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Qualifizierung und Kurzarbeit

Transformationskurzarbeitergeld – wirtschaftlich und sozial sinnvoll

Transformation ist in aller Munde. Für viele Unternehmen ist es jedoch eine „Operation am offenen Herzen“ in z.T. wirtschaftlich schwierigem Umfeld. Kurzarbeit nimmt zu. Aber wie lässt sie sich unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen mit der Qualifizierung der Beschäftigten verbinden?

Das Qualifizierungschancengesetz

Die Rahmenbedingungen für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen haben sich mit dem Qualifizierungschancengesetz seit dem 1.1.2019 deutlich verbessert!

Förderübersicht: Weiterbildungsförderung Beschäftigter ab dem 01.01.2019

Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren Arbeitnehmer wie auch Unternehmen, die bestimmte Beschäftigtengruppen fördern wollen. Es richtet sich an zwei Zielgruppen, welche im SGB III definiert werden.

  • Personen, die keinen Berufsabschluss oder keinen verwertbaren Berufsabschluss haben
  • Personen, die einen Berufsabschluss haben, der in der Regel mindestens vier Jahre zurück liegt

Beide Zielgruppen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden auch dementsprechend differenziert gefördert.

Profitieren sollen durch das Gesetz sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber.

Firmen bekommen besser ausgebildete Arbeitskräfte und die Arbeitnehmer werden individuell gefördert.

Thomas Kruppe, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Neue Anforderungsprofile der Beschäftigten entstehen

Diese Unterstützungsleistung ist sinnvoll und gut. Denn: Durch die Transformation verändern sich zwangsläufig auch die Anforderungsprofile der Mitarbeiter*innen und betriebliche Weiterbildung wird zur notwendigen Voraussetzung entsprechender Transformationsprozesse. Viele Unternehmen werden von qualitativ hochwertigen Weiterbildungen allerdings durch die finanziellen Aufwände (Weiterbildungskosten und Entgeltkosten der Mitarbeiter) abgeschreckt. Öffentliche Mittel können hier überzeugende Argumente sein.

Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen und konjunkturellen Situation vieler Branchen, bei denen sich eine Rezession bemerkbar macht, ändert sich der Stellenwert der Weiterbildung. Indikator und Beispiel, bei dem die Qualifizierung schnell wieder auf dem Feld stand, war die letzte Weltwirtschaftskrise. Genau dieses Phänomen hat man in den Jahren 2008/2009 evaluiert.

Nach in der Finanzkrise wurde das von der Agentur für Arbeit auf Grundlage des Job Aqtiv-Gesetzes (2002) entwickelte WeGebAU–Programm zu einem der erfolgreichsten arbeitsmarkpolitischen Programme der jüngeren Geschichte. Dieses Förderprogramm richtete sich vorrangig an Arbeitslose und gering Qualifizierte sowie ältere Arbeitnehmer. Mit dem Konjunkturpaket II wurde es auf un- und angelernte Beschäftigte übertragen. Durch das Qualifizierungschancengesetz ist der förderfähige Personenkreis nun verbindlich erweitert worden (siehe Tabelle; Quelle: Agentur für Arbeit).

Die Förderhöhe und die Voraussetzungen für die beiden Säulen sind zwar unterschiedlich, allerdings hat das Qualifizierungschancengesetz den Vorteil, dass es alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße mit einschließt und die Möglichkeit offeriert, sich für die Zukunft zu qualifizieren. Dieser Förderansatz ist allerdings an „qualitätsgesicherte“ Qualifizierungsprozesse gebunden.

AZAV als Qualitätsstandard

Im Jahr 2004 wurde die „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ (AZWV) erlassen. Mit ihr hat man erste Leitlinien geschaffen, welche Voraussetzungen Unternehmen beziehungsweise Bildungsträger erfüllen müssen, damit sie staatlich geförderte Qualifizierungsprogramme anbieten können. Im Jahr 2012 wurde diese Verordnung dann von der „AZAV – Akkreditierungs- & Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ abgelöst. Durch sie werden bis heute Bildungsträger dazu verpflichtet, hohe Qualitätsstandards einzuhalten und dabei in einem für den Fördermittelgeber nachvollziehbaren Kostenrahmen zu bleiben.

Das Gesetz ist ein erster Baustein für die Etablierung einer neuen Weiterbildungskultur in Deutschland und ein erster Schritt zur Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zu einer präventiv agierenden Arbeitsversicherung. Es soll vor allem die Befürchtungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch neue Technologien künftigen Herausforderungen am Arbeitsmarkt nicht mehr gewachsen zu sein, entgegen wirken.

