Mitbestimmungspraxis 64 / Arbeitshilfe für Aufsichtsräte
Steuerleitfaden für Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat
Die Publikation bietet Erläuterungen und Praxisbeispiele zu steuerlichen Fragen rund um die Aufsichtsratstätigkeit und zu aktuellen Entwicklungen wie z. B. der E-Rechnungspflicht.
Unser aktualisierter Steuerleitfaden bietet eine praxisnahe Unterstützung bei der steuerlichen Behandlung der Einnahmen aus Eurer Aufsichtsratstätigkeit und der Erstellung Eurer Steuererklärung. Wir haben uns dazu entschieden, diesen Leitfaden in unsere Publikationsreihe „Arbeitshilfen für Aufsichtsräte“ einzugliedern.
 
          
        Steuerleitfaden für Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat
von Tobias Strupp
Mitbestimmungspraxis 64, Düsseldorf 2025
Mit Blick auf die diesjährige Neuauflage möchten wir Euch auf einige aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht hinweisen, zu denen Ihr weiterführende Informationen in dieser Arbeitshilfe findet:
- Die in der Praxis keinesfalls triviale Frage der Absetzbarkeit von Kosten des häuslichen Arbeitszimmers aufgrund der teilweisen Nutzung für die Aufsichtsratstätigkeit wurde vom Gesetzgeber 2023 neu geregelt. Während eine Absetzbarkeit dieser Aufwendungen nun im Normalfall nicht mehr möglich ist, können Aufsichtsratsmitglieder stattdessen eine tägliche Aufwandspauschale von 6 Euro (maximal 1.260 EUR im Jahr) gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Die Details zu dieser Regelung findet Ihr in Abschnitt 2.5.3 dieser Arbeitshilfe.
- Die Frage, ob Ihr in Eurer Funktion als Aufsichtsratsmitglied als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts zu betrachten seid, hat durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs 2019 und darauf aufbauende Umsetzung durch die Finanzverwaltung neue Aktualität erhalten. Aktuell entscheidet sich die Frage der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft am Anteil, den variable Vergütungsbestandteile an Eurer Gesamtvergütung aus der Aufsichtsratstätigkeit ausmachen. Die genaue Ausgestaltung dieser Schwellenwerte werden in Abschnitt 3.1 der Arbeitshilfe detailliert erläutert. Gleichzeitig findet Ihr in diesem Kapitel auch einen Ausblick auf die möglichen Folgen, die ein neuerliches EuGH-Urteil aus dem Jahr 2023 für diese Thematik voraussichtlich haben wird.
- Im März 2024 wurde vom Gesetzgeber im Rahmen des Wachstumschancengesetz zudem die schrittweise Einführung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) beschlossen. Für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen gilt infolgedessen seit Anfang 2025 die Pflicht, E-Rechnungen empfangen und archivieren zu können. Die Details zu dieser Vorschrift und die damit verbundenen technischen Erfordernisse werden in Abschnitt 3.2 genauer erläutert.
Über diese gesetzlichen Neuerungen hinaus sind wir bemüht, Euch die komplexen Themen des Steuerrechts so praxisnah wie möglich zu vermitteln. Zu diesem Zweck haben wir den Leitfaden um zusätzliche Praxisbeispiele ergänzt. Wir hoffen, Euch mit dieser Arbeitshilfe eine sinnvolle Unterstützung im Rahmen Eurer Mandatstätigkeit zur Verfügung zu stellen.
 
          

