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Betriebsvereinbarungen

Trendbericht: Betriebliche Weiterbildung

Die Rahmenbedingungen für Qualifizierung haben sich durch Globalisierung, Digitalisierung, Demographie, Tarifverträge und neue betriebliche Kooperationen verändert. Wie schlägt sich das in der betrieblichen Regelungspraxis nieder?

Mit der digitalen Transformation rückt auch das Thema Weiterbildung und Qualifizierung in den Fokus. So gab es 2017 in 38 Prozent der Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten eine oder mehrere Betriebsvereinbarungen zum Thema Qualifizierung (vgl. Baumann/Mierich). Von diesen wurden 5 Prozent seit 2015 neu abgeschlossen – ein im Vergleich zu anderen Themen hoher Anteil. Aktuell werden insbesondere neue Arbeitsmittel und -formen in den Betrieben eingeführt. Flexibilität und Mobilität sind zugleich Anforderung als auch Chance für Beschäftigte.

Dr. Winfried Heidemann hat 71 Betriebs- und Dienstvereinbarungen zur betrieblichen Weiterbildung untersucht. Seine Analyse macht unter anderem deutlich, dass Weiterbildung insbesondere im Kontext von Umstrukturierungsmaßnahmen geregelt wird. Zusätzlich erhalten digitale Medien Einzug in die Weiterbildung, Stichwort E-Learning. Qualifizierung wird dabei insbesondere bei technischen Neueinführungen häufig mitgeregelt. 

Mitbestimmungspraxis Nr. 24, Teaserbild

Trendbericht: Betriebliche Weiterbildung

Mitbestimmungspraxis Nr. 24. Düsseldorf  2019 von Winfried Heidemann

Der Trendbericht 2019 geht den Entwicklungen betrieblicher Weiterbildung im Spiegel von Betriebs- und Dienstvereinbarungen seit dem letzten Trendbericht von 2015 nach. Durch Globalisierung, Digitalisierung, demografische Entwicklung, Tarifverträge und neue betriebliche Kooperationen haben sich die Rahmenbedingungen für Weiterbildung verändert. 

Wenn es z.B. darum geht, ein neues Softwaresystem einzuführen, müssen die Beschäftigten auch damit umgehen können:

Die Qualifizierung geht über die bloße Anweisung hinaus und umfasst auch die Vermittlung ausreichender Grundkenntnisse […]

Papiergewerbe, 090203/57/2017

Auch erfordert die zunehmende Verantwortungsübertragung durch mobiles Arbeiten und Agile Teams zusätzliche persönliche Kompetenzen, die über spezifisches fachliches Wissen hinausgehen – und dies vor der Umsetzung solcher Arbeitsformen:

Beschäftigte […] nehmen an der Schulung 'Kompetent mobil arbeiten' teil.

Öffentliche Verwaltung, 080102/279/2017

Auch in Vereinbarungen, die zukünftige Veränderungsprozesse regeln sollen, taucht das Thema Qualifizierung wiederkehrend auf. Dabei geht es nicht nur um das Lernen von Inhalten, Kompetenzen oder den Umgang mit Software, sondern um ein neues System des stetigen Lernens und Austausches. Dabei spielt der Umgang miteinander im Unternehmen eine wichtige Rolle, sowie die notwendigen Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen:

Um Qualifizierungsmaßnahmen optimal zu nutzen, gilt es eine möglichst lernförderliche Atmosphäre zu schaffen. Das Unternehmen verpflichtet sich daher, hinreichend Raum und Zeit für Qualifizierung zu schaffen […]

Möbelhersteller, 100100/770/2017

Qualifizierung ist nicht nur ein Thema für sich. Für die Kompetenzen der Beschäftigten zur Technikanwendung und zum Selbstmanagement sind Unternehmen und Organisationen verantwortlich. Die genannten Beispiele zeigen erste Ansätze zur Regelung in der betrieblichen Praxis auf. Der Trendbericht „Betriebliche Weiterbildung“ von Wilfried Heidemann arbeitet systematisch aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich der Weiterbildung heraus und setzt sie in den Kontext zur aktuellen Praxis in den Betrieben.

Betriebsvereinbarungen

Praxiswissen Betriebsvereinbarungen benötigt Euren Input!

Habt Ihr eine gute Vereinbarung rund um das Thema „Digitalisierung“ abgeschlossen? Anhand ausgewählter Betriebs- und Dienstvereinbarungen möchten wir aufzeigen, wie Mitbestimmungsakteure den digitalen Transformationsprozess mitgestalten. Macht mit und nehmt mit uns Kontakt auf! Wir freuen uns über Eure postalische oder elektronische Zusendung. Zitate werden nur in anonymisierter Form zugelassen. Nähere Informationen – www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen

Vereinbarungen bitte per Post oder elektronisch an:

Hans-Böckler-Stiftung
Praxiswissen Betriebsvereinbarungen
Hans-Böckler-Str. 39 - 40476 Düsseldorf
betriebsvereinbarung@boeckler.de

Für Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

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