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Jan '24

Böckler Spotlight Risikomanagement

Unternehmerisches Risikomanagement

Welche neuen Entwicklungen gibt es in Regulatorik und Praxis?

Veranstalter
Hans-Böckler-Stiftung
Name der Veranstaltung
Unternehmerisches Risikomanagement
Veranstaltungsort
Adresse
[online]
Datum und Uhrzeit
24.01.2024, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Termin herunterladen (ICS-Datei)

Diese Veranstaltung richtet sich an Aufsichtsratsmitglieder

Die Pflicht zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems – oder laut Gesetzestext eines „Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Risiken“ – existiert im deutschen Aktiengesetz explizit bereits seit 1998. Seit diesem sogenannten Kontroll- und Transparenzgesetz (KonTraG) hat sich die Unternehmenswelt jedoch ebenso nachhaltig verändert wie das ökonomische und regulatorische Umfeld, in dem die Unternehmen agieren. Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal hat den Gesetzgeber mit Blick auf den unternehmerischen Umgang mit Risiken und die damit verbundene Rolle des Aufsichtsrats erneut wachgerüttelt. Das sogenannte FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) hat in börsennotierten Unternehmen zu einer Konkretisierung und Verschärfung der Anforderungen an Vorstände und Aufsichtsräte geführt, dabei aber auch die Informationsrechte des Aufsichtsrats gestärkt. Zugleich stellte der Gesetzgeber im Rahmen des StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) klar, dass die Einrichtungspflicht einer wirksamen, systematischen Risikofrüherkennung keinesfalls bei börsennotierten Muttergesellschaften endet, sondern die Geschäftsleiter*innen von Tochterunternehmen und Unternehmen jenseits der Börse ebenso trifft.

Diese neue Gesetzeslage überschneidet sich mit einer Anhäufung von Herausforderungen für die Unternehmenstätigkeit, angefangen bei der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten über die zunehmende Strapazierung globaler Lieferketten bis zu den jüngsten ökonomischen Folgen des Ukrainekriegs. Trotz der Brisanz dieser Rahmenbedingungen zeigt die Praxis, dass die Risikomanagement-Systeme vieler Unternehmen mit Blick auf diverse erfolgsentscheidende Aspekte unausgereift sind. Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten sind insbesondere im Sinne einer Stabilisierung ihrer Unternehmen gefordert, ihre Kontrollaufgaben in dieser Hinsicht mit Nachdruck wahrzunehmen. Dieses Seminar soll einen ersten Überblick über den Aufbau von Risikomanagement-Systemen liefern. Darauf aufbauend werden die jüngsten regulatorischen Entwicklungen und praktische Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie behandelt.

Referent:
Alexander Sekanina, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf

Tagungsleitung
Alexander Sekanina, I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaft, Düsseldorf

Teilnehmer*innen:
Aufsichtsratsmitglieder  

Kosten
Es fallen keine Seminargebühren an.  

Es gelten die Teilnahmebedingungen der Böckler Seminare für Aufsichtsräte, einsehbar unter folgendem Link: https://www.mitbestimmung.de/html/teilnahmebedingungen.html