Eugen Roth, stellvertretender Vorsitzender des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland

Angesichts von Strukturwandel und Digitalisierung muss - auch mit Blick auf langfristige Fachkräftesicherung - die Qualifikation sowohl der Arbeit suchenden als auch der Beschäftigten deutlich verbessert werden. Es geht darum, den Menschen durch Bildung und Qualifizierung Ängste vor den Folgen der digitalen Zukunft im Arbeits- und Berufsleben zu nehmen. Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Alle Akteurin sind nun mehr gefordert, die Chancen, die das Gesetz bietet, maximal zu nutzen.

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

Förderbedingungen sind ausbaufähig

An einzelnen Punkten gibt es allerdings auch Kritik. Ariane Reinhart, CHRO bei Continental, stellte die nach Unternehmensgröße gestaffelte Förderung infrage.

Gerade auch der prozentuale Zuschuss auf das Arbeitsentgelt bei Förderung über § 82 SGB III lässt zu wünschen übrig. Bei Großbetrieben mit mindestens 250 Beschäftigen werden nur 25% gefördert. Bei der Übernahme der Lehrgangskosten, bei selbiger Betriebsgröße sind es nur 15% Förderung durch die Agentur für Arbeit (durch TV oder BV kann eine Erhöhung auf 20% erfolgen). Anpassungsqualifizierungen sind allerdings gerade auch in großen Unternehmen mit traditionellen Produkt- und Produktionsportfolios essenziell. Deshalb sollte man neben KMUs auch Großbetrieben Konditionen anbieten, die angesichts des zu erwartenden bürokratischen Aufwandes die Vorbereitungen für öffentlich geförderte Qualifizierung attraktiv erscheinen lassen. Viele Großunternehmen schrecken vor einer AZAV Zertifizierung ihrer Bildungsaktivitäten zurück. Reduzierte Eigenanteile der Unternehmen sind gerade in konjunkturellen Schieflagen den Unternehmen ein wichtiges Argument.

Transformationskurzarbeitergeld als sozialökonomisches Instrument

Auch wenn entsprechende Optimierungen umgesetzt werden: Allein mit dem Qualifizierungschancengesetz kann die Transformation in besonders betroffenen Branchen nicht gelingen! Daher ist zusätzlich die Forderung eines Transformationskurzarbeitergeldes von Seiten der Gewerkschaften das passende Instrument zur Beschäftigungssicherung und Stärkung von Qualifizierung. Kurzarbeit + Qualifizierung ist ein ebenfalls auf die Finanzkrise zurückgehender Gedanke, den auch die IG Metall offensiv fordert. Das ist nur konsequent. Denn die IG Metall vertritt mit der Stahl- und Automobilindustrie Branchen, die vor strukturellen Herausforderungen und Megatrends stehen. Und genau diese Branchen und Unternehmen, die vor einem massiven strukturellen Umbau betroffen sind, benötigen Zeit und Mittel, um das Unternehmen aber auch die Beschäftigten vorzubereiten und passend zu qualifizieren.

Nach der aktuellen Rechtsgrundlage gibt es die Instrumente Kurzarbeit oder Qualifizierungschancengesetz. Eine Verknüpfung der beiden Instrumente ist dringend geboten.

Die IG Metall möchte mit dem Transformationskurzarbeitergeld ein Instrument, welches den technologisch-organisatorischen Wandel durch Qualifizierung ermöglicht. Es beinhaltet somit Vorteile des Qualifizierungschancengesetzes und der (modernisierten) Kurzarbeitsformen, d.h. nicht analog Transfer-KuG: keine Rückkehr in den Ursprungsbetrieb; Transformations-KuG: Verbleib im Betrieb/Unternehmen.

Das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beinhaltet einige dieser wichtigen sozial- & wirtschaftspolitischen Forderungen und sollte gemeinsam mit den Sozialpartnern vorangetrieben, weiterentwickelt und letztlich erlassen werden. Die Verbindung von Qualifizierung und Kurzarbeitergeld kann somit die passende Antwort auf die Fragen der Zeit geben.

Auch aus Arbeitgebersicht bietet das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ von Hubertus Heil hier viele Chancen. Die Sozialpartner werden zukünftig die Themen Qualifizierung und Transformation vermehrt auf der Agenda haben. Mit dem Transformationskurzarbeitergeld, welches die IG Metall fordert, hätten wir die Möglichkeit und die Zeit, unsere Mitarbeiter gezielt auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Das ist auch aus Sicht der mitbestimmten Personalarbeit ein wichtiges Instrument in den kommenden Jahrzehnten.

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