eingeleitet. Bereits am 8. März 2016 hatte die EU-Kommission einen ersten vorläufigen Entwurf zu einer europäischen Säule sozialer Rechte vorgelegt und einen Konsultationsprozess eröffnet, nachdem Kommissionspräsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vom 9. September 2015 erklärt hatte, eine solche Säule entwickeln zu wollen.Die EU-Kommission strebt an, dass die europäische Säule sozialer Rechte auf dem Gipfeltreffen für faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg am 17. November 2017 verkündet wird.

In der europäischen Säule sozialer Rechte wird eine Reihe von Rechten und Grundsätzen festgelegt, mit deren Hilfe faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unterstützt werden. Sie soll somit einen Katalog sozialer Rechte und gleichzeitig einen Kompass zur Weiterentwicklung der sozialen Dimension der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion darstellen. An der Europäischen Säule sozialer Rechte sollen sich aber auch Mitgliedstaaten beteiligen können, die nicht der Euro-Zone beigetreten sind.

Die 20 Themenbereiche in der Europäischen Säule sozialer Rechte sind sehr breit gefasst und werden in drei Kapitel unterteilt:

  • Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang
  • Faire Arbeitsbedingungen
  • Sozialschutz und soziale Inklusion

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf umfasst dabei auch Themen, die ganz oder überwiegend in der nationalen Kompetenz der Mitgliedstaaten liegen.

Am 12. September 2016 wurden bei einer Veranstaltung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses in Berlin die Möglichkeiten europäischer Beschäftigungs- und Sozialpolitik ausgelotet. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann hat dabei eine neue, soziale Säule „außerordentlich begrüßt“ und auf den großen Erfolg bisheriger europäischer Rechte, zum Beispiel für Arbeitnehmer und im Gesundheitsschutz, hingewiesen.
Auch Peter Clever, Mitglied der BDA-Hauptgeschäftsführung machte deutlich: „Das Markenzeichen der EU gegenüber anderen großen Wirtschaftsräumen ist, dass wir Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Ausgleich von Anfang an gleichzeitig denken“.

Experten der HBS, der FES und der Stiftung Wissenschaft und Politik haben in einem gemeinsamen Beitrag den Vorschlag der EU-Kommission grundsätzlich begrüßt und hierbei besonders die Vorschläge für verbindliche Mindeststandards bei der sozialen Mindestsicherung, Arbeitslosenhilfe und Mindestlohn hervorgehoben, gleichzeitig aber auch kritisiert, dass der Entwurf „viele unverbindliche und altbekannte Rezepte“ enthalte. Sie empfehlen, sich auf konkrete und effektive Maßnahmen zu fokussieren, Mindeststandards für nationale Systeme der sozialen Sicherung festzulegen, eine europäische Mindestlohnpolitik zu entwickeln und die länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission (europäisches Semester) auf den Bereich der Sozialpolitik auszuweiten.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) warnt davor, die Erwartungen in die Säule sozialer Rechte zu hoch zu stecken. Positiv sei aber, dass die EU-Kommission zukünftig selber in die Pflicht genommen werden könne, neue Impulse in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht zu setzen. Die Europäische Union brauche trotz der sehr unterschiedlichen europäischen Standards eine sozialpolitische Ausrichtung, die den Bestand sozialer Rechte garantiere.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) sieht vor allem mehr öffentliche Investitionen, höhere Löhne, Schutz von Migranten und entsandten Arbeitnehmern vor Ausbeutung, lebensbegleitende Bildung und Ausbildung, sozialen Schutz und einen starken öffentlichen Dienst als Schlüssel für mehr soziale Gerechtigkeit.

Der BDA hält die bestehenden EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialpolitik für ausreichend und zusätzliche rechtsverbindliche soziale Mindeststandards auf EU-Ebene für nicht erforderlich. Die Einführung einer Säule sozialer Rechte solle dazu beitragen, die globale Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Wirtschaftsraums zu verbessern, indem sie den Reformprozess auf nationaler Ebene hin zu dynamischen Arbeitsmärkten und nachhaltigen Sozialsystemen vorantreibe.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) organisierte 28 nationale Debatten mit knapp 1800 Vertreterinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen, um die ESSR zu diskutieren. Aus diesen Debatten wurden die Stimmung und die Positionen der Zivilgesellschaft zu dem Thema aufgegriffen und eine Stellungnahme an die europäischen Institutionen gesandt.

Der EWSA ist überzeugt, dass die Zukunft der Arbeit eine Hauptpriorität in den Debatten über die Säule sein sollte. Dabei sind u.a. Themen wie sichere Übergänge von einem Arbeitsplatz zum nächsten, der Erwerbsstatus und technischer Fortschritt von Bedeutung. Der EWSA fordert die Durchsetzung des Sozialrechts und Mittel für eine soziale Stabilisierung. Es ist dem Ausschuss sehr wichtig, dass in Europa soziale und wirtschaftliche Aspekte im Einklang behandelt werden, da die EU in Gefahr ist, wenn diese nicht sozialer werde.

Stark betont der EWSA die Rolle des sozialen Dialogs und der Tarifverhandlungen sowie die des zivilen Dialogs. Die Sozialpartner spielen eine besondere Rolle bei der Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen, welche unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Arbeitsmärkte haben. Der soziale Dialog soll gefördert und unterstützt werden, wobei die Autonomie von Sozialpartnern und Tarifverhandlungen zu achten ist. Der EWSA sieht eine Verbindung zwischen der Fähigkeit zur Innovation am Arbeitsplatz und der Beteiligung der Arbeitnehmer. „Gute“ und „nachhaltige“ Unternehmensführung müsse auf den im Binnenmarkt bewährten rechtlichen Strukturen und Praktiken der Mitwirkung der Arbeitnehmer durch Unterrichtung, Anhörung und ggf. auch der Mitbestimmung fußen. Die Bestimmungen zur obligatorischen Mitwirkung der Arbeitnehmer sollten in der EU-Gesetzgebung auf Grundlage der bereits erreichten Standards zusammengefasst und generalisiert werden.

Auch wenn die endgültige Stellungnahme einen Konsens im EWSA widerspiegelt, war die Erarbeitung im EWSA mit intensiven Diskussionen verbunden. Die Gruppe der Arbeitnehmer legte einen sehr starken Fokus auf die Verbesserung der Arbeitnehmerbedingungen, ein inklusives Sozialsystem und weiterreichende Unterrichtung sowie Anhörung der Arbeitnehmer. Obwohl die Gruppe der Arbeitgeber ebenfalls für die Stärkung eines sozialen Europas steht, wurde auch dargelegt, dass sie sich vor allem einen ESSR wünschten, die Wachstum und Arbeitsplätze schief.

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Positionen

Dossier: 60 Jahre Römische Verträge

Leistungen der Mitbestimmung für den Zusammenhalt der Europäischen Union

Am 25. März 1957 wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet, als Vorläufer zur Europäischen Union. Wir haben für Euch einige Texte, Grafiken und Videos zusammen gestellt, um auch im Mitbestimmungsalltag für ein starkes und soziales Europa einzutreten.

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